Allgemeine Datenschutzerklärung der Schweizerischen Nationalbank

Einleitung

Die Schweizerische Nationalbank ("SNB") untersteht dem Schweizerischen Datenschutzgesetz. Dieses enthält Regeln, wie Personendaten bearbeitet werden dürfen. Personendaten sind alle Angaben, die für sich alleine oder zusammen mit anderen Angaben auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person zurückgeführt werden können.

Wann dürfen Sie der SNB Daten mitteilen, die nicht Sie selbst betreffen?

Wenn Sie uns Personendaten bekanntgeben, die nicht Sie selbst, sondern andere Personen (sogenannte "Personendaten von Dritten") betreffen, gehen wir davon aus, dass Sie dazu berechtigt und diese Daten korrekt sind. Durch die Übermittlung dieser Personendaten von Dritten bestätigen Sie dies und dass Sie die betroffenen Dritten über die Angaben in dieser Datenschutzerklärung informiert haben. Andernfalls dürfen Sie uns Personendaten von Dritten nicht übermitteln.

Sofern nachstehend von Personendaten die Rede ist, sind gegebenenfalls Personendaten, welche nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden, immer auch miteinbezogen.

Welche Kategorien von Personendaten beschafft die SNB?

Die SNB bearbeitet insbesondere Personendaten, namentlich in folgenden Zusammenhängen:

  • mit der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Aufsichtspflichten;
  • mit Anfragen, Meldungen, Erhebungen, Umfragen, Statistiken und Forschung;
  • mit Ihrem Besuch sowie der Organisation und Durchführung von Konferenzen, Schulungen, Seminaren und sonstigen Anlässen und Veranstaltungen (inklusive Audio- und Bildaufnahmen);
  • mit der Einhaltung gesetzlicher Pflichten im In- und Ausland;
  • mit Rechten und Pflichten der SNB als Aktiengesellschaft, insbesondere gegenüber ihren Aktionärinnen und Aktionären sowie deren Vertreterinnen und Vertretern;
  • mit dem Schutz von Gebäuden und Werten (unter anderem auch durch elektronische Überwachung, inklusive Audio- und Bildüberwachungen öffentlicher und nicht öffentlicher Bereiche);
  • mit Vertrags- und sonstigen Geschäftsbeziehungen und deren Anbahnung und Abwicklung;
  • mit von der SNB oder für die SNB erbrachten Dienstleistungen;
  • mit dem Betrieb von Webseiten, Applikationen und vergleichbaren elektronischen Angeboten;
  • mit Meldungen betreffend Regelverstössen und
  • mit den erwähnten Bearbeitungen vergleichbarer Tätigkeiten.

 

Die SNB erhebt und bearbeitet auch Personendaten, die sie nicht direkt von Ihnen, sondern von Dritten erhält. Dies kann bei den oben erwähnten Situationen und den sich daraus ergebenden Kategorien von Personendaten zutreffen, wenn beispielsweise Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber oder andere Dritte der SNB Ihre Personendaten als Kontaktperson oder im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Abwicklung eines Vertrages bekannt geben. Dies trifft auch zu, wenn Ihre Personendaten bei der Registrierung im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Konferenz oder Veranstaltung oder bei der Absolvierung einer Schulung nicht durch Sie selber der SNB bekanntgegeben werden. Auch im Zusammenhang mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge und Aufgaben der SNB und damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften (wie etwa Geldwäschereibekämpfung) bearbeitet die SNB Personendaten, die sie von Dritten erhält.

Die SNB kann ferner folgende Kategorien von Personendaten beschaffen, die sie bei Ihnen oder in bestimmten Fällen nicht bei Ihnen selbst, sondern bei Dritten im In- oder Ausland erhebt:

