Glossar
A
- Abrechnung
- Abwicklung (Finanzgeschäft)
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In einem Finanzgeschäft bedeutet Abwicklung die Erfüllung einer Zahlungs- oder Lieferverpflichtung, d.h. die Überweisung der Zahlung oder die Übertragung der Effekten von der Senderbank an die Empfängerbank.
- Abwicklung (Finanzstabilität)
- Additional Tier 1
- Agenturen der SNB
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Die Agenturen sind Kassenstellen, die im Auftrag der SNB von Kantonalbanken geführt werden. Sie sind für die Ausgabe und die Rücknahme von Bargeld in ihrer Region zuständig. Das Kassenstellennetz der SNB umfasst die zwei eigenen Bankstellen in Zürich und Bern sowie dreizehn Agenturen.
- Anlagepolitik der SNB
- Antizyklischer Kapitalpuffer
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Der antizyklische Kapitalpuffer ist eine (präventive) makroprudenzielle Massnahme für die Finanzstabilität im Rahmen des Regelwerks von Basel III, die in der Schweiz seit 2012 zur Verfügung steht. Wird der Kapitalpuffer aktiviert, werden die Banken verpflichtet, ihr Eigenkapital temporär und schrittweise aufzustocken, wenn sich Verwundbarkeiten am Kredit- und Immobilienmarkt aufbauen. Indem die Fähigkeit, Verluste zu absorbieren, gestärkt wird, soll der Bankensektor vor den Folgen exzessiven Kreditwachstums geschützt werden. Zudem erhöhen sich durch eine Aktivierung die Kosten der Kreditvergabe, was dem Aufbau von Verwundbarkeiten entgegenwirken kann. Der Kapitalpuffer kann auf den gesamten Kreditmarkt oder sektoriell, z.B. auf den Hypothekarmarkt ausgerichtet, aktiviert werden und beträgt maximal 2,5% der gesamten inländischen risikogewichteten Aktiven einer Bank. Gelangt die SNB zum Schluss, dass eine Aktivierung, Anpassung oder Deaktivierung des Puffers notwendig ist, stellt sie dem Bundesrat nach Konsultation der FINMA einen entsprechenden Antrag. Im Februar 2013 beschloss der Bundesrat erstmals, den sektoriellen, d.h. einen auf Hypothekarkredite zur Finanzierung von Wohnliegenschaften in der Schweiz ausgerichteten, antizyklischen Kapitalpuffer auf Antrag der SNB zu aktivieren. Im Januar 2014 wurde der Kapitalpuffer von 1% auf 2% der entsprechenden risikogewichteten Positionen erhöht. Ende März 2020 genehmigte der Bundesrat den Antrag der SNB auf Deaktivierung des Kapitalpuffers, um den Banken im Zusammenhang mit der Coronakrise den grösstmöglichen Spielraum bei der Kreditvergabe zu gewähren. Im Januar 2022 beschloss der Bundesrat, den sektoriellen Kapitalpuffer auf Antrag der Nationalbank per 30. September 2022 zu reaktivieren und gleichzeitig auf 2,5% der risikogewichteten Positionen von inländischen Wohnliegenschaftshypotheken zu erhöhen. Dies, weil die Gründe, die zur Deaktivierung führten, nicht mehr gegeben waren und sich gleichzeitig die Verwundbarkeiten am Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt seit der Deaktivierung erhöht hatten.
- Arbeitslosenquote
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Die Arbeitslosenquote ist das in Prozent ausgedrückte Verhältnis zwischen der Zahl der bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) als arbeitslos gemeldeten Personen und der Zahl der Erwerbspersonen. In der Schweiz berechnet das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Arbeitslosenquote. Davon zu unterscheiden ist die vom Bundesamt für Statistik (BFS) gemäss dem Standard der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ermittelte Erwerbslosenquote.
- Arbeitslosigkeit, natürliche
- Die natürliche Arbeitslosigkeit bezeichnet jene Höhe der Arbeitslosigkeit, die sich im langfristigen gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht ergibt und die mit konstanter Inflation vereinbar ist.
- Artikel-IV-Konsultation
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Der Internationale Währungsfonds (IWF) überprüft regelmässig - normalerweise einmal pro Jahr - die ökonomische Entwicklung eines Landes und beurteilt den Einfluss von dessen Politik auf den Wechselkurs und die Zahlungsbilanz. Die Überprüfung erfolgt nach den Bestimmungen von Artikel IV der IWF-Statuten. Der Mitarbeiterstab des IWF verfasst einen Bericht, der im Exekutivrat diskutiert wird. Dessen Empfehlungen werden dem Land übermittelt. Eine Veröffentlichung der Zusammenfassung der Diskussion und des Berichts ist freiwillig, wird den Mitgliedländern aber empfohlen. Der Bericht über die Artikel-IV-Konsultation der Schweiz wird jeweils vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) sowie vom IWF publiziert.
- AT1
- Auslandbanken
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Gemäss der Bankengruppen-Kategorisierung der SNB setzen sich die Auslandbanken aus der Gruppe der ausländisch beherrschten Banken und den Filialen ausländischer Banken zusammen. Ausländisch beherrschte Banken sind nach schweizerischem Recht organisiert; an ihr sind Ausländer mit qualifizierten Beteiligungen direkt oder indirekt mit mehr als der Hälfte der Stimmen beteiligt oder üben in anderer Weise einen beherrschenden Einfluss aus. Bei Filialen ausländischer Banken handelt es sich um rechtlich unselbständige Zweigniederlassungen ausländischer Banken. Die Auslandbanken stellen eine heterogene Bankengruppe dar, deren Gemeinsamkeit in einer mehrheitlich ausländischen Kundschaft und im internationalen Bankgeschäft liegt.
- Auslandvermögen
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Das Auslandvermögen der Schweiz zeigt die Auslandaktiven und -passiven sowie das Nettovermögen der Schweiz im Ausland. Das Auslandvermögen setzt sich aus Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Derivaten und Strukturierten Produkten sowie den übrigen Aktiven und Passiven zusammen. Die Aktivseite enthält zusätzlich die Währungsreserven. Die SNB veröffentlicht die Daten zum Auslandvermögen quartalsweise zusammen mit der Zahlungsbilanz.
- Ausreichende Sicherheiten
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Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kann gemäss Art. 9 Abs. 1 Bst. e des Nationalbankgesetzes Kreditgeschäfte mit Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern abschliessen, sofern für die Darlehen ausreichende Sicherheiten geleistet werden. Als Sicherheit bei Repogeschäften akzeptiert die SNB Effekten, die bezüglich Bonität und Liquidität hohe Anforderungen erfüllen. Die Kriterien für die Zulassung von Effekten sind im Merkblatt zu den SNB-repofähigen Effekten aufgeführt. Als notenbankfähig gelten nur jene Effekten, die im Verzeichnis der SNB-repofähigen Effekten aufgelistet sind. Die SNB entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von Effekten aus dem Verzeichnis.
- Ausschlusskriterien für Anlagen der SNB
- Die SNB hält einen Teil ihrer Devisenanlagen in Form von Aktien und Unternehmensanleihen. Bei der Bewirtschaftung solcher Anlagen berücksichtigt die SNB auch nicht-finanzielle Aspekte. Zum einen verzichtet sie aufgrund ihrer speziellen Rolle als Zentralbank gegenüber dem Bankensektor auf Investitionen in Aktien von systemrelevanten Banken weltweit. Zum anderen berücksichtigt die SNB die grundlegenden Normen und Werte der Schweiz in ihrer Anlagepolitik, indem sie keine Aktien und Anleihen von Unternehmen erwirbt, die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen, systematisch gravierende Umweltschäden verursachen oder in die Produktion international geächteter Waffen involviert sind. Unter dem Kriterium "systematisch gravierende Umweltschädigung" werden Unternehmen ausgeschlossen, die im Rahmen ihrer Produktion beispielsweise Gewässer oder Landschaften systematisch vergiften oder die Biodiversität massiv schädigen. Seit Dezember 2020 berücksichtigt die SNB auch Klimaaspekte, indem sie zusätzlich Unternehmen ausschliesst, deren Geschäftsmodell hauptsächlich auf dem Abbau von Kohle zur Energiegewinnung basiert. Unter geächteten Waffen werden B- und C-Waffen, Streumunition und Personenminen verstanden. Zudem schliesst die SNB Unternehmen aus, die in die Produktion von Nuklearwaffen für Staaten involviert sind, die nicht zu den fünf legitimen Atommächten gemäss UNO-Definition zählen.
- Ausschüttbares Jahresergebnis
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Das ausschüttbare Jahresergebnis ist der nach der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven verbleibende Teil des Jahresergebnisses (Art. 30 Abs. 2 NBG). Es bildet zusammen mit der Ausschüttungsreserve den Bilanzgewinn bzw. den Bilanzverlust (Art. 31 NBG).
- Ausschüttungsreserve
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Die Ausschüttungsreserve fungiert als Puffer zur Glättung der jährlichen Ausschüttungen der SNB an Bund und Kantone und ist Bestandteil des Eigenkapitals der SNB. Die Jahresgewinne der SNB schwanken stark. Zugleich sieht das Nationalbankgesetz bzw. die Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB eine Verstetigung der Ausschüttungen über mehrere Jahre vor. Die Differenz zwischen dem ausschüttbaren Jahresergebnis und der effektiven Gewinnausschüttung wird über die Ausschüttungsreserve ausgeglichen. Die Ausschüttungsreserve bietet aber keine Gewähr dafür, dass eine Ausschüttung in jedem Fall möglich ist.
- Aussenwert des Geldes
- Ausserbilanzpositionen
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Ausserbilanzpositionen sind Verträge oder Finanzinstrumente, die aktuell nicht in der Bilanz der Bank ausgewiesen sind, aber in Zukunft zur Bildung von Aktiven oder Passiven führen könnten. Beispiele bei Banken sind Derivate wie Total Return Swaps oder Credit Default Swaps, Garantien oder nicht beanspruchte Kreditverpflichtungen.
- Ausserbörslicher Handel
- Ausserordentliche Liquiditätshilfe
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Die SNB wirkt gestützt auf das Nationalbankgesetz auch als Kreditgeberin in letzter Instanz (Lender of last Resort). Im Rahmen ihres Beitrags zur Finanzstabilität (Art. 5 Abs. 2 Bst. e NBG) kann sie einer oder mehreren inländischen Banken Liquidität zur Verfügung stellen, wenn diese Institute sich nicht mehr am Markt refinanzieren können. Voraussetzungen sind, dass die kreditersuchende Bank solvent ist und dass die Liquiditätshilfe jederzeit vollständig durch ausreichende Sicherheiten gedeckt ist. Die SNB bestimmt, welche Sicherheiten ausreichend sind. Als Sicherheiten können neben liquiden Bankaktiven auch weniger liquide Bankaktiven mit hoher Bonität dienen, z.B. Hypothekarforderungen, wenn eine Bank die notwendigen Vorbereitungen dafür getroffen hat.
B
- Bail-in nach dem Single-Point-of-Entry-Ansatz
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Die primäre Resolution-Strategie der FINMA ist die Sanierung einer global aktiven Schweizer Bank (d.h. der UBS) über einen Bail-in nach dem Single-Point-of-Entry-Ansatz (SPE-Ansatz). Die FINMA interveniert dabei auf Stufe der Konzernobergesellschaft und wandelt Gläubigerforderungen in Aktienkapital um, wodurch die Eigenkapitalbasis der Bank wiederhergestellt werden kann.
- Bail-in-Instrumente
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Als Bail-in-Instrumente werden Schuldpapiere bezeichnet, die von systemrelevanten Banken emittiert und bei drohender Insolvenz abgeschrieben und in Eigenkapital gewandelt werden. Sie dienen dadurch der Rekapitalisierung der betreffenden Bank. Damit tragen auch die Gläubiger einen Teil der Verluste. In der Schweiz werden Bail-in-Instrumente nur bei einer Abwicklung und auf Anordnung der FINMA abgeschrieben und in Eigenkapital umgewandelt.
- Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
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Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel wurde 1930 gegründet. Sie fördert die internationale Zusammenarbeit in Währungs- und Finanzfragen. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Zentralbanken der BIZ-Mitglieder treffen sich regelmässig zum Informationsaustausch. Die BIZ stellt das Sekretariat für verschiedene Ausschüsse und Expertengruppen, z.B. für den Basler Ausschuss für Bankaufsicht und das Financial Stability Board (FSB). Als Bank der Zentralbanken verwaltet sie die Währungsreserven zahlreicher Länder und internationaler Finanzinstitutionen. Ferner gewährt sie bilaterale Währungshilfekredite und amtet als Gegenpartei der Zentralbanken für deren finanzielle Transaktionen. Die SNB stellt seit der Gründung der BIZ ein Mitglied des Verwaltungsrats.
- Bankenbuch
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Gemäss dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht umfasst das Bankenbuch alle Instrumente, die nicht dem Handelsbuch zuzuordnen sind (siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, RBC25). Zum Bankenbuch gehören beispielsweise Vermögenswerte in der Bilanz, die voraussichtlich bis zur Fälligkeit gehalten werden (z.B. Hypothekarkredite an Privatkundinnen und Privatkunden oder Unternehmenskredite), sowie Verbindlichkeiten wie Privatkunden- oder Unternehmenseinlagen.
- Bankengesetz
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Das Bankengesetz (Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen) hat den Schutz der Gläubiger und die Stärkung des Finanzplatzes Schweiz zum Zweck. Es regelt die Bewilligungsvoraussetzungen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Bank, die Geschäftstätigkeit selbst und die Rechnungslegung. Ausserdem hält es fest, dass die bankengesetzliche Revision von privaten Revisionsstellen durchgeführt wird und die Aufsicht über die Banken der FINMA obliegt.
- Bankengruppen
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Die Banken in der Schweiz werden von der SNB für statistische Zwecke nach bestimmten Merkmalen wie Geschäftsausrichtung, institutionelle Ausgestaltung, geografisches Tätigkeitsgebiet und Höhe der Bilanzsumme in Bankengruppen eingeteilt. Auf die Festlegung expliziter Kriterien wird dabei aber verzichtet. Das schweizerische Bankensystem besteht demnach aus folgenden Gruppen: Grossbanken, Kantonalbanken, Regionalbanken und Sparkassen, Raiffeisenbanken, Börsenbanken, "Andere Banken", ausländisch beherrschte Banken, Filialen ausländischer Banken sowie Privatbankiers. Ausländisch beherrschte Banken und Filialen ausländischer Banken werden auch unter Auslandbanken zusammengefasst.
Bezüglich der Finanzstabilität teilt die SNB die Banken in der Schweiz gemäss ihren Geschäftsmodellen in drei Hauptkategorien ein: global aktive Banken, inlandorientierte Banken und "Übrige Banken". Bis Mai 2023 enthielt die Kategorie der global aktiven Banken die Credit Suisse und die UBS; seither umfasst sie die kombinierte Bank, die aus der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hervorging. Zu den inlandorientierten Banken gehören Banken, deren Inlandkredite über 50% der Bilanzsumme ausmachen oder die im inländischen Einlagengeschäft eine prominente Rolle spielen. Sie setzen sich primär aus Regional-, Kantonal- und Raiffeisenbanken zusammen. Die Kategorie "Übrige Banken" enthält spezialisiertere inländische Banken - die meisten davon mit einem Fokus auf Vermögensverwaltung - sowie Filialen und Tochtergesellschaften von ausländischen Banken.
- Bankier des Bundes
- Die SNB kann dem Bund gemäss Nationalbankgesetz Bankdienstleistungen erbringen. So führt sie für den Bund Sichtkonten in Franken und Fremdwährungen und nimmt für ihn Zahlungen vor. Sie emittiert in seinem Auftrag und auf seine Rechnung Geldmarktbuchforderungen und Bundesanleihen und fungiert als Zahlstelle. Sie erbringt diese Bankdienstleistungen gegen angemessenes Entgelt, jedoch unentgeltlich, wenn sie die Durchführung der Geld- und Währungspolitik erleichtern. Die SNB darf dem Bund aber weder Kredite noch Überziehungsfazilitäten gewähren und keine staatlichen Schuldtitel aus Emissionen erwerben.
- Banknoten
- Banknotenmonopol
- Banknotenserie
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Eine Banknotenserie besteht aus den verschiedenen Stückelungen, die zur gleichen Zeit entwickelt, gestaltet und produziert werden. In der Schweiz gibt es neun Banknotenserien. Die 1. Serie wurde 1907 in Umlauf gesetzt; ihre Noten galten als Interimsnoten. Nicht alle der acht Banknotenserien kamen auch tatsächlich zum Einsatz. Die 4. und 7. Serie fungierten als Reserveserien. Von 2016 bis 2019 setzte die Nationalbank die sechs Notenwerte der 9. Banknotenserie in Umlauf.
- Bankrat
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Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung der SNB, namentlich im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen, Reglementen und Weisungen, nicht aber in Bezug auf die geldpolitischen Entscheide und Handlungen des Direktoriums. Von den elf Mitgliedern des Bankrats werden fünf durch die Generalversammlung der SNB-Aktionärinnen und -Aktionäre und sechs durch den Bundesrat gewählt, der auch die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten des Bankrats bestimmt. Der Bankrat verfügt über einen Prüfungs-, Risiko-, Ernennungs- und Entschädigungsausschuss.
- Bargeld
- Als Bargeld werden Banknoten und Münzen bezeichnet, die als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.
- Bargelddepot
- Bei einem Bargelddepot handelt es sich um ein Noten- und Münzenlager, das die SNB für Bargeldverarbeiter bei einem Dritten einrichtet. Die SNB ist aber weiterhin Eigentümerin der in den externen Depots gelagerten Noten und Münzen.
- Bargeldumlauf
- Der Bargeldumlauf setzt sich aus dem Notenumlauf und dem Münzumlauf zusammen, wobei die Kassenbestände der Banken abgezogen werden.
- Bargeldverarbeiter
- Bargeldverarbeiter sind private Unternehmen, die im Auftrag von Dritten (Banken, Post, Detailhandel, Gewerbe usw.) die Noten- und Münzsortierung übernehmen. Sie liefern anschliessend die überschüssigen und beschädigten Noten und Münzen der SNB ab. Zudem übernehmen sie die Feinverteilung von Noten und Münzen.
- Basel I
- Die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erlassene Basler Eigenkapitalvereinbarung verfolgt das Ziel, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu stärken und die Wettbewerbsgleichheit unter den Banken zu fördern. 1988 wurde die ursprüngliche Version der Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I) verabschiedet, bei der die Mindestdeckung von Kreditrisiken im Vordergrund stand. 1996 kamen Eigenmittelvorschriften für Marktrisiken dazu.
- Basel II
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Mit Basel II, der im Jahr 2004 veröffentlichten ersten Revision der Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I), wurden zum einen die Eigenmittelvorschriften auf operationelle Risiken ausgedehnt und insgesamt risikosensitiver ausgestaltet. Zum anderen wurden neben den minimalen Eigenmittelanforderungen zwei weitere Säulen errichtet: die aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren sowie die Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin.
- Basel III
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Die zweite Revision (Basel III) beschloss der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Nachgang zur globalen Finanzkrise von 2008. Sie erfolgte in zwei Etappen. In einem ersten Schritt wurden strengere und antizyklisch wirkende, risikobasierte Eigenkapitalanforderungen sowie eine Begrenzung der Verschuldung (Leverage Ratio) verabschiedet. Ausserdem wurde ein weltweiter Minimalstandard für Liquidität festgelegt. In der Schweiz erfolgte die Umsetzung schrittweise bis Ende 2018. Die zweite Etappe wurde vom Basler Ausschuss 2017 finalisiert, mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit der risikogewichteten Anforderungen wiederherzustellen. Hierzu schränkte der Ausschuss die Verwendung bankinterner Modelle ein und verbesserte die Risikosensitivität der vorgegebenen Standardansätze. Diese Neuerungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.
