Bargeldloser Zahlungsverkehr
Im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat die SNB gemäss Nationalbankgesetz (NBG) den Auftrag, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Die SNB nimmt diese Aufgabe wahr, indem sie als Systemmanagerin des Schweizer Interbanken-Zahlungssystems, des Swiss Interbank Clearing fungiert. Die SNB betreibt das SIC-System allerdings nicht selbst. Seit der Einführung des SIC-Systems im Jahr 1987 ist die SIX Interbank Clearing AG im Auftrag der SNB für dessen Betrieb verantwortlich. Zu den Aufgaben der SNB als Systemmanagerin gehören im Wesentlichen die Festlegung des Teilnehmerkreises und der Teilnahmevoraussetzungen, das Führen der Konten, der Erlass von Abwicklungsregeln, die Steuerung des Tagesablaufs, die Bereitstellung von Liquidität sowie die Organisation des Krisenmanagements.
Des Weiteren sieht das NBG vor, dass der Bund Bankdienstleistungen der SNB in Anspruch nehmen kann (NBG Art. 5 Abs. 4). In diesem Zusammenhang erbringt die SNB Zahlungsverkehrsdienstleistungen für den Bund und bundesnahe Betriebe und handelt dabei in deren Auftrag.
Das Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing (SIC)
Weitere Informationen zum SIC-System sind unter Swiss Interbank Clearing (SIC) aufgeführt.
Zahlungsmittelumfrage bei Privatpersonen
Informationen zu den repräsentativen Zahlungsmittelumfragen zum Zahlungsverhalten der Wohnbevölkerung der Schweiz sind unter Zahlungsmittelumfrage bei Privatpersonen zu finden.
Informationen zum Geschäftsbetrieb
Nützliche Informationen für Teilnehmer am SIC-System und Girokontoinhaber sind unter Geschäftsbetrieb zu finden.