Ist der institutionelle Rahmen der SNB noch zeitgemäss?

Jean Studer, Präsident des Bankrats

109. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank, Bern, 28.04.2017

Die Zentralbanken, und damit auch die SNB, stehen seit geraumer Zeit im Brennpunkt des öffentlichen Interesses. Dies dürfte massgeblich mit dem Einsatz unkonventioneller Instrumente zusammenhängen, zu dem sich die Notenbanken im Zuge der Finanzkrise gezwungen sahen, um ihren geldpolitischen Auftrag erfüllen zu können. Im Fall der Schweiz handelt es sich bei diesen Massnahmen namentlich um die Festlegung und Aufhebung des Mindestkurses sowie die Einführung des Negativzinses.

Diese Ereignisse führten auch dazu, dass Fragen zum hauptsächlich im Nationalbankgesetz (NBG) festgelegten institutionellen Rahmen der SNB aufgeworfen und parlamentarische Vorstösse eingereicht wurden. Der Bundesrat fasste seine Antworten darauf in einem «Bericht zur Geldpolitik» zusammen, der Ende Dezember 2016 publiziert wurde. Für die SNB speziell wichtige Punkte stellen dabei ihre Unabhängigkeit, die Transparenz ihres Handelns sowie die Grösse des Direktoriums dar. In seinem Bericht gelangt der Bundesrat zum Schluss, dass sich der institutionelle Rahmen gerade auch mit Blick auf die Schweizer Eigenheiten bewährt hat, eine Änderung nicht angebracht ist und es der SNB mit den bestehenden Rechtsgrundlagen möglich ist, ihren Auftrag wirksam zu erfüllen. Zu den Pflichten der SNB gehört indes auch, Rechenschaft über ihr Tun abzulegen und Verantwortung zu übernehmen. Die Ansprüche daran sind heute besonders hoch.

Teil des institutionellen Rahmens bilden des Weiteren die Regeln zur Ermittlung und Verteilung des Gewinns der SNB. Sie sind ebenfalls im NBG festgelegt und zielen darauf ab, die Handlungsfähigkeit der SNB langfristig zu bewahren. Für die Gewinnverwendung des Geschäftsjahrs 2016 bleiben der gesetzliche Rahmen und die Eckwerte unverändert. Angesichts der jüngsten Entwicklungen waren allerdings einige Anpassungen nötig, um eine solidere Eigenkapitalausstattung zu erreichen. Dazu gehört eine jährliche Mindestzuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven von 8% der bereits bestehenden Rückstellungen. Gemäss der für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 erneuerten «Vereinbarung über die Gewinnausschüttung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB» beträgt der Ausschüttungsbetrag an Bund und Kantone weiterhin 1 Mrd. Franken, vorausgesetzt die Ausschüttungsreserve ist positiv. Neu wird der Ausschüttungsbetrag erhöht, falls die Ausschüttungsreserve damit nicht unter 20 Mrd. Franken fällt. Die Höhe dieser Zusatzausschüttung ist in der neuen Vereinbarung bereits festgelegt und auf 1 Mrd. Franken limitiert. Schliesslich werden ausgefallene oder reduzierte Gewinnausschüttungen in den Folgejahren nachgeholt, sofern die Ausschüttungsreserve nicht negativ wird.

Diese Neuerungen zeigen, dass der institutionelle Rahmen der SNB eine hinreichende Flexibilität erlaubt, um auf gewandelte Verhältnisse zu reagieren. Damit verleiht er der SNB den nötigen Spielraum, um ihren Auftrag im Gesamtinteresse der Schweiz zu erfüllen – und dies auch in einem unruhigen internationalen Umfeld.