  • Personendaten aus öffentlich zugänglichen Quellen (Register wie etwa Betreibungs- und Handelsregister, Grundbücher, Medien, Internet) sowie Personendaten, die von Behörden oder sonstigen Dritten erhältlich sind (wie z.B. Bonitätsauskünfte, Kreditauskünfte usw.);
  • Personendaten im Zusammenhang mit gerichtlichen, verwaltungsrechtlichen oder sonstigen behördlichen Verfahren oder im Zusammenhang mit einer Meldung von Regelverstössen;
  • Personendaten betreffend beruflicher Aktivitäten, Affiliationen, Publikationen, akademischen Titeln, Mitgliedschaften und Funktionen, geographische und soziogeographische Personendaten (z.B. Reisedaten) sowie Informationen über Ihre Präferenzen und Gewohnheiten, Hobbies, Kontaktdaten, Alter, Audio- und Bildaufnahmen, Angaben auf Identifikationsmitteln wie Pass oder Identitätskarte (zum Beispiel im Zusammenhang mit Konferenzen, Schulungen, Seminaren, Forschung, Erhebungen, Umfragen usw.);
  • Kontakt-, Kunden- und Transaktionsdaten sowie Daten betreffend die Kreditwürdigkeit (z.B. im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen, Erhebungen, Umfragen, Veranstaltungen usw.);
  • Personendaten, welche die SNB bei der Korrespondenz oder sonstigem Austausch mit Dritten erhält;
  • Personendaten, welche die SNB aus Ihrem Umfeld erhält (wie etwa Familie, Freundeskreis, Arbeitgeberin oder Arbeitgeber, von Ihnen beauftragte Dienstleisterinnen oder Dienstleister wie Beraterinnen und Berater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte usw.), zum Beispiel im Zusammenhang mit der Quellensteuer, Kinder-, Ausbildungs- und Familienzulagen, der Angabe als Begünstigte oder Begünstigter, Mitversicherte oder Mitversicherter, Kontaktperson, bevollmächtigte Person, Referenz und bei einer Meldung oder Anfrage involvierte Person usw.;
  • Personendaten im Zusammenhang mit Verträgen, bei denen Sie eine Partei oder begünstigte Person sind oder anderweitig eine Rolle einnehmen (wie z.B. betreffend Versicherungen, Pensionskassen, Banken, Dienstleistenden usw.);
  • Personendaten, welche die SNB im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, sonstigen elektronischen Mitteln (Mobil-Applikationen, Telefonie usw.) oder IT-gestützten Diensten erhält (z.B. MAC- oder IP Adresse, Cookies, Onlineverhalten wie Zeitpunkt des Besuchs von Seiten, automatisch generierte Daten betreffend einer Fehlfunktion einer Webseite oder eines Dienstes, Informationen, mit welchen IT-Mitteln Sie SNB-Webseiten oder andere per Internet zugängliche IT-Mittel oder IT-gestützte Dienste besuchen oder nutzen, Ihr Standort, Angaben in Formularen, Login-Daten usw.) und
  • Personendaten werden in bestimmten Fällen auch verarbeitet, wenn die SNB Telefonanrufe von Nutzenden aufzeichnet, sei dies, um eigene gesetzliche Pflichten zu erfüllen oder zu Beweis-, Schulungs- oder Qualitätssicherungszwecken.

Zu welchem Zweck werden Personendaten von der SNB bearbeitet?

Die SNB bearbeitet Personendaten in erster Linie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Ferner bearbeitet sie Personendaten im Zusammenhang mit von ihr abgeschlossenen Verträgen, mit sonstigen Geschäftsbeziehungen oder der Abwicklung von Verträgen (z.B. wenn Sie begünstigt, mitversichert oder Vertragspartei sind), mit der Organisation und der Durchführung von Schulungen, Seminaren, Anlässen und Veranstaltungen, mit ihren Rechten und Pflichten als Aktiengesellschaft, insbesondere gegenüber ihren Aktionärinnen und Aktionären sowie deren Vertreterinnen und Vertretern und mit anderen gesetzlichen Pflichten im In- und Ausland.

Überdies bearbeitet die SNB Personendaten für die folgenden Zwecke:

  • Kommunikation beispielsweise mit ehemaligen, aktuellen oder zukünftigen Kundinnen und Kunden, Interessentinnen und Interessenten, Mitarbeitenden und Personen aus ihrem Umfeld (z.B. als Notfallkontakt, Begünstigte usw.) oder Personen, die mit der SNB anderweitig in Verbindung stehen (z.B. Laufkundschaft, Öffentlichkeit, Hilfspersonen, Behörden, Medien, Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler, Forschende, meldende oder anfragende Personen, an Erhebungen oder Statistiken Beteiligte usw.);
  • Stellungnahmen, Veröffentlichungen, Bearbeitung von Anfragen, Meldungen, Erhebungen, Umfragen, Statistiken und Forschung;
  • Entwicklung und Weiterentwicklung von Angeboten, Dienstleistungen, Auftritten im Internet und in anderen elektronischen oder sonstigen Medien;
  • Personalakquise (insbesondere Bewerbungen) und Personalverwaltung, Erbringung von Lohnnebenleistungen, Abrechnung der Quellensteuer, Kinder-, Ausbildungs- und Familienzulagen, Kontaktaufnahme nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses;
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten im In- und Ausland;
  • Revision, Verwaltung, Optimierung von Prozessen, Aufgabenerfüllung und Betrieb der SNB und deren Infrastruktur (insbesondere interne oder externer IT-Infrastruktur und elektronische Präsenz);
  • Bekanntmachung von Produkten und Dienstleistungen, Durchführung von Schulungen, Anlässen und Veranstaltungen sowie Optimierung derselben und damit verbundene Kommunikation;
  • Trainings im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (sog. KI-Trainings);
  • Ermittlung der öffentlichen Meinung, Beobachtung von Berichterstattungen und Presse oder andere Medien;
  • Durchsetzung von Rechten und Pflichten in gerichtlichen, verwaltungsrechtlichen oder anderen behördlichen Verfahren im In- und Ausland;
  • Meldungen betreffend Regelverstössen;
  • Schutz von Gebäuden, Personen, Werten und Infrastruktur inklusive Video- und sonstiger elektronischer Überwachung (Logs, Zutrittskontrollen, Besucherlisten, Daten in IT-Filtern, Aufzeichnungen usw.);
  • Aufklärung (inklusive interne Untersuchungen) und Verhinderung von Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften, SNB-Regelungen und -Vereinbarungen, von Straftaten oder anderweitigen Regelverstössen und
  • gemäss dem Zweck oder den Zwecken, die sich aus Formularen, Einwilligungen oder anderweitig ergeben.

