Wer ist die SNB?
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ist die Zentralbank der Schweiz. Sie verfügt über das Banknotenmonopol und hat den Auftrag, die Geld- und Währungspolitik des Landes zu führen. Verfassung und Gesetz schreiben vor, dass die Nationalbank ihren Auftrag unabhängig erfüllt, sich mit dem Bundesrat regelmässig austauscht, gegenüber der Bundesversammlung Rechenschaft ablegt und die Öffentlichkeit periodisch über ihre Tätigkeit informiert. In dieser Übersicht werden die wichtigsten Aufgaben und die Organisation der Nationalbank vorgestellt.
Auftrag
Die Schweizerische Nationalbank führt als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik des Landes. Dieser Auftrag ist in der Verfassung und im Nationalbankgesetz verankert. Die Bundesverfassung verpflichtet die Nationalbank, als unabhängige Zentralbank eine Geld- und Währungspolitik zu führen, die dem Gesamtinteresse des Landes dient. Im Nationalbankgesetz wird der Auftrag präzisiert: «Die Nationalbank gewährleistet die Preisstabilität. Dabei trägt sie der konjunkturellen Entwicklung Rechnung».
Geldpolitisches Konzept
In ihrem geldpolitischen Konzept legt die Nationalbank fest, wie sie ihren gesetzlichen Auftrag umsetzt. Das Konzept besteht aus drei Elementen: einer Definition der Preisstabilität, einer bedingten Inflationsprognose über die nächsten drei Jahre und der Umsetzung der Geldpolitik über die Beeinflussung des Zinsniveaus und des Wechselkurses.
Stabile Preise sind eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand.
Preisstabilität
Stabile Preise sind eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum und Wohlstand. Sowohl Inflation (ein anhaltender Anstieg des Preisniveaus) als auch Deflation (ein anhaltender Rückgang des Preisniveaus) beeinträchtigen die Entwicklung der Wirtschaft. Sie behindern die Funktion der Preise, Arbeit und Kapital zu einer möglichst produktiven Verwendung zu lenken, und führen zu einer gesellschaftlich unerwünschten Umverteilung von Einkommen und Vermögen.
Die Nationalbank setzt Preisstabilität mit einem Anstieg des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) von weniger als 2% pro Jahr gleich. Auch Deflation verletzt das Ziel der Preisstabilität.
Bargeld
Die Nationalbank verfügt über das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten (Banknotenmonopol). Sie versorgt die Wirtschaft mit Noten, die hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüchen genügen. Die Nationalbank gibt die Banknoten und Münzen nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs aus, gleicht saisonale Schwankungen aus und zieht beschädigte Noten und Münzen aus dem Verkehr. Im Auftrag des Bundes nimmt die Nationalbank auch die Verteilung der Münzen wahr.
Die Produktion der Banknoten
Bargeldloser Zahlungsverkehr
Die Nationalbank hat die Aufgabe, das Funktionieren bargeldloser Zahlungssysteme zu erleichtern und zu sichern. Sie nimmt diese Aufgabe primär als Auftraggeberin und Systemmanagerin des Zahlungssystems Swiss Interbank Clearing (SIC-System) wahr. Das SIC-System ist das zentrale Zahlungssystem der Schweiz für Zahlungen in Franken. Banken und andere Finanzmarktteilnehmer wickeln darüber sowohl ihre Zahlungen zwischen Finanzinstituten als auch Kundenzahlungen ab.
Verwaltung der Währungsreserven
Die Aktiven der Nationalbank erfüllen wichtige geld- und währungspolitische Funktionen. Sie bestehen im Wesentlichen aus Gold und aus Anlagen in Fremdwährungen sowie zu einem kleinen Teil aus Finanzaktiven in Franken. Die Höhe und Zusammensetzung der Aktiven werden durch die Bedürfnisse der Geld- und Währungspolitik bestimmt.
Beitrag zur Finanzstabilität
Finanzstabilität bedeutet, dass die Banken und die Finanzmarktinfrastrukturen ihre Funktionen erfüllen können und gegenüber möglichen Störungen widerstandsfähig sind. Finanzstabilität ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich die Volkswirtschaft gut entfalten kann und dass sich die Geldpolitik wirksam umsetzen lässt.
Das Nationalbankgesetz überträgt der Nationalbank die Aufgabe, zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Die Nationalbank nimmt diese Aufgabe wahr, indem sie die Gefahrenquellen für das Finanzsystem analysiert, die systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen überwacht und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Schweiz mitwirkt. Ein spezielles Augenmerk gilt der Widerstandskraft der systemrelevanten Banken. Die Nationalbank veröffentlicht jährlich einen Bericht zur Finanzstabilität. Sie nimmt darin eine Einschätzung der Stabilität des Schweizer Bankensektors vor und bezieht Stellung zu den Entwicklungen und Risiken im gesamtwirtschaftlichen Umfeld sowie im Bankensektor. In einem Krisenfall erfüllt die Nationalbank ihren Auftrag, indem sie als Kreditgeberin in letzter Instanz auftritt.
Internationale Währungskooperation
Die internationale Währungskooperation hat zum Ziel, die Funktionsfähigkeit und Stabilität des internationalen Währungs- und Finanzsystems zu fördern und zur Überwindung von wirtschaftlichen Krisen beizutragen. Als kleine offene Volkswirtschaft ist die Schweiz stark in die Weltwirtschaft integriert. