Die Nationalbank - Kontinuität und Wandel in einer bewegten Zeit

Jean Studer, Präsident des Bankrats

111. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank, Bern, 26.04.2019

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat sich in den vergangenen Jahren in einem bewegten Umfeld weiterentwickelt und gewandelt. Auslöser für den Wandel war die von den USA ausgehende und sich global ausbreitende Finanzkrise. Als sich die Finanzkrise zu einer Schulden- und schliesslich zu einer Eurokrise entwickelt hatte, setzte die SNB unterschiedliche Instrumente ein, um die Schweizer Wirtschaft vor einer übermässigen Aufwertung des Frankens zu schützen. Zuerst legte sie einen Mindestkurs zum Euro fest; dann folgten der Negativzins und die Bereitschaft, bei Bedarf am Devisenmarkt zu intervenieren.

Die neuen bzw. erweiterten Aufgaben der SNB erforderten den Einsatz von zusätzlichen personellen Ressourcen sowohl in operativen als auch in unterstützenden Einheiten. Anpassungen in der Organisationsstruktur sorgten dafür, dass die SNB auch als grössere Institution effektiv und effizient arbeiten kann. Der Bankrat hat den Wandel und das Wachstum der SNB eng begleitet. In seiner Funktion als Aufsichtsorgan verabschiedet er das Budget, nimmt die Strategien zum Ressourcenmanagement zur Kenntnis und veranlasst deren regelmässige Überprüfung. Zudem legt er die Grundzüge der Organisation der SNB fest.

Neben der SNB als Institution ist auch ihre Bilanz stark gewachsen. Die Devisenmarktinterventionen führten zu einem massiven Anstieg der Devisenreserven, was die Bedeutung der Bewirtschaftung dieser Aktiven erhöhte. Das Direktorium entscheidet über die zulässigen Anlageklassen und Währungen sowie die Allokation der Aktiven. Der Bankrat seinerseits ist für die Überwachung der Anlage der Aktiven und des Risikomanagements zuständig. Zudem machte die verlängerte Bilanz eine längerfristige Stärkung des Eigenkapitals durch die Bildung von Rückstellungen nötig. Der Bankrat beschloss daher, die bisherige Rückstellungsregel um eine jährliche Mindestzuweisung zu ergänzen.

Vom Wandel unberührt geblieben ist das gesetzliche Mandat der SNB, eine Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen. Diesem Auftrag liegt das gesamte Handeln der SNB zugrunde. Letztlich zielen auch die Veränderungen der letzten Jahre darauf ab, diesen Auftrag bestmöglich zu erfüllen.