 

Weitere Bearbeitungszwecke ergeben sich auch aus den im Abschnitt Welche Kategorien von Personendaten beschafft die SNB? der vorliegenden "Allgemeinen Datenschutzerklärung der SNB" erwähnten Kategorien von Personendaten, welche die SNB beschafft.

Unter welchen Voraussetzungen und wem gibt die SNB Personendaten bekannt?

Die SNB gibt Personendaten bekannt, sofern eine gesetzliche Grundlage besteht oder ein Gesetz dies vorsieht, gemäss einer Entscheidung oder Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde im In- oder Ausland oder wenn Sie als betroffene Person dazu eingewilligt haben. Darüber hinaus kann die SNB im Zusammenhang mit den oben erwähnten Zwecken Personendaten an Dienstleisterinnen und Dienstleistern, Vertragspartnerinnen und Vertragspartner, sonstige Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, Veranstalterinnen und Veranstalter, Begünstigte, Kundinnen und Kunden, Medien und Öffentlichkeit, Institutionen, Verbände, Vereine und vergleichbare Organisationen, Beteiligte in einem aktuellen oder möglichen Rechtsverfahren, Betroffene im Zusammenhang mit einer Meldung eines Regelverstosses, Behörden und Ämter bekanntgeben, sofern für die entsprechende Bekanntgabe angemessene Vereinbarungen betreffend Datenschutz abgeschlossen wurden oder die Empfängerinnen und Empfänger von Personendaten sich anderweitig zu einem angemessenen Datenschutz verpflichtet haben oder verpflichtet sind.

In welche Länder gibt die SNB Personendaten bekannt?

Personendaten werden von der SNB nur ausnahmsweise und in der Regel höchstens in Länder mit aus Sicht der Schweiz angemessenem Datenschutz (namentlich EU- und EWR- Staaten) bekanntgegeben. In gewissen Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen werden ausnahmsweise bestimmte Personendaten aber auch in weitere Länder (weltweit) übermittelt.

Wie ist ein angemessener Datenschutz gewährleistet, sofern dieser nicht schon gemäss dem im entsprechenden Land anwendbaren Recht gewährleistet ist?

Werden Personendaten in ein Land mit aus Sicht der Schweiz nicht angemessenem Datenschutz bekanntgegeben und erfolgt die Bekanntgabe nicht gestützt auf eine Ausnahmebestimmung, dann stellt die SNB einen angemessenen Datenschutz anderweitig sicher, sofern die Empfängerin oder der Empfänger der Personendaten sich nicht schon ohnehin anerkannten Regeln unterstellt hat, die einen angemessenen Datenschutz gewährleisten.

Die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzes durch die SNB erfolgt durch den Abschluss von Standardvertragsklauseln. Diese Standardvertragsklausen werden durch den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) anerkannt, sofern sie gewisse Anpassungen an das Schweizer Recht enthalten. An das Schweizer Recht angepasste Standardvertragsklauseln können bei der SNB angefordert werden. Auf der Webseite https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021D0914 können Sie die Standardvertragsklauseln ohne Anpassungen ans Schweizer Recht abrufen. Die vom EDÖB geforderten Anpassungen der Standardvertragsklauseln an das Schweizer Recht finden Sie auf der Website des EDÖB.

Eine Ausnahmebestimmung kann etwa bei Rechtsverfahren im Ausland gelten, in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen oder im Zusammenhang mit einer Vertragsabwicklung, ferner wenn Sie eingewilligt haben oder wenn es sich um durch Sie allgemein zugänglich gemachte Daten handelt, deren Bearbeitung Sie nicht widersprochen haben.