- Basisszenario
- Das Basisszenario der SNB umfasst Vorhersagen für die aus ihrer Sicht wahrscheinlichste weltwirtschaftliche Entwicklung über die kommenden drei Kalenderjahre. Es dient als wichtige Grundlage für die Wirtschafts- und Inflationsprognosen für die Schweiz.
- Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
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Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) als Reaktion auf den durch Devisenspekulationen verursachten Zusammenbruch der deutschen Bank Herstatt gegründet. Der Ausschuss setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zentralbanken und Bankenaufsichtsbehörden von insgesamt 27 Ländern zusammen. Die Schweiz ist durch die FINMA und die SNB vertreten. Zu den Hauptzielen des Ausschusses zählen die Förderung des Informationsaustausches zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden, die Verbesserung der Aufsichtstechniken sowie die Empfehlung von aufsichtsrechtlichen Mindeststandards. Die Beschlüsse und Empfehlungen des Basler Ausschusses finden weltweit grosse Beachtung; sie sind jedoch nicht verbindlich, da er keine supranationale Bankenaufsicht ausübt. Besonders bedeutsam ist die Basler Eigenkapitalvereinbarung, auch bekannt als Basel I, Basel II bzw. Basel III.
- Basler Eigenkapitalvereinbarung
- Bedingte Kapitalinstrumente (CoCos)
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Bedingte Kapitalinstrumente (CoCos) sind hybride Instrumente, die automatisch in Aktienkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden, wenn die risikogewichtete CET1-Kapitalquote einer Bank einen quantitativen Schwellenwert unterschreitet. Die Schweizer TBTF-Regulierung definiert abhängig vom Schwellenwert zwei Arten von CoCos: Für bedingte Kapitalinstrumente mit hohem Auslösungsniveau (High Trigger CoCos, HT CoCos) ist dieser Wert auf 7% und für bedingte Kapitalinstrumente mit tiefem Auslösungsniveau (Low Trigger CoCos, LT CoCos) auf 5,125% oder 5% festgelegt. Die Vertragsbedingungen müssen weitere Kriterien in Bezug auf staatliche Unterstützung und drohende Insolvenz enthalten, die diesen Mechanismus auslösen. CoCos mit auf 7% und auf 5,125% festgelegten Auslösungsniveaus gelten als zusätzliches Kernkapital (AT1), diejenigen mit Auslösungsniveau auf 5% als Ergänzungskapital (T2).
- Beitragsverpflichtung (Einlagensicherung)
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Die Beitragsverpflichtung entspricht der Verpflichtung der Banken, im Krisenfall einen Beitrag an die Schweizer Einlagensicherung zu leisten. Der maximale Beitrag beträgt 1,6% der gesicherten Einlagen.
- Belehnungsgrad (Loan-to-Value, LTV)
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Der Belehnungsgrad (Loan-to-Value, LTV) ist ein wichtiger Risikoindikator. Er bezeichnet das Verhältnis der Kreditsumme bzw. der Kreditlimite zum Wert des Pfandgegenstands. Bei einem Hypothekarkredit entspricht der Wert des Pfandgegenstands dem Markt- oder dem Belehnungswert des Pfandobjekts. Je höher der Belehnungsgrad ausfällt, umso mehr ist ein Hypothekarkredit gegenüber einer Preiskorrektur am Immobilienmarkt exponiert. Bei einem Kreditausfall steigt damit das Risiko der Bank, ihre Ansprüche durch eine Verwertung des Objekts nicht in vollem Umfang decken zu können.
- Belehnungswert
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Der Belehnungswert ist der Wert des Pfandobjektes, den der Kreditgeber bei der Gewährung des grundpfandgesicherten Kredites als Basis für die Belehnung zugrunde legt. In Abhängigkeit von der Kreditpolitik des kreditgebenden Instituts kann der Belehnungswert dem Kaufpreis, den Anlagekosten, dem Ertragswert oder dem Marktwert des Pfandobjektes entsprechen. Er kann aber auch darunter (z.B. bei vorsichtiger Bewertung) oder darüber (z.B. bei einem Kauf zu einem Vorzugspreis) liegen.
- Bilanz der Vermögensübertragungen
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Die Bilanz der Vermögensübertragungen ist ein Teil der Zahlungsbilanz. Zu den Vermögensübertragungen zählen der Handel mit immateriellen Vermögenswerten (z.B. Patente) und Kapitalleistungen, die ohne entsprechende wirtschaftliche Gegenleistungen erbracht werden. In der schweizerischen Zahlungsbilanz gehören dazu beispielsweise der Erlass von Schulden von Entwicklungsländern sowie Kapitalleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklungshilfe.
- Bilanzgewinn
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Der Bilanzgewinn bzw. der Bilanzverlust der Nationalbank ergibt sich aus der Summe von Ausschüttungsreserve und ausschüttbarem Jahresergebnis. Soweit der Bilanzgewinn die Dividende übersteigt, steht er grundsätzlich für die Ausschüttung an die öffentliche Hand zur Verfügung. Die Höhe der jährlichen Ausschüttung an Bund und Kantone wird geglättet; sie wird jeweils für fünf Jahre in einer Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der Nationalbank festgehalten. Die Ausschüttung geht zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone.
- Binnenwert des Geldes
- BIP
- BIZ
- BIZ-Innovation-Hub
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Der BIZ-Innovation-Hub wurde 2019 gegründet und hat sieben Zentren (Schweiz, Hongkong, Singapur, London, Stockholm, Paris/Frankfurt und Toronto). Zudem wurde eine strategische Partnerschaft mit der Federal Reserve Bank of New York abgeschlossen. Ziel des Innovation Hubs ist es, vertiefte Erkenntnisse über für Zentralbanken relevante technologische Entwicklungen zu gewinnen und öffentliche Güter im Technologiebereich zu entwickeln, um das Funktionieren des globalen Finanzsystems weiter zu verbessern.
Im Schweizer Zentrum des BIZ-Innovation-Hubs mit Büros in Basel und Zürich arbeiten Mitarbeitende der Bank für Internationale Zahlungsausgleich (BIZ) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gemeinsam an verschiedenen Projekten. Die Projekte des BIZ-Innovation-Hubs sind explorativer Natur. - Börsenbanken
- Gemäss der Bankengruppen-Kategorisierung der SNB handelt es sich bei Börsenbanken um Institute, die auf Börsen-, Effekten- und Vermögensverwaltungsgeschäfte spezialisiert sind.
- Bretton-Woods-Institutionen
- In Bretton Woods, einem kleinen Ort im amerikanischen Bundesstaat New Hampshire, trafen sich im Sommer 1944 Vertreter aus 45 Nationen zur United Nations Monetary and Financial Conference. Die Bretton-Woods-Konferenz führte 1945 zur Gründung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. Die Institutionen von Bretton Woods sind Spezialorganisationen der UNO. Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied der Bretton-Woods-Institutionen.
- Bruttoinlandprodukt (BIP)
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Das Bruttoinlandprodukt (BIP) ist ein Mass für die Wertschöpfung einer Volkswirtschaft. Es misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Das BIP wird oft als Referenzgrösse für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft verwendet. Während das nominale BIP die Wirtschaftsleistung zu aktuellen Preisen wiedergibt, wird das reale BIP um Preisveränderungen bereinigt. In der Schweiz wird das BIP vom Bundesamt für Statistik ermittelt. Das Staatsekretariat für Wirtschaft veröffentlicht jeweils eine BIP-Quartalsschätzung. Die SNB gibt im Rahmen ihrer geldpolitischen Lagebeurteilung eine Einschätzung für die Entwicklung des BIP im laufenden bzw. kommenden Jahr ab.
- Buchgeld
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Buchgeld ist ein Guthaben, das auf Bank- oder Postkonten geführt wird. Es wird auch als Giralgeld bezeichnet.
- Bundesanleihe
- Bei einer Bundesanleihe handelt es sich um eine festverzinsliche Schuldverschreibung (Obligation) der Schweizerischen Eidgenossenschaft, mit der sich diese mittel- bis langfristig am Kapitalmarkt verschuldet. Bundesanleihen werden im Auktionsverfahren herausgegeben. Als Bankier des Bundes führt die SNB diese Auktionen durch. Nach der Zuteilung werden Bundesanleihen an der Schweizer Börse gehandelt.
- Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen
- Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe
- Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank
- Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WZG)
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Das Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WZG) legt den Franken als schweizerische Währungseinheit fest, definiert die gesetzlichen Zahlungsmittel und bestimmt die Münz- und Notenordnung.
C
- CBDC
- CCB
- CDS
- Central Bank Digital Currency (CBDC)
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Als CBDC (digitales Zentralbankgeld) wird Geld bezeichnet, das eine Zentralbank in digitaler oder elektronischer Form schaffen könnte. Man unterschiedet CBDC für Finanzinstitute (Wholesale CBDC) und CBDC für die breite Bevölkerung (Retail CBDC). CBDC wären gesetzliche Zahlungsmittel (in Ergänzung zu Schweizer Banknoten sowie Giroguthaben von Banken bei der SNB), im Unterschied zu jenen digitalen Währungen, die von Privaten herausgegeben werden. Die SNB arbeitet im Rahmen von verschiedenen Projekten an Möglichkeiten für die Abwicklung von Geschäften mit digitalen (token-basierten) Vermögenswerten in Zentralbankgeld. Zusätzlich engagiert sich die SNB in einer Arbeitsgruppe von Zentralbanken, die Einsatzmöglichkeiten von CBDC evaluiert.
- Central Counterparty
- CET1
- Clearing
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Clearing bezeichnet den Prozess, der die Übermittlung, Abstimmung, Bestätigung und unter Umständen die Aufrechnung (Netting) gegenseitiger Verpflichtungen sowie die Ermittlung der Schlusspositionen vor der Abwicklung einer Zahlung oder Effektentransaktion umfasst.
- CLS
- CoCos
- Collateral
- Common Equity Tier 1
- Continuous Linked Settlement (CLS)
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Continuous Linked Settlement (CLS) ist ein internationales Devisenabwicklungssystem.
- Countercyclical Capital Buffer, CCB
- Credit Default Swap (CDS)
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Ein Credit Default Swap (CDS) ist ein Kreditderivat zur Übertragung von Kreditrisiken. Es bietet eine Versicherung gegen Ausfallrisiken einer juristischen Person. CDS sind besonders wichtig, um das Ausfallrisiko einer Anleihe abzusichern. Der Sicherungsnehmer leistet regelmässige Zahlungen an den Sicherungsgeber. Im Gegenzug wird der Sicherungsnehmer im Fall eines Kreditereignisses vom Sicherungsgeber mit der Differenz zwischen dem Nominalwert der Anleihe oder des Darlehens und dem Marktwert nach dem Ausfall entschädigt. Der Vertrag endet bei Fälligkeit oder wenn beim Referenzschuldner ein Kreditereignis eintritt.
- CRF
- Cyberrisiken
- Cybersicherheit
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Ausfälle und Störungen von IT-Systemen aufgrund von Cybervorfällen können die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit von Daten sowie kritische Dienstleistungen und Funktionen des Finanzsystems erheblich beeinträchtigen. Neben den Vorkehrungen der einzelnen Finanzinstitute sind aufgrund der starken Vernetzung des Finanzsystems und verschiedener institutsübergreifender Prozesse sektorweite Massnahmen notwendig. Auch die SNB leistet im Rahmen ihres Mandats einen Beitrag zur Cybersicherheit des Finanzsektors. Sie beteiligt sich u.a. an einem unter der Leitung des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit initiierten Projekt, das die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem Privatsektor und den Behörden in strategischen und operationellen Fragestellungen der Cybersicherheit fördert und dadurch das Schutzdispositiv des Finanzplatzes weiter stärkt.
D
- Datenportal der SNB
- Deflation
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Deflation ist das Gegenteil von Inflation und bezeichnet ein über längere Zeit anhaltendes Sinken des allgemeinen Preisniveaus. Die Deflationsrate misst die prozentuale Abnahme des Preisindexes. Spiegelbildlich zur Inflation führt Deflation zu einem Anstieg der Kaufkraft des Geldes. Ziel der Geldpolitik der SNB ist es, sowohl Inflation wie auch Deflation zu vermeiden und damit die Preisstabilität zu gewährleisten.
- Delegierte für regionale Wirtschaftskontakte
- Delivery versus payment
- Departement
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Die SNB ist in drei Departemente gegliedert. Jedes Departement hat einen bestimmten Geschäftskreis. Das I. und III. Departement befinden sich mehrheitlich am Sitz in Zürich, das II. Departement mehrheitlich am Sitz in Bern. Die SNB unterhält zudem eine Niederlassung in Singapur.
- Derivate
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Derivate sind Finanzinstrumente, deren Kurs vom Preis eines Basiswerts abgeleitet wird. Basiswerte können Rohstoffe, Wertpapiere wie Aktien oder Obligationen sowie Wechselkurse, Zinssätze und Indizes sein. Derivate können sich auch auf die Wahrscheinlichkeit des Eintretens bestimmter Ereignisse (z.B. Zahlungsausfall) beziehen. Call- und Put-Optionen, Forwards, Futures und Swaps sind Beispiele für Derivate.
- Devisen
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Devisen umfassen Geldforderungen, die auf fremde Währungen lauten und im Ausland zahlbar sind. Beispiele hierfür sind Sicht- und Terminguthaben sowie Checks, die auf eine ausländische Währung lauten.
- Devisenanlagen
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Als Devisenanlagen werden die Anlagen der SNB in Fremdwährungen in Form von ausländischen Anleihen, Aktien und Guthaben bei anderen Zentralbanken bezeichnet. Devisenanlagen sind das wichtigste Aktivum in der Bilanz der SNB und Teil der im Rahmen der Anlagepolitik verwalteten Währungsreserven.
- Devisenmarkt
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Der Devisenmarkt ist der Ort, wo Währungen gehandelt werden. Devisen werden ausserbörslich gehandelt (Over-the-Counter, OTC) und der Markt besteht aus verschiedenen Segmenten, die sich nach Teilnehmern (z.B. Interbankenmarkt) bzw. nach Art der Plattform (z.B. telefonisch oder elektronisch) unterscheiden lassen.
- Devisenmarktintervention
- Eine Devisenmarktintervention bedeutet, dass eine Zentralbank ihre Heimwährung gegen eine oder mehrere ausländische Währungen kauft oder verkauft, mit dem Ziel, die eigene Währung zu stärken bzw. zu schwächen und damit den Wechselkurs zu beeinflussen.
- Devisenreserven
- Devisenswap
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Ein Devisenswap ist eine Kombination von einem Devisen-Kassageschäft mit einem Devisen-Termingeschäft. Bei einem Liquiditätsswap kauft oder verkauft die SNB von bzw. an Geschäftsbanken Devisen gegen Franken für einen bestimmten Zeitraum. Am Ende der Laufzeit wird die umgekehrte Transaktion zu einem im Voraus bestimmten Kurs abgewickelt. Swaps können in Bezug auf Laufzeit und andere Konditionen sehr flexibel gestaltet werden.
- DF-SIB
- Digitaler Token
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Ein digitaler Token ist eine digitale Abbildung eines unterliegenden Wertes, ähnlich wie eine Note eine physische Abbildung eines Wertes darstellt. Token können von einer Partei zur anderen transferiert werden. Technisch gesehen handelt es sich beim digitalen Token um eine - z.B. auf einem Distributed Ledger gespeicherte - Information, über die mit einem privaten digitalen Schlüssel verfügt werden kann.
- Digitales Zentralbankgeld
- Direktorium
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Das Direktorium ist das oberste geschäftsleitende und ausführende Organ der SNB. Es besteht aus drei Personen, dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und einem weiteren Mitglied. Das Direktorium ist unter anderem verantwortlich für die Geldpolitik, die Strategie zur Anlage der Aktiven und für die internationale Währungszusammenarbeit. Das Erweiterte Direktorium setzt sich aus den Mitgliedern des Direktoriums und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen und ist für die strategischen Vorgaben zur Betriebsführung der SNB zuständig. Die Mitglieder des Erweiterten Direktoriums werden vom Bundesrat auf Vorschlag des Bankrats für eine Amtsdauer von sechs Jahren ernannt. Die Wiederwahl ist möglich.
- Distributed-Ledger-Technologie (DLT)
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Ein Distributed Ledger, also ein "verteiltes Kontobuch", ist eine verteilte und synchronisierte Datenbank. Sie kann von den Teilnehmern gelesen, beschrieben und gespeichert werden. Die Distributed-Ledger-Technologie (insbesondere Blockchain) ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Besitzverhältnissen in einem Computer-Netzwerk, ohne dass hierfür eine zentrale Drittpartei nötig wäre.
- DLT
- Domestically Focused Systemically Important Bank
- Dreimonats-Libor
E
- E-Geld
- e-money
- EFF
- Effekten
- Effekten sind am Geldmarkt und am Kapitalmarkt handelbare Wertpapiere. Zu den Effekten gehören unter anderem Aktien, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und sonstige Anleihen. Die SNB akzeptiert bei ihren Repogeschäften als Sicherheit (Collateral) nur Effekten, die bezüglich Bonität und Liquidität hohe Anforderungen erfüllen (ausreichende Sicherheiten). Die von der SNB akzeptierten Effekten sind im Verzeichnis der repofähigen Effekten aufgeführt.
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- Eidgenössische Münzstätte
- Eigenmittelverordnung (ERV)
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Die Eigenmittelverordnung (SR952.03) gilt für Banken und kontoführende Wertpapierhäuser und reguliert die für die angemessene Risikobegrenzung erforderlichen Eigenmittel. Sie schützt somit die Gläubiger und die Stabilität des Finanzsystems. Die spezifischen Kapitalanforderungen hängen insbesondere von der Art, dem Risikoprofil und der Grösse des Finanzinstituts ab.
- Einlagensicherung
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Die Einlagensicherung ist ein Bestandteil des Einlegerschutzes in der Schweiz. Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kundinnen und Kunden bis 100'000 Franken vor dem Verlust.
- Elektronisches Geld (E-Geld, e-money)
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Elektronisches Geld (E-Geld, e-money) bezeichnet jeden elektronisch gespeicherten Geldwert in Form einer Forderung gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird. Darunter fallen u.a. Prepaid-Karten mit vielseitiger Einsatzmöglichkeit. Elektronisches Geld ist neben dem Notenbankgeld und dem Buchgeld der Geschäftsbanken eine weitere Form des Geldes.
- Emission
- Engpassfinanzierungsfazilität (EFF)
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Die Engpassfinanzierungsfazilität (EFF) ist eine Kreditlinie, welche die SNB den Geschäftsbanken und Finanzmarktinfrastrukturen zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe im Rahmen der stehenden Fazilitäten zur Verfügung stellt. Die EFF kann im Umfang der von der SNB eingeräumten Limiten über Repogeschäfte zum Sondersatz beansprucht werden. Die EFF gehört zum geldpolitischen Instrumentarium der SNB, ist aber kein Offenmarktgeschäft.
- Erfolg aus dem Handelsgeschäft
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Bei Banken entspricht der Erfolg aus dem Handelsgeschäft hauptsächlich den Gewinnen und Verlusten aus Handelsaktivitäten und den Bewertungskorrekturen derjenigen Positionen, für welche die Fair-Value-Option gewählt wurde (siehe FINMA-Rundschreiben 2020/1 Rechnungslegung - Banken).
- Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft
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Bei Banken ist der Erfolg aus dem Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft die Differenz zwischen den für Dienstleistungen erhaltenen Gebühren und Kommissionen und den mit diesen Erträgen verbundenen Aufwänden.
