Die SNB als Organisation
Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz sowie in Singapur eine Niederlassung. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 13 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.
Unabhängigkeit, Pflicht zur Rechenschaft und Verhältnis zum Bund
Die Unabhängigkeit der Schweizerischen Nationalbank ist als Grundsatz auf Verfassungsebene verankert. Sie umfasst verschiedene Aspekte, die im Nationalbankgesetz konkretisiert sind. Die funktionelle Unabhängigkeit besteht im formellen Verbot für die Nationalbank und ihre Organe, bei der Wahrnehmung der geld- und währungspolitischen Aufgaben Weisungen von Bundesrat, Bundesversammlung oder anderen Stellen entgegenzunehmen (Weisungsfreiheit). Die finanzielle Unabhängigkeit beinhaltet einerseits die Budgetautonomie der Nationalbank und anderseits das Verbot der Kreditgewährung an den Bund, womit dem Staat der Zugriff auf die Notenpresse verwehrt ist. Die personelle Unabhängigkeit der Nationalbank schliesslich wird dadurch gesichert, dass die Mitglieder des Direktoriums und ihre Stellvertreter während ihrer festen Amtsdauer nur abberufen werden können, wenn sie die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes nicht mehr erfüllen oder eine schwere Verfehlung begangen haben.
Die Organisation der SNB in Kürze
Die Organisation der Nationalbank ist einerseits im Nationalbankgesetz und andererseits in einem Organisationsreglement geregelt.
Die Nationalbank hat in Bern und Zürich je einen Sitz sowie in Singapur eine Niederlassung. Daneben unterhält sie sechs Vertretungen in Basel, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern und St. Gallen. Dazu kommen 13 Agenturen, die von Kantonalbanken geführt werden und der Geldversorgung des Landes dienen.
Die Generalversammlung tritt einmal jährlich, in der Regel im April, zusammen. Ihre Befugnisse sind wegen des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Nationalbank geringer als bei privatrechtlichen Aktiengesellschaften.
Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung der Nationalbank. Er besteht aus 11 Mitgliedern. 6 Mitglieder, darunter der Präsident und der Vizepräsident, werden vom Bundesrat und 5 von der Generalversammlung gewählt. Der Bankrat bildet aus seiner Mitte einen Prüfungsausschuss, einen Risikoausschuss, einen Entschädigungsausschuss und einen Ernennungsausschuss.
Das oberste geschäftsleitende und ausführende Organ der Nationalbank ist das Direktorium. Es ist insbesondere zuständig für die Geld- und Währungspolitik, die Strategie zur Anlage der Aktiven und für die internationale Währungszusammenarbeit.
Das Erweiterte Direktorium setzt sich aus den Mitgliedern des Direktoriums sowie ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern zusammen und ist für den Erlass der strategischen Vorgaben für die Betriebsführung zuständig.
Die Mitglieder des Direktoriums sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden auf Vorschlag des Bankrats vom Bundesrat für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Nationalbank ist in drei Departemente gegliedert. Die Organisationseinheiten der Departemente I und III befinden sich mehrheitlich in Zürich, jene des II. Departements mehrheitlich in Bern.
Der Geschäftskreis des I. Departements umfasst: Volkswirtschaft, Internationale Währungskooperation, Rechtsdienst, Kommunikation, Statistik.
Der Geschäftskreis des II. Departements umfasst: Finanzen, Risikomanagement, Finanzstabilität, Bargeld, Sicherheit.
Der Geschäftskreis des III. Departements umfasst: Geldmarkt und Devisenhandel, Asset Management, Operatives Bankgeschäft, Informatik.
Das Generalsekretariat ist die Stabsstelle des Direktoriums und des Bankrats. Es untersteht dem Direktorium und gehört administrativ zum I. Departement.
Die Interne Revision ist dem Prüfungsausschuss des Bankrats unterstellt.
Nachhaltigkeitsmanagement
Im jährlich publizierten Nachhaltigkeitsbericht informiert die Nationalbank darüber, wie sie dem Vorsatz der betrieblichen Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Mitarbeitenden, die Gesellschaft und die Umwelt nachlebt.
Die Nationalbank betreibt seit 1996 auf der Basis einer jährlichen Ökobilanz ein systematisches Umweltmanagement mit dem Ziel, den Ressourcenverbrauch zu senken. Für die Jahre 2009 bis 2016 legte die Nationalbank einen Umweltbericht vor, in dem sie über die entsprechenden Ziele und Ergebnisse informierte. Für 2018 erweiterte sie diesen um die Handlungsfelder Mitarbeitende und Gesellschaft zu einem Nachhaltigkeitsbericht. Im Kapitel "Umwelt" dieses Berichts finden sich auch die Umweltdaten für das Jahr 2017.