Datensicherheit

Die SNB trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz Ihrer Personendaten vor unberechtigtem Zugriff und sonstiger unberechtigter Bearbeitung sowie Missbrauch. Bei der Auswahl und Instruktion von externen Dienstleistenden achtet die SNB darauf, dass die Empfängerinnen und Empfänger von Personendaten die Anforderungen des Datenschutzes durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen einhalten.

Trotz regelmässiger Kontrollen ist ein vollständiger Schutz vor allen Gefahren des Internets als universell zugänglichem Medium jedoch nicht möglich.

Dauer der Aufbewahrung von Personendaten

Die SNB speichert Personendaten, solange es für die Erfüllung vertraglicher sowie nationaler und internationaler gesetzlicher Pflichten, für die Verfolgung von berechtigten Interessen oder für die mit der Bearbeitung verfolgten Zwecke erforderlich ist.

Dabei ist es möglich, dass Personendaten unter anderem auch aus Beweisgründen aufbewahrt werden, solange Ansprüche gegen die SNB geltend gemacht werden können oder die SNB Ansprüche geltend machen kann bzw. soweit die SNB anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet ist oder berechtigte Interessen dies erfordern. Sobald gespeicherte Personendaten nicht mehr benötigt werden, werden sie so weit wie möglich gelöscht oder anonymisiert.

Rechte der betroffenen Personen

Von einer Bearbeitung von Personendaten betroffene Personen können kostenlos Auskunft darüber verlangen, ob ihre Personendaten von der SNB bearbeitet werden.

Grundsätzlich besteht ein Recht auf Widerspruch, Berichtigung und Einschränkung der Bearbeitung, Datenübertragbarkeit (sogenannte Datenportabilität) und Löschung von Personendaten. In Fällen, bei denen die SNB Personendaten aufgrund einer Einwilligung bearbeitet, kann die Einwilligung jederzeit widerrufen werden, was jedoch keine Auswirkung auf bereits erfolgte Datenbearbeitungen hat. Fehlerhafte Personendaten können auf Verlangen berichtigt werden.

Diese Rechte können durch gesetzliche oder regulatorische Vorschriften eingeschränkt sein (z.B. Melde-, Archivierungs- oder Aufbewahrungspflichten der SNB).

Verhältnis zu weiteren Erklärungen oder Vereinbarungen betreffend Datenschutz

Die vorliegende "Allgemeine Datenschutzerklärung der SNB" gibt Auskunft darüber, wie die SNB Personendaten bearbeitet. Diese Angaben werden in gewissen Fällen in weiteren Dokumenten geregelt oder ergänzt. So sind etwa für bestimmte Bearbeitungen von Personendaten weitere Angaben in speziellen Datenschutzerklärungen, in Verträgen oder allgemeinen Bedingungen (wie etwa Teilnahmebedingungen oder Geschäftsbedingungen), auf Formularen und Einwilligungen usw. vorgesehen. Beispielsweise sind für die Nutzung von Webseiten der SNB oder betreffend Vertragsbeziehungen zur SNB, für bestimmte Erhebungen und Umfragen durch die SNB oder betreffend bestimmten Arbeitsverhältnissen zur SNB usw., zusätzlich die Angaben in den entsprechenden spezifischen Datenschutzerklärungen zu beachten. Enthalten spezifische Datenschutzerklärungen Angaben, die der "Allgemeinen Datenschutzerklärung der SNB" widersprechen, dann gehen sie dieser vor. Sich nicht widersprechende Angaben sind hingegen als Ergänzung zu verstehen und gelten zusätzlich zu den Angaben in der vorliegenden "Allgemeinen Datenschutzerklärung der SNB".

Wer ist für die Bearbeitung von Personendaten verantwortlich?

Die SNB ist für die Bearbeitung Ihrer Personendaten verantwortlich, wie in der vorliegenden "Allgemeinen Datenschutzerklärung der SNB" oder anderen Datenschutzerklärungen der SNB beschrieben.

Sollten Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer Personendaten haben, können Sie die SNB wie folgt kontaktieren:

Postalisch:

Schweizerische Nationalbank
Datenschutzstelle
Börsenstrasse 15
Postfach
8022 Zürich

Welches sind die Kontaktdaten der Datenschutzberaterin oder des Datenschutzberaters der SNB?

Die Datenschutzberaterin oder der Datenschutzberater der SNB kann über die im Abschnitt Wer ist für die Bearbeitung von Personendaten verantwortlich? angegebenen Kontaktdaten kontaktiert werden.

Änderungen

Die SNB kann jederzeit und ohne vorherige Ankündigung die vorliegende Datenschutzerklärung ändern.

Datum

September 2023

Ihre Einstellungen

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