- Erfolg aus dem Zinsengeschäft
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Bei Banken ist der Erfolg aus dem Zinsengeschäft die Differenz zwischen den Erträgen aus den verzinslichen Aktiven und den mit den verzinslichen Passiven verbundenen Aufwänden (siehe FINMA-Rundschreiben 2020/1 Rechnungslegung - Banken).
- Ergänzungskapital (Tier 2, T2)
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Das Ergänzungskapital (Tier 2, T2) enthält anrechenbares Kapital der geringsten Qualität. Konkret enthält es weitere Schuldinstrumente, welche die Kriterien zur Aufnahme, nicht aber zur Anrechnung an das Kernkapital (Tier 1, T1) erfüllen, sowie gewisse Rückstellungen und Reserven für Kreditverluste.
- Ertragsbilanz
- Früher in der Schweiz gängige Bezeichnung für die Leistungsbilanz.
- Ertragswertansatz
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Der Ertragswertansatz simuliert die Auswirkung einer Zinsänderung (im Kontext eines vollständigen makroökonomischen Szenarios) auf den Erfolg aus dem Zinsgeschäft der Banken durch Änderungen der Zinserträge (z.B. höhere Zinssätze für Hypothekarkredite) und Zinskosten (z.B. höhere Zinssätze für Kundeneinlagen) über einen bestimmten Zeithorizont. Daher misst dieser Ansatz die granularen Auswirkungen eines bestimmten Zinsszenarios auf die einzelnen Cashflows und damit auf den Erfolg aus dem Zinsgeschäft einer Bank.
- ERV
- Erweitertes Direktorium
- Erwerbslosenquote
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Die Erwerbslosenquote gemäss der Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labor Organization, ILO) ist das in Prozenten ausgedrückte Verhältnis zwischen der Zahl der Erwerbslosen und der Zahl der Erwerbspersonen. Als Erwerbslose gelten gemäss ILO Personen im Alter von 15-74 Jahren, die in der Referenzwoche nicht erwerbstätig waren, in den vier vorangegangenen Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben und die für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar wären. In der Schweiz wird die Erwerbslosenquote vom Bundesamt für Statistik (BFS) ermittelt. Davon zu unterscheiden ist die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) berechnete Arbeitslosenquote. Diese berechnet sich als das in Prozenten ausgedrückte Verhältnis zwischen der Zahl der bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) als arbeitslos gemeldeten Personen und der Zahl der Erwerbspersonen.
- Exekutivrat
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Der Exekutivrat ist das wichtigste ausführende Organ des Internationalen Währungsfonds (IWF). Er besteht aus 24 Mitgliedern. Die Schweiz bildet gemeinsam mit Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgistan, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan eine Stimmrechtsgruppe. Die Schweiz und Polen stellen abwechselnd für jeweils zwei Jahre den Exekutivdirektor, der die Stimmrechtsgruppe im Exekutivrat vertritt. Der Schweizer Exekutivdirektor wird wechselweise vom Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB gestellt.
F
- Fair-Value-Option
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Die Fair-Value-Option ist ein Bilanzierungswahlrecht, das Unternehmen bzw. Banken zur Bewertung ihrer Finanzinstrumente nutzen können. Sie erlaubt Banken, gewisse Finanzinstrumente ausserhalb des Handelsgeschäfts unter restriktiven Bedingungen zum Fair Value zu bewerten (siehe Art. 15 Rechnungslegungsverordnung-FINMA).
- Feinsteuerungsoperationen
- Feinsteuerungsoperationen bezeichnen Massnahmen einer Zentralbank, mit denen übermässige Schwankungen der kurzfristigen Zinsen am Geldmarkt gedämpft werden. Hierzu können z.B. Repogeschäfte genutzt werden.
- Financial Stability Board (FSB)
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Das Financial Stability Board (FSB) setzt sich aus Vertretern der für die Finanzstabilität zuständigen nationalen Behörden (Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und Finanzministerien) zusammen. Das FSB erhielt 2009 von der G20 ein Mandat zur Förderung der Finanzstabilität und zur Entwicklung entsprechender Regulierungs- und Überwachungsmassnahmen. Seither erarbeitete es unter Mitwirkung der SNB verschiedene Reformvorschläge, namentlich zur Entschärfung der "Too big to fail"-Problematik. Seit 2013 ist das FSB als Verein nach Schweizer Recht statuiert.
- Finanzmarktinfrastruktur
- Die Finanzmarktinfrastruktur umfasst alle Systeme, über die Finanzmarkttransaktionen abgewickelt werden. In der Schweiz sind die Betreiber solcher Systeme in der SIX Group AG zusammengefasst. Die SNB überwacht in der Schweiz die systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastruktur und kann Mindestanforderungen an deren Betreiber stellen.
- Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)
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Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Es enthält regulatorische und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen für die Finanzmarktinfrastruktur in der Schweiz. Zum einen umfasst es die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für den Betrieb von Systemen der Finanzmarktinfrastruktur. Zum andern umfasst es sämtliche Regeln, die im Zusammenhang mit dem Handel von Effekten und Derivaten für alle Finanzmarktteilnehmer gelten.
- Finanzstabilität
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Ein stabiles Finanzsystem zeichnet sich dadurch aus, dass seine einzelnen Teile - Banken, Finanzmärkte und Finanzmarktinfrastrukturen - ihre jeweilige Funktion erfüllen und sich gegenüber möglichen Schocks als widerstandsfähig erweisen. Die Finanzstabilität ist eine wichtige Voraussetzung, dass sich eine Volkswirtschaft entfalten und die Geldpolitik umgesetzt werden kann. Die SNB hat gemäss Nationalbankgesetz zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen.
- Finanzstabilitätsbericht
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Im jährlichen Bericht zur Finanzstabilität gibt die SNB ihre Einschätzung der Stabilität des Schweizer Bankensektors wieder. Für die SNB ist der Bericht ein wichtiges Instrument, damit sie zur Stabilität des Finanzsystems beitragen und so ihre diesbezügliche gesetzliche Aufgabe erfüllen kann. Der Bericht dient dazu, auf Spannungen oder Ungleichgewichte hinzuweisen, die kurz- oder längerfristig eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen könnten sowie um einen entsprechenden Handlungsbedarf aufzuzeigen.
- FinfraG
- FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht)
-
Der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) obliegt die Aufsicht über Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler, kollektive Kapitalanlagen sowie Vertriebsträger und Versicherungsvermittler. Als unabhängige Behörde setzt sie sich für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein. Im Bereich der Finanzstabilität arbeitet die SNB mit der FINMA zusammen. Die Abgrenzung der Aufgaben und die Zusammenarbeit sind in einem Memorandum of Understanding geregelt.
- Fintech
- Der Begriff "Fintech" (Finanztechnologie) wird zum einen für technologische Innovationen wie z.B. die Distributed-Ledger-Technologie (insbesondere Blockchain) verwendet. Zum anderen fallen Finanzprodukte und -dienstleistungen darunter, bei denen technologische Innovationen auf traditionelle Finanzdienstleistungen angewendet werden (z.B. Crowdlending). Schliesslich sind damit auch Anbieter von Finanzprodukten und -dienstleistungen gemeint, die bisher nicht im traditionellen Finanzbereich aktiv waren. Getrieben werden Fintech-Entwicklungen primär vom Fortschritt in der Informationstechnologie. Tendenziell tragen die neuen Möglichkeiten dazu bei, Finanzdienstleistungen zeitlich und örtlich besser verfügbar zu machen und die Abwicklungsgeschwindigkeit und Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
- Fiskalpolitik
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Die Fiskalpolitik umfasst diejenigen Massnahmen eines Staates, die über die Einnahmen und Ausgaben darauf abzielen, die konjunkturelle Entwicklung zu beeinflussen. Die Fiskalpolitik ist wie die Geldpolitik ein Teilgebiet der Wirtschaftspolitik eines Landes.
- Freibetrag
- Zwischen Januar 2015 und September 2022 erhob die SNB einen Negativzins auf Sichtguthaben. Der Freibetrag entsprach dem Teil des Sichtguthabens auf dem Girokonto einer Bank bei der SNB, auf dem kein Negativzins erhoben wurde. Der Freibetrag belief sich pro Girokontoinhaber auf mindestens 10 Mio. Franken. Für eine inländische Bank ergab sich der Freibetrag als Dreijahresdurchschnitt des mit dem Freibetragsfaktor multiplizierten Mindestreserveerfordernisses abzüglich des von der Bank gehaltenen Bargelds.
- Fristentransformation
-
Eine Fristentransformation findet dann statt, wenn Aktiven durch Passiven finanziert werden und die Zinsbindungen der Aktiv- und Passivpositionen unterschiedlich sind. Bei Banken ist die Fristentransformation eine zentrale volkswirtschaftliche Funktion und ergibt sich aus der Nutzung von kurzfristigen Passiven (z.B. Sparkonten) zur Finanzierung von langfristigen Aktiven (z.B. Festhypotheken).
- FSB
- FX Global Code
-
Der 2017 publizierte FX Global Code umfasst Grundsätze zu bewährten Praktiken am Devisenmarkt, die von Zentralbanken und Marktteilnehmern an den wichtigsten Handelszentren für Devisen erarbeitet worden sind. Die SNB hat sich 2018 verpflichtet, die Grundsätze des FX Global Codes einzuhalten.
G
- G-SIB
- G7
-
Die G7 ist ein internationales Forum mit globaler Ausrichtung. In ihr sind die Regierungen von sieben wichtigen Volkswirtschaften vertreten (Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Grossbritannien und USA). Die Präsidentschaft wechselt jährlich, ebenfalls jährlich treffen sich die Staats- und Regierungschefs der sieben Länder zum G7-Gipfel. Die behandelten Themen umfassen das gesamte Spektrum globaler Politik.
- G20
-
Die G20 ist ein informeller Zusammenschluss von 20 wichtigen Industrie- und Schwellenländern, der sich mit internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen befasst. Die G20 hat dem Financial Stability Board (FSB) ein Mandat zur Förderung der Finanzstabilität erteilt. Die Schweiz ist nicht Mitglied der G20.
- G30
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Die 1978 gegründete G30 ist ein privates internationales Gremium. Es setzt sich aus 30 weltweit einflussreichen Personen zusammen: Zentralbankgouverneuren, Vertreterinnen und Vertretern der Regulierungsbehörden, der Wirtschaftspolitik und des Finanzsektors sowie prominenten Wirtschaftswissenschaftlern. Die G30 will zu einem besseren Verständnis von globalen Finanz- und Wirtschaftsfragen beitragen.
- Gefährdete Forderungen
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Gefährdete Forderungen bezeichnen die Forderungen, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die Gegenpartei ihren zukünftigen Verpflichtungen nachkommen kann (siehe Art. 24 Rechnungslegungsverordnung-FINMA).
- Geld
- Geld ist das vom Publikum allgemein akzeptierte Zahlungs- und Tauschmittel. Es dient auch zur Wertaufbewahrung und als Recheneinheit (Wertmassstab). In der Schweiz werden Banknoten und Münzen (Bargeld) sowie das Buchgeld als Geld bezeichnet.
- Geldaggregate
- Als Geldaggregate werden Geldmengen in unterschiedlichen Abgrenzungen bezeichnet. Die wichtigsten Geldaggregate der SNB sind die Notenbankgeldmenge sowie die Geldmengen M1, M2 und M3.
- Geldhoheit
- In der Schweiz hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die Geldhoheit inne. Sie umfasst das Recht, Vorschriften über das Noten- und Münzwesen zu erlassen (Bezeichnung der Währungseinheit, Bestimmung der Instanzen für die Emission des Geldes, Festsetzung der Stückelungen usw.). Im Nationalbankgesetz überträgt der Bund das Notenmonopol der SNB. Weitere Vorschriften zum Noten- und Münzwesen finden sich namentlich im Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel.
- Geldmarkt
- Der Geldmarkt ist der Markt für die Aufnahme und Anlage von kurzfristigen Geldern. Als kurzfristig gelten Gelder mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr (längerfristige Anlagen siehe Kapitalmarkt). Am unbesicherten Geldmarkt werden Darlehen ohne, am besicherten Geldmarkt mit Deckung vergeben (z.B. über Repogeschäfte). Im Rahmen ihrer Geldpolitik steuert die SNB das Zinsniveau am Geldmarkt. Banken nutzen den Geldmarkt für den Liquiditätsausgleich sowie die Liquiditätsbewirtschaftung. Im Interbankenmarkt schliessen Geschäftsbanken untereinander Geldmarktgeschäfte ab.
- Geldmarktbuchforderungen (GMBF)
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Geldmarktbuchforderungen (GMBF) sind Geldmarktinstrumente, mit denen sich die Schweizerische Eidgenossenschaft kurzfristig verschuldet. Sie wurden erstmals 1979 von der Eidgenossenschaft emittiert und nehmen seither einen festen Platz am Schweizer Geldmarkt ein. Die Emissionen weisen in der Regel eine Laufzeit zwischen drei und zwölf Monaten auf. Die Verzinsung der GMBF erfolgt auf Diskontbasis. Das heisst, dass die GMBF bei positiven Zinsen unter bzw. bei negativen Zinsen über pari (wobei pari 100% des Nennwerts entspricht) emittiert und zum Nennwert zurückbezahlt werden. GMBF werden im Auktionsverfahren herausgegeben. Als Bankier des Bundes führt die SNB diese Auktionen durch.
- Geldmenge M0
- Geldmenge M1
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Die SNB definiert die Geldmenge M1 als die Summe aus dem Bargeldumlauf des Publikums, den Sichteinlagen bei Banken sowie den Einlagen auf Transaktionskonten bei Banken, d.h. Konten, die vor allem Zahlungszwecken dienen. Berücksichtigt werden jeweils nur Positionen in Schweizer Franken und von Inländern.
- Geldmenge M2
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Die SNB definiert die Geldmenge M2 als Summe der Geldmenge M1 und der Spareinlagen bei Banken. Ausgeklammert aus den Spareinlagen werden die gebundenen Vorsorgegelder im Rahmen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der freiwilligen Eigenvorsorge (3. Säule).
- Geldmenge M3
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Die SNB definiert die Geldmenge M3 als Summe der Geldmenge M2 und der Termineinlagen bei Banken (Verpflichtungen aus Kundeneinlagen auf Zeit und Geldmarktpapiere).
- Geldpolitik
- Geldpolitik ist der Einsatz der geldpolitischen Instrumente durch die Zentralbank zur Erreichung wirtschaftspolitischer Ziele. Die Geldpolitik ist damit wie die Fiskalpolitik ein Teilgebiet der Wirtschaftspolitik. Die SNB führt ihre Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes. Mit ihrem Streben nach Preisstabilität schafft sie Rahmenbedingungen, die es der Wirtschaft ermöglichen, ihre Produktionskapazität auszuschöpfen. Zu ihren Instrumenten gehören insbesondere Offenmarktoperationen (Repogeschäfte, Emissionen von SNB Bills, Devisenswaps, An- und Verkauf von Devisen und Wertschriften), die Verzinsung von Sichtguthaben sowie die stehenden Fazilitäten (Innertagsfazilität, Engpassfinanzierungsfazilität, SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität).
- Geldpolitisch wichtige Daten
- Die SNB veröffentlicht jeweils am ersten Bankwerktag der Kalenderwoche in ihrem Datenportal geldpolitisch wichtige Daten der Vorwoche. Die geldpolitisch wichtigen Daten vermitteln Informationen über die Umsetzung der Geldpolitik. Sie enthalten u.a. den SNB-Leitzins, die Zinssätze auf Sichtguthaben, den Faktor für die Limite und den Sondersatz (Engpassfinanzierungsfazilität). Zudem umfassen sie Angaben zu der Höhe der Sichtguthaben bei der SNB sowie zu den Mindestreserven.
- Geldpolitische Lagebeurteilung
- Die SNB führt in der Regel vierteljährlich eine geldpolitische Lagebeurteilung durch. Basierend auf der wirtschaftlichen Entwicklung im In- und Ausland und den monetären Bedingungen in der Schweiz entscheidet das Direktorium der SNB, ob die Geldpolitik unverändert bleibt oder gestrafft bzw. gelockert wird.
- Geldpolitisches Instrumentarium
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Das geldpolitische Instrumentarium der SNB umfasst die Geschäfte und Massnahmen, die ihr gemäss Nationalbankgesetz und den Richtlinien über das geldpolitische Instrumentarium zur Verfügung stehen, um die Geldpolitik umzusetzen. Dazu gehören Offenmarktoperationen (Repogeschäfte, Emissionen und Käufe bzw. Verkäufe eigener Schuldverschreibungen - also SNB Bills - und Devisengeschäfte), die stehenden Fazilitäten (Engpassfinanzierungsfazilität, Innertagsfazilität) sowie weitere Instrumente (z.B. SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität). Auch die Verzinsung der Sichtguthaben auf den SNB-Girokonten zählt zu den geldpolitischen Instrumenten.
- Geldpolitisches Konzept
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Mit dem geldpolitischen Konzept setzt die SNB den Rahmen für die geldpolitische Entscheidfindung. Das Konzept ist seit Dezember 1999 in Kraft und besteht aus drei Elementen: einer Definition der Preisstabilität, einer bedingten Inflationsprognose über die nächsten zwölf Quartale und dem SNB-Leitzins.
- Geldschöpfung
- Geldschöpfung ist der Prozess, in dem Geld geschaffen wird. Die SNB kann zum einen dank ihres Notenmonopols Geld schöpfen. Zum anderen können auch die Geschäftsbanken Buchgeld kreieren, indem sie Kredite gewähren. Ihre Möglichkeiten, Buchgeld zu schaffen, werden durch die gesetzlichen Vorschriften über die Mindestreserven und durch die Bereitschaft der SNB, die Geldversorgung zu erhöhen oder zu verknappen, beeinflusst. Die SNB kann über ihr geldpolitisches Instrumentarium die Zinssätze am Geldmarkt und damit die Geldversorgung der Schweiz indirekt über die Nachfrage nach Krediten (hoher Zins bedeutet kleinere Nachfrage nach Krediten und weniger Geldschöpfung und umgekehrt) steuern.
- Geldwert
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Der Geldwert ist die Kaufkraft des Geldes und stellt die Gütermenge dar, die für eine Geldeinheit gekauft werden kann. Es wird zwischen dem Binnen- und dem Aussenwert des Geldes unterschieden. Der Binnenwert kommt im inländischen Preisniveau zum Ausdruck. Bei einem Anstieg des Preisniveaus sinkt die Gütermenge, die mit einer Geldeinheit gekauft werden kann und damit der Binnenwert des Geldes Beim Aussenwert des Geldes handelt es sich um die Menge an ausländischer Währung, die mit einer inländischen Geldeinheit erworben werden kann (z.B. 1.12 USD pro CHF). Der Aussenwert entspricht damit dem Wechselkurs in der Mengennotierung.
- Geldwertstabilität
- Der Begriff der Geldwertstabilität hat zwei Dimensionen: In der binnenwirtschaftlichen Dimension wird Geldwertstabilität gewöhnlich mit Preisniveaustabilität gleichgesetzt und meint eine gleichbleibende Kaufkraft (Geldwert) des Geldes im Inland. Demgegenüber ist in der aussenwirtschaftlichen Dimension unter Geldwertstabilität die Stabilität des nominalen Wechselkurses zu verstehen.
- Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der SNB
-
Die SNB ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft und führt jährlich eine Generalversammlung durch. Gemäss Nationalbankgesetz sind die Rechte des Aktionariats eingeschränkt. Die jährliche Generalversammlung der SNB-Aktionärinnen und -Aktionäre nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung der SNB ab und setzt die Dividende fest. Die Generalversammlung wählt auch fünf der elf Mitglieder des Bankrats. Die SNB-Aktien werden an der Schweizer Börse gehandelt.
- Gesamtengagement
-
Zur Berechnung der Leverage Ratio im Rahmen der Eigenkapitalvorschriften von Basel III wird das regulatorische Kapital der Bank (Tier-1-Kapital) in Relation zum Gesamtengagement (Leverage Ratio Exposure) gesetzt. Dieses setzt sich aus Bilanzpositionen, Derivaten, Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Ausserbilanzpositionen zusammen.
- Geschäftsaufwand
-
Bei Banken bezeichnet der Geschäftsaufwand die Kosten, die bei regulärem Betrieb entstehen (siehe FINMA-Rundschreiben 2020/1 Rechnungslegung - Banken). Diese Kosten umfassen in der Regel die Personalkosten (z.B. Löhne und Sozialbeiträge) und die Sachkosten (z.B. Kosten für Büromiete und IT-Infrastruktur).
- Geschäftsbericht der SNB
- Der jährliche Geschäftsbericht der SNB setzt sich aus dem Rechenschaftsbericht und dem Finanzbericht zusammen.
- Geschäftsrisiken
-
Bei Banken bezeichnen Geschäftsrisiken die Gefahr eines Ertragsrückgangs, insbesondere aufgrund eines geringeren Geschäftsvolumens oder einer geringeren Kundenaktivität.
- Gesetzliches Zahlungsmittel
- Gemäss dem Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel gelten in der Schweiz vom Bund ausgegebene Münzen, von der SNB ausgegebene Noten sowie auf Franken lautende Sichtguthaben bei der SNB als gesetzliche Zahlungsmittel. Gesetzliche Zahlungsmittel müssen grundsätzlich unbeschränkt an Zahlung genommen werden, ausser es ist vertraglich etwas anderes vereinbart worden.
- Gewinnausschüttungsvereinbarung
-
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die SNB treffen jeweils eine Vereinbarung für einige Jahre, um die Gewinnausschüttung der SNB zu verstetigen und zu glätten. Basis der Gewinnausschüttungsvereinbarung ist das Nationalbankgesetz, welches überdies vorschreibt, dass ein ausschüttbarer Gewinn zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone abgeführt wird. Die Vereinbarung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2025 wurde im Januar 2021 abgeschlossen.
- Giralgeld
- Giroguthaben
- Die Giroguthaben, die Finanzmarktteilnehmer als Sichtguthaben auf ihren Girokonten bei der SNB halten, stehen unmittelbar für den Zahlungsverkehr im SIC-System zur Verfügung und gelten als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Banken halten die Sichtguthaben zudem als Liquiditätsreserve, und inländische Banken benötigen Giroguthaben zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften.
- Girokonten
- Global Systemically Important Bank
- Global systemrelevante Bank (Global Systemically Important Bank, G-SIB)
-
Eine global systemrelevante Bank (G-SIB) ist eine Bank, deren Ausfall eine breitere Finanzkrise auslösen und die Weltwirtschaft gefährden würde. G-SIBs werden aufgrund einer vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) entwickelten Bewertungsmethodik bestimmt, die Faktoren wie die Grösse, die Komplexität und die systemische Verflechtung einer Bank berücksichtigt.
- GMBF
- Going-Concern-/Gone-Concern-Anforderungen
-
Going-Concern- und Gone-Concern-Anforderungen sind Kapitalvorschriften für systemrelevante Banken, die im Rahmen der Too-big-to-fail-Regulierung erlassen werden. Die Going-Concern-Anforderungen zielen darauf ab, dass die Banken über ausreichend Kapital verfügen, um Verluste aus der laufenden Geschäftstätigkeit decken und den Betrieb weiterführen zu können. Die Gone-Concern-Anforderungen sollen dazu beitragen, dass ein Institut, das in grossen finanziellen Schwierigkeiten steckt, entweder saniert oder geordnet abgewickelt werden kann.
- Gouverneursrat
- Das oberste Organ des Internationalen Währungsfonds (IWF) ist der Gouverneursrat, in dem sämtliche Mitgliedländer vertreten sind. Er hat einen Grossteil seiner ausführenden Kompetenzen an den Exekutivrat delegiert. Die Interessen der Schweiz werden im Gouverneursrat vom Präsidenten des Direktoriums der SNB wahrgenommen.
- Grandfathering-Betrachtung (Kapital)
-
In der Grandfathering-Betrachtung von Kapital werden die anrechenbaren Going-Concern-Instrumente gemäss der aktuell geltenden Regulierung definiert. Dies erlaubt die vorübergehende Anrechnung von Instrumenten, die unter den finalen TBTF-Anforderungen nicht zum Going-Concern-Kapital zählen. Insbesondere dürfen die Banken bis zum ersten Abrufdatum bedingte Kapitalinstrumente mit tiefem Auslösungsniveau (LT CoCos) und mit der Qualität von zusätzlichem Kernkapital (Additional Tier 1, AT1) anrechnen, um die geltenden Going-Concern-Anforderungen zu erfüllen.
- Grossbanken
-
Bis Mai 2023 umfasste die Bankengruppe Grossbanken (gemäss der Kategorisierung der SNB) die beiden Schweizer Grossbanken UBS und Credit Suisse. Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS wurde im Juni 2023 vollzogen; seither ist die UBS die einzige Schweizer Grossbank. Sie stellt gemessen an der Bilanzsumme, am Ertrag und am Personalbestand die grösste Bank in der Schweiz dar. Sie ist eine Universalbank und bietet eine umfassende Palette an Bankgeschäften im Inland und - im Gegensatz zu den meisten anderen Bankengruppen - auch im Ausland an.
- Grossvolumige Einlagen
-
Grossvolumige Einlagen bezeichnen in der Schweiz Einlagen von Privatkundinnen und Privatkunden über 1,5 Mio. Franken (siehe Anhang 2 zur Liquiditätsverordnung).
H
- Halten bis zur Fälligkeit
-
Aktiven und Passiven, die von Banken bis zur Fälligkeit gehalten werden und sich folglich im Bankenbuch befinden, sind nicht zum Marktwert bilanziert. Die Auswirkungen von Zinsänderungen auf den Marktwert dieser Positionen können mit dem Nettobarwert- und/oder dem Ertragswertansatz geschätzt werden.
- Handelsbuch
-
Das Handelsbuch umfasst Finanzinstrumente, Devisen und Rohwaren, die mit Handelsabsicht oder zur Absicherung anderer Positionen des Handelsbuchs gehalten werden (siehe Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, RBC25).
- Handelsgewichteter Wechselkurs
- Der handelsgewichtete oder effektive Wechselkurs ist der Wert der Währung eines Landes gegenüber den Währungen seiner Handelspartner. Er wird aus den bilateralen Wechselkursen mit den Handelspartnern berechnet, wobei die Gewichte von der jeweiligen Handelsaktivität abhängen. Der handelsgewichtete Wechselkurs kann anhand eines Wechselkursindexes gemessen werden.
- Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1)
-
Das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) ist das von einer Bank gehaltene Kapital höchster Qualität. Es stellt den Kern des Eigenkapitals einer Bank dar und ist ein Hauptindikator für die Finanzkraft einer Bank und ihre Verlusttragfähigkeit. Das harte Kernkapital besteht aus der Summe der folgenden Elemente: herkömmliche Aktien (oder bei nicht als Aktiengesellschaft organisierten Banken: Gesellschaftskapital höchster Qualität), offene Reserven, Reserven für allgemeine Bankrisiken und einbehaltene Gewinne.
- HQLA
- Hyperinflation
- Der Begriff der Hyperinflation bezeichnet eine extrem hohe Inflation. Üblicherweise wird von Hyperinflation gesprochen, wenn die monatliche Inflationsrate mehr als 50% beträgt. Dies entspricht einer jährlichen Inflationsrate von mehr als 12'875%.
- Hypothekarkredit
- Ein Hypothekarkredit ist ein Darlehen gegen Deckung durch ein Grundpfand (Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Grundpfandtiteln).
I
- Iconomix
- IMFC
- Inflation
-
Inflation ist ein über längere Zeit anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus, was einem Verlust der Kaufkraft des Geldes entspricht. Preisveränderungen bei einzelnen Gütern (Waren und Dienstleistungen) oder Gütergruppen, die veränderte Nachfrage- und Angebotsrelationen auf Märkten widerspiegeln, sind dagegen nicht mit Inflation gleichzusetzen. In der Schweiz wird die Inflation mit Hilfe des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) gemessen. Die Inflationsrate drückt die prozentuale Zunahme des Indexes aus. Ziel der Geldpolitik der SNB ist es, sowohl Inflation wie auch Deflation zu vermeiden und damit die Preisstabilität zu gewährleisten.
- Inflationsprognose der SNB
- Die Inflationsprognose ist eine von der SNB anlässlich ihrer geldpolitischen Lagebeurteilung vierteljährlich publizierte Prognose über die Entwicklung der Inflationsrate in den kommenden drei Jahren. Sie ist bedingt, weil unterstellt wird, dass die SNB den Leitzins über den Prognosezeitraum nicht ändern wird. Die SNB stützt ihre geldpolitischen Entscheide auf die Inflationsprognose ab und kann damit auf sich abzeichnende Abweichungen von der Preisstabilität reagieren.
- Inflationsrate
- Inlandorientierte systemrelevante Bank (Domestically Focused Systemically Important Bank, DF-SIB)
-
Von den vier systemrelevanten Banken in der Schweiz sind die PostFinance, die Raiffeisen-Gruppe und die Zürcher Kantonalbank inlandorientierte Banken.
- Die SNB stellt im Rahmen der stehenden Fazilitäten ihren Geschäftspartnern während des Tages Liquidität zur Verfügung, um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Swiss Interbank Clearing (SIC) und der Devisentransaktionen im Continuous Linked Settlement (CLS) zu erleichtern. Diese Liquidität wird den Geschäftspartnern zinslos zur Verfügung gestellt und muss mit SNB-repofähigen Effekten gedeckt sein.
-
Ein Innertagskredit ist ein Kredit mit einer Laufzeit von weniger als einem Geschäftstag. Zweck dieser Kreditvergabe ist die Erleichterung eines reibungslosen Zahlungsablaufes in Zahlungssystemen. Innertagskredite werden von Zentralbanken in der Regel zinslos vergeben. Die SNB stellt den Banken Innertagskredite im Rahmen der Innertagsfazilität zur Verfügung.
- Interimsnoten
-
Die Interimsnoten - die ersten Banknoten, welche die SNB im Jahre 1907 herausgab und die sich weitgehend an den Noten der früheren Emissionsbanken (Kantonalbanken) orientierten - zirkulierten während einer Übergangszeit von drei Jahren neben den älteren Noten. Ab dem 20. Juni 1910 waren nur noch die Banknoten der SNB gültiges Zahlungsmittel. Im September 1911 gab sie die ersten in eigener Regie entwickelten Noten aus.
- International Monetary and Financial Committee
- Internationale Währungskooperation
- Die internationale Währungskooperation hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit und Stabilität des internationalen Finanz- und Währungssystems zu fördern und zur Überwindung von Krisen beizutragen. Die Schweizer Volkswirtschaft ist stark mit der Weltwirtschaft verflochten. Zudem weist die Schweiz einen bedeutenden Finanzplatz auf und verfügt über eine eigene Währung. Sie profitiert daher in besonderem Masse von einem stabilen internationalen Finanz- und Währungssystem. Im Rahmen der internationalen Währungskooperation engagiert sich die SNB in multilateralen Institutionen (z.B. BIZ, FSB und IWF), beteiligt sich an der internationalen Währungshilfe des Bundes (WHG), arbeitet auf bilateraler Ebene mit anderen Zentralbanken sowie Behörden zusammen und agiert auf Basis des Währungsvertrags als Zentralbank für das Fürstentum Liechtenstein.
- Internationaler Währungs- und Finanzausschuss (International Monetary and Financial Committee, IMFC)
-
Der Internationale Währungs- und Finanzausschuss bildet das wichtigste Steuerungsorgan des Internationalen Währungsfonds (IWF). Er trifft sich halbjährlich. Die Interessen der Schweiz in diesem Ausschuss werden durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements wahrgenommen.
- Internationaler Währungsfonds (IWF)
-
Der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank bilden die Bretton-Woods-Institutionen. Der IWF wurde 1945 mit dem Ziel gegründet, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Währungspolitik zu fördern und ein ausgewogenes Wachstum des Welthandels zu erleichtern. Heute gehören dem IWF praktisch alle Staaten der Welt an. Eine wichtige Aufgabe des IWF ist die wirtschaftspolitische Überwachung seiner Mitgliedländer im Rahmen der Artikel-IV-Konsultationen. Der IWF gewährt zudem Kredite an Länder mit Zahlungsbilanzschwierigkeiten. Arme Länder unterstützt der IWF im Rahmen des Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT). In aussergewöhnlichen Krisensituationen stehen dem IWF neben der Finanzierung über Quoten die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) zur Verfügung. Der IWF leistet ferner technische Hilfe. Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied des IWF und Teil einer Stimmrechtsgruppe. Das Eidgenössische Finanzdepartement und die SNB nehmen die Interessen der Schweiz im IWF gemeinsam wahr.
- IWF
K
- Kalkulatorischer Zinssatz
-
Der kalkulatorische Zinssatz ist ein hypothetischer Zins, das zur Beurteilung der Tragbarkeit eines Kredits bei einem höheren Zinssatz verwendet wird. Mittels einer Tragbarkeitsberechnung wird ermittelt, ob die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer bei diesem Zinssatz über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um den Kredit zu bedienen.
- Kantonalbanken
- Das grundlegende Merkmal der Kantonalbanken ist, dass der Kanton eine Beteiligung von mehr als einem Drittel des Kapitals halten und über mehr als einen Drittel der Stimmen verfügen muss. Die Kantonalbanken sind heute weitgehend Universalbanken mit einem stark ausgeprägten Spar- und Hypothekargeschäft. Bei den meisten Kantonalbanken übernimmt der jeweilige Kanton die vollumfängliche oder teilweise Haftung für ihre Verbindlichkeiten.
- Kapital
-
Das Kapital entspricht der Differenz zwischen Vermögen und Schulden eines Unternehmens. Es dient als Puffer gegen potenzielle Verluste, indem es die Solvenz der Banken und ihre Widerstandskraft gegen Negativszenarien und schwere Schocks sichert. Das anrechenbare regulatorische Kapital von Banken besteht aus drei Kategorien: hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1), zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1, AT1) und Ergänzungskapital (Tier 2, T2).
- Kapitalbilanz
- Die Kapitalbilanz ist ein Teil der Zahlungsbilanz. In der Kapitalbilanz werden die Entstehung und Tilgung von grenzüberschreitenden finanziellen Forderungen und Verpflichtungen aufgezeichnet. Nach dem Investitionsmotiv unterscheidet man Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, derivative Finanzinstrumente, Währungsreserven und übrige Investitionen.
- Kapitalmarkt
- Der Kapitalmarkt ist - ergänzend zum Geldmarkt - der Markt für die Aufnahme und Anlage von mittel- bis langfristigen Mitteln. Die Überlassungsdauer beträgt bei mittelfristigem Kapital in der Regel ein bis vier Jahre und bei langfristigem Kapital fünf und mehr Jahre. In diesem Zusammenhang zu unterscheiden sind der Aktienmarkt für Eigenkapital und der Obligationen- oder Anleihenmarkt, auf dem Schuldverschreibungen (Obligationen) und somit Fremdkapital begeben und gehandelt werden.
- Kapitalquote
-
Kapitalquoten setzen das Kapital einer Bank ins Verhältnis zu ihren risikogewichteten Aktiven oder ihrem Gesamtengagement (Leverage Ratio Exposure).
- Kaufkraft des Geldes
- Die Kaufkraft des Geldes oder der Geldwert gibt an, wie viele Waren und Dienstleistungen eines fest definierten Warenkorbs mit einer Einheit Geld gekauft werden können. Herrscht Inflation, sinkt die Kaufkraft über die Zeit.
- Kaufkraftparität
- Kaufkraftparität liegt vor, wenn der Wechselkurs auf einem Niveau liegt, auf dem bei gegebenen Preisniveaus in zwei Ländern die Kaufkraft der in- und der ausländischen Währung gleich ist. Kaufkraftparität folgt also aus dem "Gesetz des einheitlichen Preises", das zur Erklärung des Wechselkurses dient.
- Kerninflation
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Die Kerninflation ist ein Mass für Inflation, bei dem Waren und Dienstleistungen mit besonders schwankungsanfälligen Preisen (z.B. Energie und Nahrungsmittel) nicht berücksichtigt werden. Die Kerninflation erfasst somit die grundlegende Preisentwicklung bzw. den Inflationstrend. Die SNB errechnet die Kerninflation mit Hilfe eines getrimmten Mittelwerts. Dabei werden keine bestimmten Gütergruppen ausgeklammert, sondern jeden Monat jeweils diejenigen 15% der Güter des LIK-Warenkorbs mit den höchsten und den tiefsten Preisveränderungen ausgeklammert. Insgesamt werden also die 30% der Güter mit den volatilsten Preisen ausgeschlossen.
- Kernkapital (Tier 1, T1)
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Das Kernkapital setzt sich aus hartem Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) und zusätzlichem Kernkapital (Additional Tier 1, AT1) zusammen.
- Konjunktur
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Der Begriff Konjunktur umschreibt die gesamthafte wirtschaftliche Lage eines Landes oder einer Region. Zur Konjunktur tragen neben dem realen Bruttoinlandprodukt (BIP) weitere wirtschaftliche Indikatoren wie die Arbeitslosenquote oder die Konsumentenstimmung bei. Die Konjunktur ist nicht konstant und verläuft idealtypisch in Zyklen mit den Phasen Aufschwung, Hochkonjunktur, Abschwung (Rezession) und Konjunkturtief.
- Konjunkturzyklus
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Die Konjunktur ist nicht konstant und verläuft idealtypisch in Zyklen mit den Phasen Aufschwung, Hochkonjunktur, Abschwung (Rezession) und Konjunkturtief. Neben dem Bruttoinlandprodukt (BIP) geben eine Vielzahl weiterer wirtschaftlicher Indikatoren wie z.B. die Arbeitslosenquote und die Konsumentenstimmung Hinweise zum Konjunkturverlauf.
- Konsumdeflator
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Der Konsumdeflator misst die Preisentwicklung aller von privaten Haushalten im In- und Ausland nachgefragten Waren und Dienstleistungen. Im Gegensatz zum LIK basiert er nicht auf einem fixen Warenkorb, sondern berücksichtigt alle Konsumausgaben der entsprechenden Beobachtungsperiode.
- Konsumentenpreisindex
- Kreditrisiken
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Kreditrisiken bezeichnen die Gefahr eines Verlusts, der dadurch entsteht, dass eine Kundin oder ein Kunde bzw. eine Gegenpartei den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen (z.B. Zinsen, Amortisationen) nicht nachkommt.
- Kryptowährung
-
Eine Kryptowährung ist die digitale Darstellung eines Wertes und im Internet handelbar. Sie übernimmt Funktionen von Geld, wird als Zahlungsmittel jedoch nur vereinzelt akzeptiert. Eine solche Währung wird von einer nichtregulierten Institution oder einem Netzwerk von Rechnern emittiert und kontrolliert. Ein Beispiel dafür ist der Bitcoin. Eine spezielle Form einer Kryptowährung sind Stablecoins.
