Dienstleistungen für den Bund
Die Nationalbank erbringt dem Bund gestützt auf Art. 5 Abs. 4 und Art. 11 NBG Bankdienstleistungen. Sie erbringt diese Dienstleistungen gegen ein angemessenes Entgelt, jedoch unentgeltlich, wenn sie die Durchführung der Geld- und Währungspolitik erleichtern. Die entgeltlichen Dienstleistungen umfassen den Zahlungsverkehr, die Liquiditätsbewirtschaftung und die Verwahrung von Wertschriften. Die Einzelheiten über die zu erbringenden Dienstleistungen und das Entgelt sind in einer Vereinbarung zwischen dem Bund und der Nationalbank geregelt.