Banken- und Finanzmarktregulierung: Baustelle Schweiz

29. Mai 2002
Generalversammlung des Schweizerischen Verbandes Unabhängiger Effektenhändler, Bern

Zusammenfassung

Klare aufsichtsrechtliche Vorgaben sind wichtig, um die Integrität des Internationalen Finanzzentrums Schweiz sowohl zum Schutz der Sparer, Anleger und Versicherungsnehmer, als auch durch die Abweisung von Geldern krimineller Herkunft zu gewährleisten. Es braucht sie zudem, um die Funktionsfähigkeit, Effizienz und Stabilität des Finanzsystems auch langfristig sicherzustellen und um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. Die Regulatoren haben sich deshalb durchwegs an diese Ziele zu halten und trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten alle potentiellen Massnahmen einer systematischen Überprüfung bezüglich Kosten und Nutzen zu unterziehen.

Rein national ausgerichtete Regulierungen vermögen die globalisierten Finanzmärkte nicht vor Krisen zu schützen. In den letzten Jahren hat sich die Finanzmarktaufsicht weiter internationalisiert. Durch Mindeststandards soll die regulatorische Arbitrage, d.h. das legendäre «race to the bottom» von Regulierung und Aufsicht, nach unten begrenzt werden. Als die einflussreichsten «standard setting bodies» wirken Gruppierungen staatlicher Aufsichtsbehörden. Die Schweiz beteiligt sich an der Erstellung dieser Regeln und setzt diese beispielhaft um.

Die Finanzmarktaufsicht eines Landes wird nicht nur durch die internationalen Standards beeinflusst. Auch nationale Entwicklungen und Erkenntnisse finden Eingang in die Vorschriften. Die Dynamik der Märkte machen eine fortlaufendeÜberprüfung des Aufsichtsrechts unerlässlich: Die Banken- und Finanzmarktregulierung ist auch in der Schweiz zu einer Dauerbaustelle geworden.

In den letzten Jahren wurde die bestehende Finanzmarktaufsicht in der Schweiz gleich zweimal einer umfassenden Würdigung unterzogen: Zum einen untersuchte die Expertengruppe Zufferey die Stärken und Schwächen des Schweizer Regulierungs- und Aufsichtssystems. Zum anderen nahm die Schweiz am Financial Sector Assessment Program (FSAP) von IWF und Weltbank teil. Beide Untersuchungen führten zu ähnlichen Befunden. Daraus geht hervor, dass Regulierung und Aufsicht in der Schweiz hohen Ansprüchen genügen und wesentliche Reformen bereits weit fortgeschritten sind.

Besonders dringend ist zur Zeit die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Konzernaufsicht von Finanzkonglomeraten. Die laufende Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes nimmt sich dieses Anliegens an. Ein weiteres aktuelles Thema ist die Reform der Bankensanierung, -liquidation und des Einlegerschutzes. Hinzu kommt die Überarbeitung der Bankenrevision. Die EBK will die für sie tätigen gesetzlichen Revisionsgesellschaften in Zukunft systematisch beaufsichtigen. Andererseits soll sich in Zukunft jedes Finanzinstitut regelmässig einer Prüfung durch eine zweite Revisionsgesellschaft unterziehen lassen. Das totalrevidierte Nationalbankgesetz soll schliesslich der wachsenden Bedeutung der Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen zwecks Sicherung der Stabilität des Finanzsystems gerecht werden.

Die Schweizerische Nationalbank trägt zur Solidität und Leistungsfähigkeit des internationalen Finanzzentrums Schweiz bei, ohne dabei die Verantwortung der übrigen Träger zu schmälern.

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Beteiligte Personen

  • Niklaus Blattner
    Mitglied des Direktoriums

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