L
- Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)
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Der vom Bundesamt für Statistik (BFS) ermittelte Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) misst die durchschnittliche Preisentwicklung der von privaten Haushalten in der Schweiz nachgefragten Güter und Dienstleistungen. Der LIK wird monatlich anhand eines Warenkorbs berechnet, der den Konsum der privaten Haushalte abbildet. Die Inflationsrate in der Schweiz wird mit dem LIK gemessen. Die SNB stützt sich bei der Definition der Preisstabilität auf den LIK ab.
- Large-Case-Management
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Grosse international tätige Unternehmensgruppen beeinflussen mit ihrer Geschäftstätigkeit die Entwicklung von Zahlungsbilanz und Auslandvermögen in besonderem Mass. Die Nationalbank entschied daher, eine Einheit aufzubauen, deren Ziel es ist, diese Unternehmensgruppen in ihrer Auskunftspflicht zu unterstützen und damit die Qualität der Daten gezielt zu verbessern. Der Aufbau dieses sogenannten Large-Case-Managements startete im Laufe des Jahres 2024.
- LCR
- Leistungsbilanz
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Die Leistungsbilanz ist ein Teil der Zahlungsbilanz. Sie enthält den Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland, das Primäreinkommen (grenzüberschreitende Arbeits- und Kapitaleinkommen) und das Sekundäreinkommen (laufende Übertragungen). Das Sekundäreinkommen umfasst unentgeltliche Leistungen, die im Gegensatz zu den Vermögensübertragungen nicht den Charakter von Kapitalleistungen aufweisen. Man bezeichnet die Leistungsbilanz auch als realen Teil der Zahlungsbilanz (im Gegensatz zum finanziellen Teil der Kapitalbilanz).
- Lender of last Resort
- Leverage Ratio
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Im Rahmen der Eigenkapitalvorschriften von Basel III geht es bei der Anforderung an die Leverage Ratio um die Mindestkapitalausstattung bzw. die Höchstverschuldung einer Bank. Die Leverage Ratio berechnet sich aus dem regulatorischen Kapital der Bank geteilt durch ihr nach den Basler Mindeststandards berechnetes Gesamtengagement (Leverage Ratio Exposure).
- Libor, London Interbank Offered Rate
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Der Libor (London Interbank Offered Rate) repräsentiert den durchschnittlichen Zinssatz, zu dem eine Bank unbesicherte Kredite für eine gewisse Laufzeit sowie Währung aufnehmen könnte. Der aus den Meldungen der Banken ermittelte Durchschnitt wird als Libor für den jeweiligen Tag fixiert und publiziert. Vor dem Hintergrund der internationalen Reformbestrebungen im Bereich der Referenzzinssätze gab die britische Finanzmarktaufsicht im Juli 2017 bekannt, dass sie den Libor nach dem Jahr 2021 nicht mehr unterstützt. Die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG) empfahl, in der Schweiz den SARON als Alternative zum Franken-Libor zu verwenden. Der Dreimonats-Libor für den Franken diente der SNB in ihrem geldpolitischen Konzept bis im Juni 2019 als Referenzzinssatz. Seither übernimmt der SNB-Leitzins diese Funktion. Die SNB strebt an, die kurzfristigen Geldmarktzinssätze in Franken nahe am SNB-Leitzins zu halten, wobei der SARON im Fokus steht. Die Berechnung des Libors in Franken wurde per Ende 2021 eingestellt.
- Lieferung gegen Zahlung
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Als Lieferung gegen Zahlung wird der Mechanismus bei der Abwicklung von wechselseitigen Verpflichtungen aus Effektengeschäften bezeichnet, der sicherstellt, dass die Effekten dann und nur dann endgültig übertragen werden, wenn gleichzeitig die Zahlung erfolgt. Dadurch wird das Erfüllungsrisiko eliminiert.
- LIK
- Limite
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Bei Sichtguthaben, die auf Schweizer Franken lauten, erfolgt eine abgestufte Verzinsung. Beträgt der SNB-Leitzins null Prozent oder ist er positiv, kommt bei Sichtguthaben bis zu einer bestimmten Limite der SNB-Leitzins zur Anwendung. Sichtguthaben über dieser Limite werden zum SNB-Leitzins abzüglich eines Zinsabschlags verzinst. Sichtguthaben, die zur Erfüllung der Mindestreserven gehalten werden, werden nicht verzinst. Die Limite gilt pro Girokontoinhaber und beträgt mindestens null. Für mindestreservepflichtige Girokontoinhaber (inländische Banken) entspricht die Limite dem laufenden Durchschnitt der Mindestreserveerfordernisse der letzten 36 Unterlegungsperioden, multipliziert mit dem aktuell geltenden Faktor für die Limite. Für nicht-mindestreservepflichtige Girokontoinhaber legt die SNB fixe Limiten fest.
- Liquidität
- Liquidität hat in der Wirtschaft drei Bedeutungen. Erstens wird unter der Liquidität eines Wirtschaftssubjekts die Fähigkeit verstanden, den zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit und uneingeschränkt nachkommen zu können. Zweitens beschreibt Liquidität die hierzu nötigen Geldmittel. Drittens gilt ein Markt als liquide, wenn in ihm auch grössere Geschäfte abgeschlossen werden können, ohne markante Preisbewegungen auszulösen. Das Bankengesetz schreibt vor, dass Banken in der Schweiz über eine angemessene Liquidität verfügen müssen. Entsprechend wird eine Bank oder Bankengruppe als illiquid bezeichnet, wenn sie nicht genügend flüssige Mittel hat, um alle kurzfristigen Verbindlichkeiten befriedigen zu können. Eine Bank kann solvent, aber trotzdem illiquid sein: In diesem Fall hat sie zwar genügend Aktiven, so dass sämtliche Schulden gedeckt sind und keine Überschuldung vorliegt; ihr stehen jedoch zu wenig flüssige Mittel zur Verfügung, um alle kurzfristigen Verbindlichkeiten erfüllen zu können. Für das Liquiditätsmanagement der Banken ist der Geldmarkt zentral. Die SNB versorgt den Geldmarkt mit Liquidität und setzt so ihre Geldpolitik um.
- Liquiditäts-Swapabkommen
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Liquiditäts-Swapabkommen zwischen der SNB und anderen Zentralbanken ermöglichen der SNB einerseits, Finanzmarktteilnehmern in der Schweiz bei Bedarf eine von ihnen benötigte Fremdwährung - vor allem US-Dollar - zur Verfügung zu stellen. Andererseits kann die SNB im Rahmen dieser Abkommen ausländischen Zentralbanken Franken zur Verfügung stellen, die diese bei Bedarf ihren Gegenparteien weitergeben können.
- Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR)
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Die Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) berechnet sich aus dem Bestand an qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA) einer Bank geteilt durch ihren Nettoabfluss von Barmitteln in den nächsten 30 Kalendertagen. Die regulatorische LCR-Anforderung verlangt, dass diese Quote mindestens 100% beträgt. Dies stellt sicher, dass Finanzinstitute ihre kurzfristigen Verpflichtungen (d.h. Abflüsse an Barmitteln während 30 Tagen) stets erfüllen können. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht führte die LCR im Rahmen der Basel-III-Reformen nach der Finanzkrise ein. In der Schweiz wird die LCR in der Liquiditätsverordnung geregelt.
- Liquidity Coverage Ratio
- Loan-to-Income-Verhältnis (LTI-Verhältnis)
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Das Loan-to-Income-Verhältnis (LTI-Verhältnis) bezeichnet das Verhältnis der Kreditsumme bzw. der Kreditlimite zu dem für die Kreditbedienung relevanten Einkommen des Kreditnehmenden. Bei einem Hypothekarkredit wäre das massgebende Einkommen der Mietertrag, falls die zugrundeliegende Immobilie vermietet wird, bzw. das Haushaltseinkommen, falls es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt. Je höher das LTI-Verhältnis, desto höher das Tragbarkeitsrisiko des Kredits.
- Loan-to-Value
- London Interbank Offered Rate
- Look-through-Perspektive im Rahmen der TBTF-Regulierung (Verlusttragfähigkeit im Going Concern und Gone Concern)
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Die Look-through-Perspektive berücksichtigt die finalen qualitativen Anforderungen für anrechenbare Going-Concern- und Gone-Concern-Instrumente sowie die finalen quantitativen Anforderungen zur Berechnung der Quoten für die Verlusttragfähigkeit gemäss Schweizer TBTF-Regulierung.
- LTI-Verhältnis
- LTV
M
- M0
- M1
- M2
- M3
- Makroprudenzielle Massnahmen
-
Makroprudenzielle Massnahmen zielen auf die Wahrung oder Wiederherstellung der Stabilität des Finanzsystems ab. Dabei geht es einerseits darum, die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems gegen Schocks zu stärken und andererseits dem Aufbau von systemischen Risiken entgegenzuwirken. Makroprudenzielle Massnahmen betreffen den schweizerischen Bankensektor als Ganzes und nicht nur einzelne Finanzmarktteilnehmer. Wichtiges Beispiel ist der antizyklische Kapitalpuffer, der in der Schweiz seit dem 1. Juli 2012 zur Verfügung steht.
- Mandat
- Mit Mandat wird der gesetzliche Auftrag der SNB bezeichnet. Die Bundesverfassung beauftragt die SNB als unabhängige Zentralbank, die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen. Das Nationalbankgesetz präzisiert, dass die SNB die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen hat.
- Mark-to-Market
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Im Zusammenhang mit der Berechnung der Zinsrisiken einer Bank zeigt eine Mark-to-Market-Bewertung den aktuellen ökonomischen Wert ihrer Aktiven und Passiven, der sich aus den zukünftigen diskontierten Cashflows von diesen Positionen in verschiedenen Zinsszenarien ergibt.
- Marktkapitalisierung
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Die Marktkapitalisierung bezeichnet den Gesamtwert aller Aktien eines Unternehmens. Sie berechnet sich, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.
- Marktrisiken
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Marktrisiken bezeichnen die Gefahr eines Verlusts infolge von Schwankungen der Marktpreise. Wichtige Faktoren für die Marktrisiken von Banken sind sowohl Aktien- und Obligationenkurse als auch Rohstoffpreise, Zinssätze und Wechselkurse.
- Mengennotierung
- Mindestanforderung (Kapital)
-
Die Mindestanforderungen an das Kapital von Banken sind in der Eigenmittelverordnung festgelegt und betragen 8% für die risikogewichtete Kapitalquote und 3% für die Leverage Ratio. Wenn eine Bank eine Mindestanforderung unterschreitet, kann die FINMA Schutzmassnahmen, Sanierungs- oder Konkursverfahren anordnen (siehe Art. 25 Bankengesetz).
- Mindestkurs
-
Der Mindestkurs war eine von der SNB festgelegte Untergrenze für den Wechselkurs, die am Devisenmarkt nicht unterschritten werden durfte. Vom 6. September 2011 bis 15. Januar 2015 galt ein Mindestkurs von 1.20 Franken pro Euro. Das bedeutete, dass die SNB den Wechselkurs nicht unter 1.20 Franken pro Euro fallen liess. Die SNB setzte den Mindestkurs mit aller Konsequenz durch und war bereit, dafür unbeschränkt Devisen zu kaufen (Devisenmarktintervention). Ziel des Mindestkurses war, eine mit einer massiven Überbewertung des Frankens verbundene Bedrohung der Wirtschaft sowie die damit verbundene Gefahr einer deflationären Entwicklung einzudämmen (Deflation) und damit angemessene monetäre Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft zu sichern. Am 15. Januar 2015 hob die SNB den Mindestkurs angesichts der internationalen Entwicklungen auf. Der Mindestkurs war eine unkonventionelle geldpolitische Massnahme.
- Mindestreserven
- Um das reibungslose Funktionieren des Geldmarktes zu erleichtern, müssen die Banken ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten in Franken (z.B. Kundeneinlagen) zu einem gewissen Prozentsatz mit Mindestreserven hinterlegen. Als Mindestreserven gelten auf Franken lautende Münzen, Banknoten und Sichtguthaben bei der SNB. Angaben zur Erfüllung der Mindestreservepflicht werden im Datenportal der Nationalbank unter Geldpolitisch wichtige Daten veröffentlicht. Die Mindestreserven bilden die Grundlage für die Bemessung der Limiten inländischer Banken.
- Monetäre Basis
- Monetäre Rahmenbedingungen
- Die monetären Rahmenbedingungen werden von den Zinsen und vom Wechselkurs geprägt. Die SNB gewährleistet die Preisstabilität, indem sie mit ihrem geldpolitischen Instrumentarium dafür sorgt, dass die monetären Rahmenbedingungen für die Wirtschaft angemessen sind.
- Münzen
N
- Nachhaltigkeitsbericht
- Die SNB erstellt jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht. Der Bericht zeigt auf, welche Schwerpunkte die Nationalbank im Hinblick auf die betrieblichen Umwelt- und Sozialthemen sowie auf gesellschaftliche Leistungen im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsengagements verfolgt.
- NAG
- Nationalbank
- Nationalbankgesetz (NBG)
-
Das Nationalbankgesetz (Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank, NBG) ist der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit der SNB als Zentralbank der Schweiz. Es enthält Vorschriften über die SNB als Aktiengesellschaft, ihre Organisation und ihre Aufgaben.
- Nationalbankverordnung
-
Die Nationalbankverordnung enthält Ausführungsbestimmungen zum Nationalbankgesetz in den Bereichen Statistik, Mindestreserven und Überwachung.
- Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG)
-
Die NAG band in der Schweiz die relevanten Akteure in den Reformprozess für die Referenzzinssätze ein und befasste sich mit dem Übergang vom Libor zum SARON. Die SNB unterstützte die NAG, indem sie das Fachsekretariat führte und die wichtigen Informationen auf ihrer Website veröffentlichte. Die NAG wurde im März 2022 gemäss ihren Statuten aufgelöst.
- NBG
- Negativer Goodwill
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Der negative Goodwill ist ein Buchgewinn, der entsteht, wenn der Kaufpreis eines Unternehmens niedriger ist als die Differenz zwischen dem Wert der erworbenen Aktiven und demjenigen der übernommenen Passiven.
- Negativzins
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Zwischen Januar 2015 und September 2022 erhob die SNB auf den Sichtguthaben von Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern, die einen bestimmten Freibetrag überschritten, einen Negativzins. Dieser entsprach dem SNB-Leitzins.
- Netting
-
Das Netting ist die vereinbarte Aufrechnung von gegenseitigen Positionen oder Verpflichtungen von Gegenparteien oder Systemteilnehmern. Es verringert eine grosse Zahl von Einzelpositionen oder -verpflichtungen auf eine kleinere Zahl von Positionen oder verringert mittels Aufrechnung die gegenseitigen Verpflichtungen.
- Nettoabfluss von Barmitteln
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Der gesamte Nettoabfluss von Barmitteln ist definiert als der gesamte erwartete Abfluss von Barmitteln minus den gesamten erwarteten Zufluss von Barmitteln in einem Liquiditätsstressszenario von 30 Kalendertagen (siehe z.B. BCBS, Liquidity Coverage Ratio (LCR) - Executive Summary).
- Nettobarwertansatz
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Der Nettobarwertansatz ist eine Methode zur Messung des Barwerts aller künftigen Cashflows, die mit den Aktiven und Passiven einer Bank verbunden sind. Er stellt ein Mass für den ökonomischen Wert der Bank dar. Daher kann man diesen Ansatz verwenden, um die Auswirkungen von Zinsänderungen auf den ökonomischen Wert einer Bank zu messen.
- Nettozinsmarge
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Bei Banken ist die Nettozinsmarge ein Mass für die Nettorendite ihres Zinsengeschäfts, also des Kerngeschäfts von inlandorientierten Banken in der Schweiz. In den Analysen der SNB werden Nettozinsmargen gemäss der folgenden Formel approximiert: Nettozinsertrag geteilt durch verzinsliche Aktiven.
- Network for Greening the Financial System (NGFS)
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Das NGFS dient Zentralbanken und Aufsichtsbehörden seit 2017 als Forum zum Austausch über die Risiken des Klimawandels für die Volkswirtschaft und das Finanzsystem. Im Rahmen des NGFS wird analysiert, wie diesen Risiken begegnet werden kann und wie die für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaftstätigkeit nötigen Finanzmittel aufgebracht werden können. Die SNB beteiligt sich seit 2019 als Mitglied am Erfahrungsaustausch, um dadurch die potenziellen Auswirkungen von Klimarisiken auf die makroökonomischen Entwicklungen und die Finanzstabilität besser einschätzen zu können.
- Neue Kreditvereinbarungen (NKV)
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Die Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) bilden ein finanzielles Sicherungsnetz für den Internationalen Währungsfonds (IWF). In Ergänzung zu seinen regulären Mitteln können ihm mit Hilfe der NKV bis zu 361 Mrd. SZR (Sonderziehungsrechte) zur Verfügung gestellt werden. Die NKV werden für einen bestimmten Zeitraum (maximal sechs Monate) und einen bestimmten Betrag aktiviert. Für die Schweiz nimmt die SNB an den NKV teil.
- Neutraler Zins
-
Der neutrale Zinssatz r* ist definiert als der mit einer stabilen Inflationsrate in einer mittelfristig voll ausgelasteten Volkswirtschaft einhergehende Realzins. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Realzinssatz und r* ist ein wichtiges Mass für den geldpolitischen Kurs einer Zentralbank. Die Geldpolitik ist restriktiv, wenn der Realzins höher als r* ist, und expansiv, wenn er tiefer ist. Entsprechend hilft die Einschätzung, wo sich der Realzins relativ zu r* befindet, Diskussionen über geldpolitische Optionen zu strukturieren. r* ist allerdings nicht beobachtbar und muss mit statistischen Verfahren geschätzt werden.
- NGFS
- NKV
- Nominalzins
- Noten
- Notenabschnitt
- Notenbank
- Notenbankgeld
- Notenbankgeldmenge
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Die Notenbankgeldmenge entspricht der Summe von Notenumlauf und Giroguthaben inländischer Geschäftsbanken bei der SNB. Zur Bezeichnung der Notenbankgeldmenge werden mitunter die Begriffe Geldmenge M0 oder monetäre Basis verwendet.
- Notenmonopol
-
Das Nationalbankgesetz überträgt der SNB das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Schweizer Banknoten. Damit ist die SNB Trägerin des Notenmonopols. Ihre ersten Banknoten (Interimsnoten) gab die SNB am 20. Juni 1907 aus, am Tag der Aufnahme ihres Geschäftsbetriebs.
- Notenserie
- Notenumlauf
- Die Summe aller von der SNB ausgegebenen Noten wird als Notenumlauf bezeichnet. Er bildet zusammen mit den Giroguthaben der inländischen Geschäftsbanken bei der SNB die Notenbankgeldmenge. Der Notenumlauf stellt eine Verbindlichkeit der Zentralbank gegenüber dem Publikum dar und erscheint somit auf der Passivseite der Zentralbankbilanz.
- Notfallpläne
- Notfallpläne tragen zusammen mit den Kapitalvorschriften (Going-Concern- und Gone-Concern-Anforderungen) zur Entschärfung der Too-big-to-fail-Problematik von systemrelevanten Banken bei. Sie legen fest, wie die Weiterführung von systemrelevanten Funktionen im Krisenfall ohne Unterbruch sichergestellt werden kann. Dazu gehören Massnahmen zur organisatorischen und finanziellen Entflechtung.
O
- OECD
- Offenmarktoperationen
-
Offenmarktoperationen zählen zum geldpolitischen Instrumentarium der SNB. Bei ihnen handelt es sich um den An- oder den Verkauf von Wertpapieren oder anderen Forderungen am Geldmarkt oder Kapitalmarkt durch die SNB. Anders als bei stehenden Fazilitäten geht die Initiative bei Offenmarktoperationen nicht von der Geschäftsbank, sondern von der SNB aus. Sie dienen hauptsächlich zur Steuerung der Liquidität, um die kurzfristigen Geldmarktzinssätze in Franken nahe am SNB-Leitzins zu halten. Zu den Offenmarktoperationen gehören Repogeschäfte, Emissionen und Käufe bzw. Verkäufe eigener Schuldverschreibungen (SNB Bills) sowie Devisengeschäfte (z.B. Devisenmarktinterventionen und Devisenswaps).
- Operationelle Risiken
-
Bei Banken bezeichnen operationelle Risiken die Gefahr von Verlusten, die infolge unangemessener Abläufe, Betrugs, des Versagens interner Systeme oder externer Ereignisse eintreten können. Ebenfalls eingeschlossen sind rechtliche Risiken, Cyberrisiken und Ereignisse wie eine Strommangellage.
- Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)
-
Die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit dient der Förderung und Koordination der Wirtschafts-, Währungs- und Entwicklungspolitik ihrer Mitgliedstaaten. Die Schweiz ist Gründungsmitglied der OECD. Die SNB nimmt gemeinsam mit dem Bund im Rahmen der internationalen Währungskooperation die Mitgliedschaft in verschiedenen Komitees wahr. Alle zwei Jahre analysiert die OECD ausführlich die Wirtschaft jedes Mitgliedlands.
- OTC-Handel (Over the counter, ausserbörslicher Handel)
-
Als OTC- oder ausserbörslicher Handel werden Wertschriftentransaktionen bezeichnet, die nicht über die Börse abgeschlossen werden. Auch viele Derivate werden ausserbörslich an sogenannten OTC-Derivatemärkten gehandelt. Aufgrund ihrer starken internationalen Vernetzung sowie der grossen Handelsvolumen und Ausfallrisiken können OTC-Derivatemärkte die Stabilität des Finanzsystems gefährden. Gemäss den Empfehlungen der G20 und des Financial Stability Board (FSB) zur Erhöhung der Transparenz, der Integrität und der Stabilität des OTC-Derivatemarkts sollten deshalb insbesondere standardisierte OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien abgerechnet werden.
- Output Gap
P
- Payment versus payment
- Phase-in-Perspektive im Rahmen der TBTF-Regulierung (Verlusttragfähigkeit im Going Concern und Gone Concern)
-
In der Phase-in-Perspektive werden die anrechenbaren Going-Concern- und Gone-Concern-Instrumente sowie die quantitativen Anforderungen gemäss den Übergangsbestimmungen der Schweizer TBTF-Regulierung zur Verlusttragfähigkeit einer Bank definiert.
- Physische Risiken
-
Der Klimawandel könnte das traditionelle Kerngeschäft der Banken in Mitleidenschaft ziehen, z.B. durch Abschreibungen auf Kredite oder durch Kursverluste an den Finanzmärkten. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptarten von Risiken, die durch den Klimawandel verursacht werden: Transitionsrisiken und physische Risiken.
Physische Risiken umfassen Risiken im Zusammenhang mit einer zunehmenden Frequenz und Intensität klimabedingter Naturkatastrophen. Zu solchen Naturkatastrophen zählen zum einen Wetterereignisse (Stürme, Überschwemmungen, Dürren usw.) und zum anderen längerfristige Umweltveränderungen (Erhöhung des Meeresspiegels, Änderung der Niederschlagsmengen usw.). So können Stürme Produktionsanlagen und Infrastrukturen beschädigen und dadurch zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung führen. - PLB
- Potenzialoutput
- Potenzialwachstum
-
Als Potenzialwachstum bezeichnet man die langfristige Veränderung des Bruttoinlandprodukts (BIP) bei einem normalen Auslastungsgrad der Produktionskapazitäten. Das Potenzialwachstum stellt somit die Veränderung des Produktionspotenzials dar.
- Poverty Reduction and Growth Trust Fund
- Preisniveau
-
Das Preisniveau ist der gewichtete Durchschnitt verschiedener Güterpreise in einer Volkswirtschaft. Es wird anhand eines bestimmten Güterkorbs gemessen, der ein Abbild der in der Volkswirtschaft produzierten oder konsumierten Güter (Waren und Dienstleistungen) ist. Ein stabiles Preisniveau bedeutet nicht notwendigerweise stabile Einzelpreise: Preissteigerungen bei einzelnen Gütern können durch Preissenkungen an anderer Stelle ausgeglichen werden, so dass das Preisniveau insgesamt konstant bleibt. Ein Anstieg des Preisniveaus bedeutet einen Rückgang der Kaufkraft des Geldes: Mit einer Geldeinheit lassen sich im Durchschnitt weniger Gütereinheiten kaufen. Preisniveau und Geldwert entwickeln sich mit anderen Worten immer gegenläufig. In der Schweiz ist der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) der wichtigste Indikator zur Messung des Preisniveaus.
- Preisnotierung
- Preisstabilität
- Das Nationalbankgesetz verpflichtet die SNB auf das Ziel der Preisstabilität. Gemäss der Definition der SNB herrscht dann Preisstabilität, wenn die am Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) gemessene Inflation im Jahresdurchschnitt unter 2% liegt und auch keine Deflation vorliegt. Die SNB muss die Geldpolitik so führen, dass die Preisstabilität gewährleistet ist, und sie hat dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen.
- PRGT
- Privatbankiers
- Die Privatbankiers (gemäss der Bankengruppen-Kategorisierung der SNB) sind schwerpunktmässig im Vermögensverwaltungsgeschäft tätig und haften als Gesellschafter solidarisch.
- Produktionslücke
- Produktionspotenzial
-
Unter Potenzialoutput bzw. Produktionspotenzial versteht man das Niveau des Bruttoinlandprodukts bei einem normalen Auslastungsgrad der Produktionskapazitäten. Fällt die tatsächliche Wirtschaftsleistung unter das Produktionspotenzial, entsteht eine Produktionslücke (Output Gap), d.h., eine Unterauslastung der Produktionskapazitäten. Im umgekehrten Fall kommt es zu einem Produktionsüberhang, d.h. zu einer Überauslastung der Produktionskapazitäten. Die Produktionslücke bzw. der Produktionsüberhang wird als prozentuale Abweichung des BIP vom geschätzten Produktionspotenzial berechnet.
- Produktionsüberhang
- Projekt Helvetia
- Projekt Rio
- Public Liquidity Backstop (PLB)
-
Der Public Liquidity Backstop (PLB) ist eine staatliche Massnahme, um eine in der Schweiz domizilierte systemrelevante Bank im Rahmen einer Sanierung rasch mit zusätzlicher Liquidität zu versorgen. Die Liquidität wird von der SNB in Form eines mit Bundesgarantie gedeckten Darlehens bereitgestellt. Der Public Liquidity Backstop gehört international zum Standard-Kriseninstrumentarium. Am 19. März 2023 beschloss der Bundesrat, mittels Notrecht einen PLB zu aktivieren. Er plant, den PLB im Bankengesetz zu verankern. In der Schweiz wäre der PLB mit einem Konkursprivileg ausgestattet, um allfällige Verluste für den Bund zu vermeiden.
Q
- Qualitativ hochwertige, liquide Aktiven (HQLA)
-
Qualitativ hochwertige, liquide Aktiven (High-Quality Liquid Assets, HQLA) umfassen Barmittel oder Aktiven, die schnell und ohne erheblichen Wertverlust gegen Barmittel verkauft werden können.
- Quote beim Internationalen Währungsfonds
- Jedes Mitgliedland des Internationalen Währungsfonds (IWF) verfügt über einen auf Sonderziehungsrechte (SZR) lautenden Kapitalanteil, die Quote. Die Höhe der Quoten berechnet der IWF aufgrund verschiedener wirtschaftlicher Kriterien eines Landes (Bruttoinlandprodukt, Einnahmen und Ausgaben in der Leistungsbilanz sowie deren Schwankungen, Währungsreserven). Die Quoten bilden die wichtigste Finanzierungsquelle des IWF. Sie definieren zugleich die maximale Höhe der Kredite, die ein Land normalerweise vom IWF erhalten kann. Zudem ist die Quote massgebend für den Stimmrechtsanteil und den Anteil, den ein Land bei einer neuen Ausgabe von SZR erhält. Der IWF ist verpflichtet, die Quoten in Abständen von höchstens fünf Jahren einer allgemeinen Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls anzupassen. Die Quote der Schweiz beträgt derzeit 5,8 Mrd. SZR. Der Quotenanteil beläuft sich damit auf 1,21%.
R
- Raiffeisenbanken
-
Die Raiffeisenbanken (gemäss der Bankengruppen-Kategorisierung der SNB) sind rechtlich selbständige, regional tätige Banken. Sie konzentrieren sich vorwiegend auf das klassische Zinsgeschäft mit Hypothekar- und Unternehmenskrediten einerseits und Kundengeldern in Spar- und Anlageform andererseits. Raiffeisen Schweiz nimmt innerhalb der Raiffeisen-Gruppe operative und strategische Aufgaben wahr und ist die übergeordnete Haftungsträgerin, während die Mitgliedbanken untereinander solidarisch haften.
- Realzins
- Rechenschaftsbericht
- Gemäss Nationalbankgesetz hat die SNB der Bundesversammlung jährlich in einem Bericht Rechenschaft über die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben abzulegen. Im Rechenschaftsbericht wird die wirtschaftliche und monetäre Entwicklung in der Berichtsperiode beschrieben, und es wird eingehend dargestellt, wie die SNB ihre Aufgaben erfüllt hat. Der Rechenschaftsbericht ist Teil des Geschäftsberichts der SNB.
- Referenzzinssätze
- Referenzzinssätze dienen dazu, ein repräsentatives Bild der am Geld- und Kapitalmarkt herrschenden Bedingungen zu vermitteln. Sie schaffen Transparenz und Vergleichbarkeit, was an den Finanzmärkten zu einem effizienteren Handel beiträgt. Daher werden sie zur Preisfindung von Finanzprodukten verwendet (z.B. Hypothekarzinsen, Zinsswaps). Zur Ermittlung eines Referenzzinssatzes gibt es verschiedene Methoden. So kann der Referenzzinssatz beispielsweise auf Meldungen von Banken (z.B. Libor) oder direkt auf Transaktionen am Markt (z.B. Swiss Reference Rates, SRR) basieren.
- Refinanzierung
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Refinanzierung hat in der Wirtschaft zwei Bedeutungen. Erstens spricht man von Refinanzierung, wenn Geschäftsbanken am Geld- oder Kapitalmarkt Mittel aufnehmen. Zweitens bezeichnet Refinanzierung das Ersetzen auslaufender Schulden mit neuen Schulden.
- Reform Referenzzinssätze
-
Zwei Entwicklungen haben international eine Reform der Referenzzinssätze erforderlich gemacht. Zum einen war dies das Bekanntwerden der Libor-Manipulationen im Jahr 2012, zum anderen der Umstand, dass sich der unbesicherte Geldmarkt seit der Finanzkrise kaum erholt hat. Das heisst, Banken liehen sich praktisch kein Geld mehr auf unbesicherter Basis aus, was dazu führte, dass die Berechnungsgrundlage für den Libor dünn war. Seit 2012 wurden daher international unter der Ägide des Financial Stability Board grosse Anstrengungen unternommen, mit dem Ziel, die Repräsentativität, Integrität und Robustheit der Referenzzinsen wiederherzustellen. In der Schweiz fiel diese Aufgabe der Nationalen Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG) zu. Nachdem die britische Aufsichtsbehörde 2017 angekündigt hatte, den Referenzzins Libor nur noch bis Ende 2021 zu unterstützen, empfahl die NAG, den SARON anstelle des Franken-Libors zu verwenden. Der Dreimonats-Libor für den Franken diente der SNB in ihrem geldpolitischen Konzept bis im Juni 2019 als Referenzzinssatz. Seither übernimmt der SNB-Leitzins diese Funktion. Die Berechnung des Libors in Franken wurde per Ende 2021 eingestellt.
- Regionalbanken und Sparkassen
-
Die Regionalbanken und Sparkassen (gemäss der Bankengruppen-Kategorisierung der SNB) sind schwergewichtig im Spar- und Hypothekargeschäft tätig. Ihre Geschäftstätigkeit ist derjenigen der kleineren Kantonalbanken sehr ähnlich, ihr geografisches Tätigkeitsgebiet ist in der Regel jedoch kleiner. Es existieren Zusammenschlüsse in unterschiedlichen Konstellationen, die verschiedene Zwecke verfolgen. Die grosse Mehrheit der Regionalbanken ist dem "Verband Schweizer Regionalbanken" angeschlossen.
- Rendite auf hartem Kernkapital
-
Die Rendite auf dem harten Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) misst die Profitabilität einer Bank im Verhältnis zu ihrem CET1-Kapital. Sie wird in Prozent ausgedrückt und berechnet sich aus dem Gewinn geteilt durch das CET1-Kapital.
- Repogeschäft
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Beim Repogeschäft verkauft der Geldnehmer Wertpapiere an den Geldgeber und verpflichtet sich gleichzeitig dazu, Wertpapiere gleicher Gattung und Menge zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen. Der bei einem Repogeschäft angewendete Zinssatz wird Reposatz genannt. Das Repogeschäft ist ein wichtiges geldpolitisches Instrument der SNB, mit dem sie die Liquidität am Geldmarkt steuert. Die SNB kann Liquidität zuführen, indem sie als Geldgeberin auftritt, und Liquidität abschöpfen, indem sie als Geldnehmerin fungiert. Mittels eines Reverse-Repos schöpft die SNB Liquidität ab. Die SNB akzeptiert nur Wertpapiere, die von ihr als notenbankfähige Effekten definiert werden (ausreichende Sicherheiten). Die als Sicherheit dienenden Wertpapiere werden auch als Collateral bezeichnet.
- Reposatz
- Reserveposition beim Internationalen Währungsfonds
- Die Reserveposition der SNB beim Internationalen Währungsfonds (IWF) entspricht dem vom IWF bezogenen Teil der Quote. Sie hat den Charakter einer Währungsreserve, die von der SNB jederzeit in diesem Sinne verwendet werden kann.
- Reserveserie
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Reserveserien sind Notenserien, die nie in Umlauf gesetzt wurden. In der Schweiz stellen die 4. und 7. Serie Reserveserien dar. Diese Serien wären zum Einsatz gekommen, falls in grossem Umfang Fälschungen der sich im Umlauf befindenden Noten zirkuliert wären. In diesem Fall hätte die SNB die gefälschte Stückelung oder Serie ersetzt.
- Resolution
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Im Zusammenhang mit der Finanzstabilität bedeutet Resolution die geordnete Sanierung und Abwicklung einer Bank im Krisenfall, wenn der laufende Betrieb der Bank nicht mehr aufrechterhalten werden kann (Gone Concern). Die FINMA ist als Schweizer Resolution-Behörde verantwortlich für die Planung und Durchführung einer Resolution. Umsetzbare Resolution-Pläne sind notwendig, um das Too-big-to-fail-Problem zu lösen.
- Retail CBDC
- Return on Assets (ROA)
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Der Return on Assets (ROA) misst die Profitabilität einer Bank im Verhältnis zu ihrer Bilanzsumme. Der ROA wird in Prozent ausgedrückt und berechnet sich aus dem Gewinn geteilt durch die Bilanzsumme.
- Rezession
- Nach einer gängigen Definition ist eine Rezession eine Phase im Konjunkturzyklus, in der das Bruttoinlandprodukt (BIP) während mindestens zweier Quartale in Folge sinkt.
- Richtlinien für die Anlagepolitik
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Die Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Anlagepolitik konkretisieren die im Nationalbankgesetz umschriebenen Geschäfte, welche die SNB zur Erfüllung ihrer anlagepolitischen Aufgaben wahrnehmen kann. Sie definieren den Handlungsrahmen, über den die SNB bei ihrer Anlagetätigkeit verfügt. Neben den Grundsätzen der Anlagepolitik und genaueren Angaben über die Anlageinstrumente enthalten die Richtlinien Angaben über den Anlage- und den Risikokontrollprozess.
- Richtlinien über das geldpolitische Instrumentarium
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Die Richtlinien der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über das geldpolitische Instrumentarium enthalten Ausführungen über den Einsatz ihrer geldpolitischen Instrumente. Die Richtlinien beschreiben die Instrumente und Verfahren zur Umsetzung der Geldpolitik im Rahmen des geldpolitischen Konzepts. Sie konkretisieren die im Nationalbankgesetz umschriebenen Geschäfte, welche die SNB zur Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben tätigen kann. Insbesondere stellen sie dar, zu welchen Bedingungen die SNB Geschäfte abschliesst und welches die dabei zu beachtenden Verfahren sind. Ferner legen sie fest, welche Sicherheiten für geldpolitische Operationen mit der SNB verwendet werden können.
- Risikogewichtete Aktiven (Risk-Weighted Assets, RWA)
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Risikogewichtete Aktiven (Risk-Weighted Assets, RWA) sind der Referenzwert, an dem die risikobasierten Kapitalanforderungen an Banken gemessen werden. Sie dienen als Nenner der risikogewichteten Kapitalquoten. Zu diesem Zweck müssen Banken die risikogewichteten Aktiven für Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken nach spezifischen Ansätzen berechnen. Bei Kreditrisiken - in der Regel die grösste Risikokomponente - sind die risikogewichteten Aktiven als das Produkt von Risikogewichten und Exposure-Betrag berechnet.
- Risikogewichtete Kapitalquote
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Die risikogewichtete Kapitalquote berechnet sich aus dem regulatorischen Kapital der Bank geteilt durch ihre risikogewichteten Aktiven. Übliche regulatorische Kapitalkennzahlen sind das Total der anrechenbaren Eigenmittel, das harte Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1) oder das Kernkapital (Tier 1).
- Risk-Weighted Assets
- ROA
- Rückruf von Banknoten
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Gemäss dem Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel kann die SNB die aktuelle Notenserie auf ein bestimmtes Datum zurückrufen, wenn sie durch eine neue Serie ersetzt wird. Ab dem Rückrufdatum sind die zurückgerufenen Schweizer Banknoten kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr, Noten ab der 6. Banknotenserie können aber bei der SNB zeitlich unbeschränkt zum vollen Nennwert umgetauscht werden. Im April 2021 hat die SNB die Noten der 8. Serie zurückgerufen.
- Rückstellungen
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Rückstellungen sind die von einer Bank gebildeten Reserven zur Deckung erwarteter zukünftiger Verluste.
- Rückstellungen für Währungsreserven
- Die Rückstellungen für Währungsreserven stellen die wichtigste Komponente des Eigenkapitals der SNB dar. Die SNB bildet gemäss Nationalbankgesetz Rückstellungen, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu halten. Unabhängig von dieser Finanzierungsfunktion haben die Rückstellungen eine allgemeine Reservefunktion und wirken als Puffer gegen Verlustrisiken.
- RWA
S
- SARON
- Der SARON (Swiss Average Rate Overnight) ist ein besicherter Tagesgeldzins und Teil der Swiss Reference Rates. Er bezieht sich auf das liquideste Segment am Frankengeldmarkt. Der SARON wird auf Basis von abgeschlossenen Transaktionen und handelbaren Preisstellungen (Quotes) am Interbanken-Repomarkt ermittelt. Er wird von der SIX Index AG administriert. In den letzten Jahren hat er als Referenzzinssatz an Bedeutung gewonnen. Heute ist der SARON der aussagekräftigste Zins unter den kurzfristigen besicherten Zinssätzen. Die Nationale Arbeitsgruppe für Referenzzinssätze in Franken (NAG) hat den SARON im Zuge der Reform der Referenzzinssätze als Alternative zum Libor empfohlen. Beim Bestreben der SNB, die kurzfristigen besicherten Geldmarktzinssätze in Franken nahe am SNB-Leitzins zu halten, steht der SARON seit dem 13. Juni 2019 im Fokus.
- Säule-2-Kapitalzuschläge
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Gemäss Eigenmittelverordnung (Art. 45) kann die FINMA zusätzliche Kapitalanforderungen, auch Säule-2-Kapitalzuschläge genannt, vorschreiben, falls diese für die Deckung des spezifischen Risikoprofils einer Bank als notwendig erachtet werden.
- Schweizerische Nationalbank (SNB)
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Die Schweizerische Nationalbank (SNB) führt als unabhängige Zentralbank die Geldpolitik des Landes. Sie muss sich gemäss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz vom Gesamtinteresse des Landes leiten lassen, als vorrangiges Ziel die Preisstabilität gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen. Sie setzt damit eine grundlegende Rahmenbedingung für das Gedeihen der Wirtschaft.
- Seigniorage
- Seigniorage sind die Erträge, die Zentralbanken aufgrund des Notenmonopols erzielen, oder in anderen Worten die Gewinne aus der Geldschöpfung. Auch die SNB erwirtschaftet eine Seigniorage, weil sie ihre Aktiven dank ihres Notenmonopols - über Notenumlauf und Sichtguthaben - sehr günstig finanzieren kann. Ein Teil der Seigniorage wird über die Gewinnausschüttungen an den Bund und die Kantone abgeführt (Gewinnausschüttungsvereinbarung).
- Selbstregulierungsrichtlinien
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Die Selbstregulierungsrichtlinien sind verbindliche Verhaltenskodizes, die von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) in Zusammenarbeit mit der FINMA erlassen wurden. Die Schweizerische Bankiervereinigung hat zwei Selbstregulierungsrichtlinien für Hypotheken veröffentlicht, die beide von der FINMA als aufsichtsrechtliche Mindeststandards anerkannt sind. Dabei handelt es sich um die Richtlinien für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite und die Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen. Letztere regeln den Eigenmitteleinsatz der Kreditnehmenden und definieren Amortisationsanforderungen.
- SIC (Swiss Interbank Clearing)
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Das Swiss-Interbank-Clearing-System (SIC-System) ist das elektronische Schweizer Zahlungssystem, das die SIX Interbank Clearing AG, ein Unternehmen der SIX, im Auftrag der SNB seit 1987 betreibt. Zahlungen im SIC-System werden individuell und sequenziell - d.h., auf Bruttobasis - verarbeitet. Seit November 2023 umfasst das SIC-System neben dem bisherigen Service für Bruttoabwicklung in Echtzeit (Real Time Gross Settlement, RTGS-Service) neu auch einen Instant-Payments-Service (IP-Service). Der RTGS-Service ermöglicht Interbanken- wie auch Kundenzahlungen in Franken und ist ein wichtiger Bestandteil der Swiss Value Chain. Der IP-Service ermöglicht die Abwicklung von "Instant Payments", d.h. von zeitkritischen Kundenzahlungen, die rund um die Uhr verarbeitet werden und bei denen eine sofortige und über die ganze Abwicklungskette finale Wertübertragung stattfindet. Ende 2023 zählte das SIC-System 302 Teilnehmer.
- Sicherheitsmerkmale von Banknoten
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Sicherheitsmerkmale sind die im Sicherheitskonzept definierten Merkmale, die auf den Banknoten enthalten sind, um Fälschungen möglichst zu verhindern. Die Banknoten der 9. Serie sind mit einer Vielzahl von neuen und bewährten Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Diese Notenserie zeichnet sich durch die Kombination von komplexen Sicherheitsmerkmalen und anspruchsvoller Gestaltung aus, was Fälschungen zusätzlich erschwert.
- Sichtguthaben
- Das Total der Sichtguthaben bei der SNB umfasst neben den inländischen Giroguthaben auch die Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund auf Sicht, die Giroguthaben ausländischer Banken und Institutionen sowie die übrigen Sichtverbindlichkeiten. Wenn die SNB ihre geldpolitischen Instrumente einsetzt, beeinflusst sie die Höhe der Sichtguthaben.
- SIX Group AG (SIX)
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Die SIX Group AG erbringt Infrastrukturdienstleistungen für nationale und internationale Teilnehmer des Schweizer Finanzplatzes. Die Geschäftsfelder des Unternehmens decken den Wertschriftenhandel, die Wertschriftendienstleistungen, das Finanzinformationsgeschäft, das Kartengeschäft und den Zahlungsverkehr ab. Die SIX ist Anfang 2008 aus dem Zusammenschluss der SWX Group, der SIS Group und der Telekurs Group hervorgegangen und ist als Infrastrukturunternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit ein tragender Pfeiler des Schweizer Finanzplatzes.
- SNB
- SNB Bills
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SNB Bills sind Schuldverschreibungen der SNB mit Laufzeit bis zu einem Jahr. Sie sind seit Oktober 2007 Teil des geldpolitischen Instrumentariums und dienen im Rahmen der Steuerung der Giroguthaben zur Abschöpfung von Liquidität.
- SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität (CRF)
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Im März 2020 schuf die SNB die SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität (CRF), die auf der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung des Bundesrats basiert. Die CRF ist eine stehende Fazilität im Rahmen des geldpolitischen Instrumentariums, welche die Kreditversorgung der Wirtschaft stärkt, eine hohe Liquidität des Bankensystems sicherstellt und damit die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abfedert. Sie erlaubt es den Banken, gegen Abtretung von Unternehmenskrediten bei der SNB Liquidität in Form eines gedeckten Darlehens zum SNB-Leitzins zu beziehen. Als Sicherheiten zugelassen sind Unternehmenskredite, die im Zuge der Corona-Pandemie vom Bund oder von den Kantonen garantiert werden. Die SNB kann auch weitere Sicherheiten zur Deckung des Darlehens zulassen.
- SNB-Leitzins
- Zur Umsetzung ihrer Geldpolitik legt die Nationalbank den SNB-Leitzins fest. Die SNB strebt an, die kurzfristigen besicherten Geldmarktzinssätze in Franken nahe am SNB-Leitzins zu halten. Der SARON ist heute der aussagekräftigste dieser Sätze.
- Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication
- Solvenz
- Eine Bank oder Bankengruppe ist solvent, wenn sie die geltenden Eigenmittelvorschriften erfüllt. Diese Bedingung impliziert insbesondere, dass sie genügend Aktiven hat, um ihren gesamten Verbindlichkeiten nachkommen zu können. Nur wenn eine Bank oder Bankengruppe solvent ist, d.h., über ausreichende regulatorische Eigenmittel verfügt, kann die SNB ausserordentliche Liquiditätshilfe leisten. Bei der Beurteilung der Solvenz holt die SNB die Stellungnahme der FINMA ein.
- Sonderziehungsrecht (SZR)
-
Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist Recheneinheit und Zahlungsmittel für Transaktionen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Sein Wert wird anhand eines Währungskorbs bestimmt, dessen Zusammensetzung alle fünf Jahre überprüft wird. Die Korbwährungen sind der US-Dollar, der Euro, der Yen, das Pfund und der Renminbi. Ende 2021 entsprach ein SZR 1.2841 Franken.
- Sparkassen
- SRR
- StabFund
- Stabilisierungsfonds (StabFund)
-
Der Stabilisierungsfonds (StabFund) war eine von der SNB gegründete Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen, in die illiquide Aktiven der UBS eingebracht wurden. Die Übernahme illiquider Aktiven der UBS durch den Stabilisierungsfonds im Herbst 2008 war Teil eines Massnahmenpakets, mit dem die durch die Finanzkrise geschwächte UBS von Bund und SNB gestützt wurde. Der Beitrag der SNB zu den Stützungsmassnahmen erfolgte im Rahmen der ausserordentlichen Liquiditätshilfe. Im November 2013 kaufte die UBS den Stabilisierungsfonds von der SNB zurück.
- Stabilität des Finanzsystems
- Stablecoins
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Stablecoins sind Kryptowährungen, deren Wert gegenüber staatlichen Währungen (oder anderen spezifischen Vermögenswerten) durch einen Sicherungsmechanismus stabil gehalten werden soll.
- Stagflation
- Stagflation ist die Bezeichnung für eine Wirtschaftslage, in der die gesamtwirtschaftliche Produktion stagniert und gleichzeitig das Preisniveau steigt. Der Begriff der Stagflation setzt sich zusammen aus (konjunktureller) Stagnation und Inflation.
- Standalone-Rating
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Ein Standalone-Rating ist die Beurteilung der intrinsischen finanziellen Sicherheit und Solidität einer Bank unter Ausschluss jeglicher Art externer Unterstützung. Somit ist es ein Mass für die Wahrscheinlichkeit, dass eine Bank zur Vermeidung eines Ausfalls Unterstützung benötigen wird. Alle drei grossen Ratingagenturen veröffentlichen solche Ratings als zentralen Bestandteil ihrer Kreditrisikobeurteilung von Banken, allerdings mit unterschiedlichen Skalen und Bezeichnungen. Bei Moody's werden sie als Baseline Credit Assessments (BCAs) bezeichnet, bei Fitch als Viability Ratings (VRs) und bei S&P als Stand-alone Credit Profiles (SACPs).
- Standardansatz nach Basel III
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Der Standardansatz nach Basel III bezeichnet die im Basel-III-Regelwerk vereinbarten Regeln, Formeln und Risikogewichte zur Berechnung von Kapitalanforderungen für Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken.
- Statistiktätigkeit der SNB
- Stehende Fazilitäten
- Stehende Fazilitäten sind ein Bestandteil des geldpolitischen Instrumentariums der SNB und dienen der Liquiditätsversorgung. Anders als bei Offenmarktoperationen geht die Initiative nicht von der SNB, sondern von einer Geschäftsbank aus. Zu den stehenden Fazilitäten zählen die Innertagsfazilität und die Engpassfinanzierungsfazilität sowie die SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität (CRF).
- Stimmrechtsgruppe
- Die Schweiz bildet gemeinsam mit Aserbeidschan, Kasachstan, Kirgisien, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan eine Stimmrechtsgruppe im Exekutivrat des Internationalen Währungsfonds (IWF).
- Stückelung
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Eine Banknotenserie besteht aus verschiedenen Stückelungen, von denen jede einen anderen Nennwert hat. Die 9. Banknotenserie besteht aus sechs Stückelungen zu 10, 20, 50, 100, 200 und 1000 Franken.
- Swapabkommen
- SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication)
-
Die SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist eine von Banken gegründete genossenschaftliche Organisation, die ein Netzwerk betreibt, das den weltweiten Austausch von Zahlungs- und anderen Finanzmeldungen zwischen Finanzinstituten erleichtert. Die SNB ist an der Überwachung der SWIFT beteiligt. Dabei konzentriert sich die SNB auf die für die Finanzstabilität und die Funktionsfähigkeit der Finanzmarktinfrastruktur bedeutsamen Aktivitäten der SWIFT.
- Swiss Finish
- Als Swiss Finish werden Schweizer Vorschriften im Bereich der Finanzstabilität bezeichnet, die über die international vereinbarten Mindestanforderungen von Basel III hinausgehen, insbesondere im Bereich der Eigenmittelvorschriften.
- Swiss Interbank Clearing
- Swiss Reference Rates (SRR)
-
Die Swiss Reference Rates (SRR) sind von der SNB zusammen mit der SIX Swiss Exchange 2009 als Referenzzinssätze für den besicherten Geldmarkt entwickelt worden. Die SRR werden von der SIX Index AG auf Basis der Daten des Interbankenmarkts für Repogeschäfte in Franken an der SIX Repo AG berechnet. Der wichtigste SRR ist der SARON, der volumengewichtete Durchschnittssatz für besichertes Tagesgeld, der auf abgeschlossenen Transaktionen und handelbaren Preisstellungen (Quotes) des Franken-Repo-Interbankenmarkts des jeweiligen Handelstages basiert.
- Swiss Value Chain
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Die seit 1996 bestehende Verbindung zwischen dem Wertschriftenabwicklungssystem SECOM, dem Handelssystem SIX und dem SIC-System wird als Swiss Value Chain bezeichnet. Die Verbindung dieser Systeme ermöglicht es, bei der Wertschriftenabwicklung das Prinzip der Lieferung gegen Zahlung zu gewährleisten.
- Swissmint
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Swissmint ist seit 1998 der Name der Eidgenössischen Münzstätte. Mit der Bundesverfassung von 1848 ging das Recht, Münzen zu prägen (Münzregal), von den Kantonen an den Bund über. 1855 erwarb der Bund die Berner Münzstätte; sie wurde zur Eidgenössischen Münzstätte, mit der Aufgabe, das Land laufend mit den nötigen Münzen zu versorgen. Seit dem 1. Januar 1998 ist Swissmint eine selbständige Einheit der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
- Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen
- Zu den Finanzmarktinfrastrukturen, von denen Risiken für die Finanzstabilität ausgehen können und die damit systemisch bedeutsam sind, gehören die zentrale Gegenpartei SIX x-clear, der Zentralverwahrer SIX SIS und das Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing (SIC). Die Betreiber dieser Finanzmarktinfrastrukturen werden von der SNB überwacht und müssen bestimmten von ihr definierten Mindestanforderungen genügen.
- Systemisches Ereignis
- Im Finanzsystem liegt dann ein systemisches Ereignis im engeren Sinn vor, wenn Probleme bei einem Finanzinstitut zu ernsthaften Problemen bei anderen Finanzinstituten oder in einem Markt führen. Ein systemisches Ereignis im weiteren Sinn umfasst auch Ereignisse, die mehrere Finanzinstitute gleichzeitig treffen - z.B. ein Aktiencrash, der bei allen Banken mit Aktienengagements zu Verlusten führt.
- Systemkrise
- Eine Systemkrise im Finanzsystem ist ein systemisches Ereignis, das entweder einzelne bedeutende oder eine grosse Anzahl von Institutionen betrifft, so dass die allgemeine Funktion des Finanzsystems (oder wichtiger Teile davon) beeinträchtigt wird (Finanzstabilität).
- Systemrelevante Banken
-
Eine Bank oder Bankengruppe ist im Sinn des Bankengesetzes systemrelevant, wenn sie im inländischen Kredit- und Einlagengeschäft Funktionen ausübt, die für die Schweizer Volkswirtschaft unverzichtbar und kurzfristig nicht substituierbar sind. Andere Kriterien wie Grösse, Risikoprofil und Verflechtung werden bei einem Entscheid, ob eine Bank systemrelevant ist, ebenfalls berücksichtigt. Systemrelevante Banken müssen in der Schweiz besondere Anforderungen erfüllen (Too big to fail), die über den Mindeststandard von Basel III hinausgehen (Swiss Finish). Das Bankengesetz erteilt der SNB den Auftrag, nach Anhörung der FINMA die systemrelevanten Banken und deren systemrelevante Bankfunktionen zu bezeichnen. Nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS verbleiben mit der UBS, der ZKB, der Raiffeisen-Gruppe und der Postfinance noch vier systemrelevante Schweizer Banken. Auf internationaler Ebene haben der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und das Financial Stability Board (FSB) global systemrelevante Finanzinstitute bestimmt - zu denen auch die UBS gehört -, die neben den Mindeststandards von Basel III zusätzliche Eigenkapitalanforderungen einhalten müssen.
- Systemrelevante Funktionen
-
Gemäss Bankengesetz (Art. 8 Abs. 1) sind systemrelevante Funktionen für die Schweizer Volkswirtschaft unverzichtbare und kurzfristig nicht substituierbare Funktionen, insbesondere das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie der Zahlungsverkehr. Systemrelevante Funktionen sind zentral für die Definition von systemrelevanten Banken.
- Systemstabilität
- SZR
T
- T1
- T2
- TBTF
- TBTF-Kapitalquoten
- Technische Hilfe
-
Technische Hilfe für Zentralbanken umfasst den Transfer von notenbankspezifischem Fachwissen und ist ein Bestandteil der Guten Dienste, die unter den Zentralbanken weltweit gepflegt werden. Die SNB leistet im Rahmen der internationalen Währungskooperation auf bilateraler Ebene auf Anfrage technische Hilfe für Zentralbanken in Entwicklungs- und Schwellenländern. Schwerpunkt der technischen Hilfe der SNB bilden die Länder Zentralasiens und des Kaukasus, die Mitglieder der Schweizer Stimmrechtsgruppe im IWF sind.
- Teuerung
- Tier 1
- Tier 2
- TLAC
- Token
- Too big to fail (TBTF)
-
Eine Bank wird als "too big to fail" (TBTF) bezeichnet, wenn ihr Ausfall gravierende Konsequenzen für das Funktionieren des inländischen oder weltweiten Finanzsystems sowie für die Volkswirtschaft hätte und der Staat damit im Fall einer Krise faktisch gezwungen wäre, rettend einzugreifen. Empfehlungen zur Entschärfung der TBTF-Problematik stehen im Zentrum der Reformvorschläge des Financial Stability Board (FSB). Die Schweiz hat mit Vorschriften im Bereich der Eigenmittel, der Organisation, der Liquidität und der Risikoverteilung das mit TBTF verbundene Systemrisiko erheblich reduziert. 2015 wurde die TBTF-Regulierung revidiert, mit erhöhten Anforderungen an die Grossbanken in verschiedenen Bereichen. Die Umsetzung erfolgte schrittweise auf Anfang 2020.
- "Too big to fail"-Kapitalquoten (TBTF-Kapitalquoten)
-
"Too big to fail"-Kapitalquoten sind die Kapitalquoten (die risikogewichtete Kapitalquote und die Leverage Ratio) für diejenigen Banken, die von der SNB offiziell als systemrelevant (TBTF) bezeichnet wurden; ihre Berechnung hängt von der eingenommenen Perspektive ab (Grandfathering-Betrachtung, Phase-in-Perspektive, Look-through-Perspektive).
- Total loss-absorbing capacity (TLAC)
-
Gesamte Verlusttragfähigkeit. Es handelt sich um einen wichtigen vom FSB verabschiedeten Standard zur Entschärfung des Problems des TBTF von global systemrelevanten Banken.
- Tragbarkeitsrisiko
-
Das Tragbarkeitsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Schuldnerinnen und Schuldner ihre Verpflichtungen aus Krediten (z.B. Zinsen, Amortisationen) nicht mit ihren finanziellen Mitteln bedienen können. Es nimmt zu, wenn die Zinssätze steigen oder wenn die finanziellen Mittel abnehmen. Eine Messgrösse des Tragbarkeitsrisikos ist das Loan-to-Income-Verhältnis (LTI).
- Transitionsrisiken
-
Der Klimawandel könnte das traditionelle Kerngeschäft der Banken in Mitleidenschaft ziehen, z.B. durch Abschreibungen auf Kredite oder durch Kursverluste an den Finanzmärkten. Grundsätzlich gibt es zwei Hauptarten von Risiken, die durch den Klimawandel verursacht werden: Transitionsrisiken und physische Risiken.
Transitionsrisiken umfassen Risiken, die mit dem Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen einhergehen. Neue Gesetze und Regulierungen sowie technologische Innovationen können dabei zu Umbrüchen in der Wirtschaft führen. Beispielsweise könnten eine abrupte und massive Erhöhung der Emissionssteuern oder ein Verbot CO2-intensiver Herstellungsverfahren die Existenzfähigkeit von Firmen oder ganzen Industriezweigen gefährden. - Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust Fund, PRGT)
-
Der Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum des Internationalen Währungsfonds (IWF) vergibt Kredite an einkommensschwache Mitgliedländer zu Vorzugsbedingungen. Der Treuhandfonds wird über bilaterale Beiträge und IWF-eigene Mittel finanziert. Die SNB finanziert den Schweizer Beitrag zum Kapital des Fonds. Der Bund garantiert der SNB die fristgerechte Rückzahlung der Kredite einschliesslich der Zinsen; zudem finanziert er die Zinssubvention.
U
- Übergangsnoten
- Übertragungen
-
Übertragungen bezeichnen in der Zahlungsbilanz wirtschaftliche Leistungen, für die keine entsprechende Gegenleistung erbracht wird. Dabei unterscheidet man zwischen dem Sekundäreinkommen (laufende Übertragungen) in der Leistungsbilanz und den Vermögensübertragungen, die eine eigene Teilbilanz der Zahlungsbilanz bilden.
- Unabhängigkeit der SNB
- Gemäss Bundesverfassung und Nationalbankgesetz ist die SNB allein für geldpolitische Entscheide zuständig und darf keine Weisungen anderer Behörden einholen oder entgegennehmen. Diese Unabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Geldpolitik nicht zum Spielball kurzfristiger politischer Interessen wird. Je unabhängiger eine Zentralbank ist, desto besser kann sie ihren Auftrag erfüllen. Weil die Geldpolitik mit einer erheblichen Zeitverzögerung wirkt, müssen Zentralbanken glaubwürdig sein. Unabhängigkeit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass eine Zentralbank diese Glaubwürdigkeit erarbeiten kann. Die Unabhängigkeit ist an die Pflicht geknüpft, dem Bundesrat und dem Parlament Rechenschaft abzulegen (Rechenschaftsbericht) und die Öffentlichkeit regelmässig zu informieren.
- Universalbanken
-
Als Universalbanken werden Banken bezeichnet, die grundsätzlich alle Sparten des Bankgeschäfts betreiben. Universalbanken sind keine Bankengruppe im Sinne der Kategorisierung der SNB.
- Unkonventionelle geldpolitische Massnahmen
-
Liegen die Zinsen nahe null, und will eine Zentralbank ihre Geldpolitik weiter lockern, kann sie unkonventionelle geldpolitische Massnahmen ergreifen. Das war im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise von 2008 der Fall. Da der Spielraum für weitere Zinssenkungen zunehmend eingeschränkt war, trafen viele Zentralbanken unkonventionelle Massnahmen, um weiterhin eine angemessene Geldpolitik führen zu können. Die wichtigsten in den letzten Jahren von der SNB beschlossenen unkonventionellen Massnahmen waren Interventionen am Devisenmarkt, die Durchsetzung eines Mindestkurses gegenüber dem Euro von September 2011 bis Januar 2015 und die Anwendung eines Negativzinses auf den Sichtguthaben bei der Nationalbank von Januar 2015 bis September 2022.
V
- Value at Risk (VaR)
-
Der Value at Risk (VaR) ist ein statistisches Mass für Marktrisiken. Er stellt den potenziellen Verlust eines statischen Portfolios aufgrund von Marktentwicklungen über einen bestimmten Zeithorizont zu einem definierten Konfidenzniveau dar. Der VaR wird hauptsächlich für das Marktrisikomanagement und die Festlegung von regulatorischen Kapitalanforderungen verwendet.
- VaR
- Verhältnis notleidender Kredite
-
Das Verhältnis notleidender Kredite bezeichnet das Verhältnis der Kredite, für die Zinsen oder Amortisationen für mehr als 90 Tage ausstehen, zu den Gesamtkrediten.
- Vermögensübertragungen
- Virtuelle Währung
- Vollgeldinitiative
-
Im Dezember 2015 kam in der Schweiz die Vollgeldinitiative zustande. Die Initianten verfolgten das Ziel, das Buchgeld der Geschäftsbanken abzuschaffen. Als Vollgeld im Sinne der Initiative gelten ausschliesslich von der Zentralbank in Umlauf gebrachte Zahlungsmittel, nämlich Münzen, Banknoten und Einlagen (Reserven) bei der Nationalbank. Die Stimmbevölkerung lehnte die Initiative im Juni 2018 ab.
- Voluntary Trading Arrangement
-
Im Rahmen eines Voluntary Trading Arrangements, einer Tauschvereinbarung für internationale Zahlungsmittel, verpflichtet sich die SNB gegenüber dem Internationalen Währungsfonds (IWF), bis zu einer vereinbarten Höchstlimite Sonderziehungsrechte (SZR) gegen Devisen zu kaufen oder zu verkaufen. Die so erworbenen SZR sind in der Bilanz der SNB unter den internationalen Zahlungsmitteln aufgeführt.
W
- Währungshilfegesetz (WHG)
-
Das Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe (Währungshilfegesetz, WHG) ermöglicht der Schweiz, an Finanzhilfen zur Verhütung oder Behebung ernsthafter Störungen des internationalen Währungssystems (systemische Hilfe) teilzunehmen. Das Gesetz ist auch die Grundlage dafür, dass die Schweiz sich an Spezialfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF) beteiligen (insbesondere zur Finanzierung von zinsvergünstigten Krediten an einkommensschwache Länder über den Treuhandfonds für Armutsbekämpfung und Wachstum) sowie Kredite an Staaten gewähren kann, mit denen sie besonders eng zusammenarbeitet. Der Bundesrat kann die SNB beauftragen, die Kredite für systemische Hilfe zu finanzieren, wobei der Bund ihr die Rückzahlung garantiert. Zudem kann er die SNB mit ihrer Zustimmung beauftragen, die Beteiligung an Spezialfonds des IWF zu übernehmen, wobei die Kreditrückzahlung ebenfalls vom Bund garantiert wird. Kurz- oder mittelfristige Kredite zugunsten einzelner Staaten, mit denen die Schweiz eng zusammenarbeitet, werden vom Bund finanziert. Der Bundesbeschluss über die internationale Währungshilfe stellt für die Finanzierung von Garantien bzw. Krediten im Rahmen der bilateralen und multilateralen Währungszusammenarbeit einen Kreditplafond von 10 Mrd. Franken zur Verfügung.
- Währungsreserven
-
Die Währungsreserven der SNB setzen sich aus dem Goldbestand, den Devisenanlagen, der Reserveposition beim Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie den internationalen Zahlungsmitteln zusammen.
- Währungsvertrag
-
Das Fürstentum Liechtenstein hat den Franken als seine Währung gesetzlich eingeführt. Der Währungsvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein regelt die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden Ländern in Bezug auf den gemeinsamen Währungsraum, wobei die SNB als Zentralbank für das Fürstentum agiert.
- Warenkorb
- Der Warenkorb repräsentiert die Ausgaben für Waren und Dienstleistungen eines durchschnittlichen privaten Haushalts. Er wird auf Basis einer Haushaltsbefragung ermittelt und dient zur Berechnung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK).
- Wechselkurs
-
Der Wechselkurs bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Währungen. Er wird als Preis einer Währung in Einheiten einer anderen Währung ausgedrückt. Wird der Preis einer ausländischen Währungseinheit in heimischer Währung ausgedrückt, so spricht man von Preisnotierung (z.B. 0.91 CHF pro USD); wird hingegen der Preis einer heimischen Währungseinheit in ausländischer Währung ausgedrückt, handelt es sich um die Mengennotierung (z.B. 1.12 USD pro CHF). Der Aussenwert des Geldes entspricht dem Wechselkurs in der Mengennotierung. Gebräuchlich in der Schweiz ist die Preisnotierung. Wird der Wechselkurs um die Preisentwicklung der betreffenden Länder bereinigt, spricht man vom realen Wechselkurs. Wird der Wechselkurs gegenüber einem Korb von ausländischen Währungen gemessen, spricht man vom effektiven Wechselkurs.
- Wechselkursindex
-
Ein Wechselkursindex fasst den Aussenwert der Heimwährung gegenüber Währungen von Handelspartnern in einer einzigen Masszahl zusammen. Die Gewichtung der Währungen richtet sich nach der Bedeutung der Handelspartner für die heimische Wirtschaft (gewichteter effektiver Wechselkurs). Mit dem nominalen Wechselkursindex wird der nominale Aussenwert gemessen. Wertet sich die Heimwährung im Durchschnitt auf, so steigt dieser Index. Der reale Wechselkursindex misst den realen Aussenwert der heimischen Währung. Erhöht sich der Indexwert, zeigt dies eine reale Aufwertung der Heimwährung an. Die reale Kaufkraft nimmt im Durchschnitt zu.
- Weltbank
-
Die Weltbank ist eine der beiden Bretton-Woods-Institutionen, die andere ist der Internationale Währungsfonds (IWF). Sie wurde 1945 gegründet und ist die wichtigste Organisation auf dem Gebiet der Entwicklungsfinanzierung. Ihre Mittel nimmt die Weltbank an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten auf. Sie ist die bedeutendste Tochter der Weltbankgruppe. Die Schweiz ist seit 1992 Mitglied der Weltbank. Der Bund nimmt die Interessen der Schweiz wahr.
- Weltbankgruppe
- Zur Weltbankgruppe gehören die Weltbank, die Internationale Entwicklungsorganisation, die International Finance Corporation, die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur sowie das Internationale Zentrum für die Schlichtung von Investitionsstreitigkeiten. Zentrales Ziel der Weltbankgruppe ist die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts in ärmeren Ländern. Der Weltbankgruppe gehören die meisten Staaten der Welt und auch die Schweiz an.
- Wertlose Banknoten
- Banknoten bis zur 5. Serie sind wertlos und können nicht mehr bei der SNB umgetauscht werden. Wertlose Banknoten können allenfalls noch einen Sammlerwert haben und werden von Numismatikern, Antiquitätengeschäften oder Banken gehandelt. Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage sowie nach dem Zustand der Noten. Die SNB handelt nicht mit wertlosen Banknoten.
- WHG
- Wholesale CBDC
- WZG
Z
- Zahlung gegen Zahlung
-
Zahlung gegen Zahlung heisst der Mechanismus in einem Devisenabwicklungssystem, der sicherstellt, dass die endgültige Übertragung der einen Währung dann und nur dann erfolgt, wenn gleichzeitig auch die andere Währung endgültig übertragen wird (z.B. beim Continuous Linked Settlement). Dadurch wird das Erfüllungsrisiko eliminiert.
- Zahlungsbilanz
- Die Zahlungsbilanz erfasst den grenzüberschreitenden Austausch von Waren und Diensten, das Primäreinkommen (Arbeits- und Kapitaleinkommen), das Sekundäreinkommen (laufende Übertragungen) sowie Vermögensübertragungen und den Kapitalverkehr mit dem Ausland für einen bestimmten Zeitraum. Die Entwicklung und die Struktur der Zahlungsbilanz geben Aufschluss über die aussenwirtschaftlichen Beziehungen eines Landes. Methodische Grundlage für die Zahlungsbilanzstatistik ist das Zahlungsbilanzhandbuch des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die von der SNB ermittelte schweizerische Zahlungsbilanz besteht aus den drei Teilbilanzen Leistungsbilanz, Vermögensübertragungen und Kapitalbilanz.
- Zahlungsmittelnutzung
- Zahlungsmittelumfragen
-
Die Nationalbank führt regelmässig Zahlungsmittelumfragen bei Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz durch. Die darin gewonnenen repräsentativen Informationen über die Nutzung unterschiedlicher Zahlungsmittel helfen der SNB, mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Die Umfragen leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der SNB im Bereich des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs.
Die erste Zahlungsmittelumfrage bei Privatpersonen fand 2017 statt. In den Jahren 2020, 2022 und 2024 führte die SNB weitere derartige Erhebungen durch. Die Umfragen befassen sich unter anderem mit den Motiven der Zahlungsmittelwahl, der Bedeutung verschiedener Zahlungsmittel im Zahlungsverkehr und der Einschätzung ihrer Sicherheit.
Im Jahr 2021 führte die SNB erstmals eine repräsentative Zahlungsmittelumfrage bei Schweizer Unternehmen durch. Die befragten Unternehmen geben darin Auskunft über ihre Zahlungsmittelnutzung und die Akzeptanz verschiedener Zahlungsmittel, über ihre Versorgung mit Bargeld und dessen Rückgabe sowie zu den Kosten verschiedener Zahlungsmittel. - Zentralbank
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Die Zentralbank ist die Währungsbehörde eines Währungsraums (Land oder Währungsunion). In der Regel verfügt sie über das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten (Notenmonopol) und führt die Geldpolitik des entsprechenden Währungsraums. Die Zentralbank der Schweiz ist die Schweizerische Nationalbank (SNB).
- Zentrale Gegenpartei
-
Eine zentrale Gegenpartei ist eine Institution, die sich auf einem Markt zwischen Käufer und Verkäufer stellt. Sie tritt somit gegenüber jedem Käufer als Verkäufer bzw. gegenüber jedem Verkäufer als Käufer auf. Die zentrale Gegenpartei ist verantwortlich für das Management der Verträge sowie deren Erfüllung. Sie übernimmt insbesondere das Gegenparteirisiko, d.h. das Risiko, dass eine Partei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen kann. Fällt eine Partei aus, muss die zentrale Gegenpartei über ausreichend finanzielle Ressourcen und Liquidität verfügen, um allfällige Verluste decken und ihre Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtung rechtzeitig erfüllen zu können.
- Zielband
- Im Rahmen ihres geldpolitischen Konzepts legte die SNB bis Juni 2019 für den Dreimonats-Libor in Franken ein Zielband fest, das gewöhnlich eine Breite von einem Prozentpunkt aufwies. Der SNB-Leitzins hat das Libor-Zielband als Teil des geldpolitischen Konzepts der SNB abgelöst.
- Zielgrössen (Kapital)
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Die Zielgrössen sind die risikogewichteten Kapitalquoten, die von den Banken jederzeit eingehalten werden sollen. Sie definieren die über die Mindestanforderung hinaus zu haltenden Kapitalpuffer. Die Höhe der Zielgrössen sind von den Eigenschaften einer Bank (Grösse, Risiken usw.) abhängig. Eine Unterschreitung der geforderten Höhe ist temporär zulässig, falls die Bank einen Verlust ausweist. In diesem Fall muss die Bank die Massnahmen und den Zeitrahmen für die Wiederherstellung des Kapitalpuffers angeben. Die FINMA genehmigt dann die Frist. Wenn die Kapitalanforderungen nach Ablauf der Frist nicht erfüllt sind, kann die FINMA die notwendigen Massnahmen anordnen.
- Zins (nominal)
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Der Zins ist der Preis für die Überlassung eines Geldbetrags während einer bestimmten Zeitdauer. Er ist vom Schuldner an den Gläubiger zu entrichten. Der Zins wird in Prozenten der zur Verfügung gestellten Summe ausgedrückt (Zinssatz) und bezieht sich in der Regel auf die Dauer eines Jahres. Der Zinssatz bildet sich gemäss Angebot und Nachfrage am Geldmarkt und am Kapitalmarkt. Seine Höhe wird zudem durch die Dauer der Überlassung sowie die Bonität (Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit) des Schuldners beeinflusst.
- Zins (real)
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Wird der nominale Zins um den Verlust der Kaufkraft des Geldes bereinigt, der als Folge der Inflation eintritt, ergibt sich der Realzins. Er berechnet sich somit als Differenz zwischen Nominalzins und Inflationsrate. Der Realzins bezeichnet mit anderen Worten den um die Inflation bereinigten Ertrag auf Anlagen bzw. die inflationsbereinigten Kosten der Kreditaufnahme.
- Zinsbindung
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Die Zinsbindung bezeichnet die Zeitspanne bis zur Neufestsetzung des Zinssatzes von verzinslichen Aktiv- oder Passivpositionen.
- Zinsdifferenz
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Zwischen den Zinsen von Anlagen in verschiedenen Währungen gibt es Unterschiede, die als Zinsdifferenz bezeichnet werden. Die Zinsen in der Schweiz liegen traditionell meist auf einem niedrigeren Niveau als im Ausland. Die Entwicklung in den Jahren nach der Finanzkrise hin zu weltweit tiefen Zinsen hatte zur Folge, dass diese Zinsdifferenz fast verschwunden war. Um sie zumindest teilweise wiederherzustellen, führte die SNB im Januar 2015 als unkonventionelle geldpolitische Massnahme einen Negativzins ein. Frankenanlagen verloren dadurch gegenüber anderen Währungen an Attraktivität, was wiederum den Aufwertungsdruck auf den Franken minderte.
- Zinskurve
- Zinsrisiko
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Das Zinsrisiko misst die Auswirkungen auf das Kapital oder die Erträge einer Bank, die sich aus einer ungünstigen Zinsentwicklung ergeben. Es entsteht, wenn die Zinsbindungen der Aktiven und der Passiven einer Bank voneinander abweichen. Banken verwenden in der Regel kurzfristige Passiven (d.h. Einlagen mit potenziell kurzer, aber vertraglich nicht festgelegter Zinsbindung) zur Refinanzierung von langfristigen Aktiven (d.h. Krediten mit relativ langer, aber vertraglich festgelegter Zinsbindung). Diese Fristentransformation - sie ist eine zentrale volkswirtschaftliche Funktion des Bankwesens - führt dazu, dass die Zinsbindung bei den Aktiven länger ist als bei den Passiven. Dadurch sind Banken exponiert gegenüber Zinsschocks nach oben.
- Zinsstruktur
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Unter Zinsstruktur (Fristenstruktur der Zinssätze) versteht man den Zusammenhang zwischen den Renditen von festverzinslichen Anlagen gleicher Qualität und deren (Rest-)Laufzeit (Fristen) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Zinsstrukturkurve, die grafische Darstellung der Zinsstruktur, kann steigend (normal), fallend (invers) oder flach verlaufen. Eine fallende Kurve bei Staatsanleihen kann auf eine künftige Rezession hindeuten. Meist steigt die Zinskurve an, da Anleger für Anleihen mit längeren Laufzeiten eine Risikoprämie und damit eine höhere Rendite fordern. Die Risikoprämie wird damit begründet, dass bei Änderungen der Marktzinsen länger laufende Anleihen grösseren Kursschwankungen unterworfen sind als kürzer laufende Anleihen.
- Zinsswap
- Ein Zinsswap ist ein Finanzinstrument, bei dem für eine bestimmte Laufzeit und bezogen auf einen bestimmten Nominalwert variable gegen feste Zinszahlungen getauscht werden. Die SNB setzt Zinsswaps zur Absicherung gegen Zinsrisiken in ihren Devisenanlagen ein.
- Zurückgerufene Banknoten
- Zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1, AT1)
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Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (Additional Tier 1, AT1) weisen Merkmale auf, die - wie diejenigen des harten Kernkapitals (Common Equity Tier 1, CET1) - eine Bank zur Verlusttragung im Going Concern befähigen sollen. Um als zusätzliches Kernkapital anrechenbar zu sein, müssen diese Instrumente deshalb gewisse Anforderungen erfüllen (siehe Art. 27 Eigenmittelverordnung). Dazu gehört das Recht, Dividenden- oder Zinszahlungen auszusetzen und die Rückzahlung des Nominalbetrags auf unbestimmte Zeit aufzuschieben. Sofern diese Instrumente Ähnlichkeit mit Anleihen aufweisen, müssen sie zudem einen vertraglichen Mechanismus - entweder einen Abschreibungsmechanismus oder eine Wandlung in herkömmliche Aktien - zur Schaffung von CET1-Kapital enthalten für den Fall, dass die risikogewichtete CET1-Kapitalquote einer Bank einen quantitativen Schwellenwert unterschreitet (7% gemäss Schweizer TBTF-Regulierung, 5,125% gemäss Basler Mindeststandard). Zudem müssen diese Instrumente CET1-Kapital generieren, falls gewisse Kriterien in Bezug auf staatliche Unterstützung oder drohende Insolvenz erfüllt werden.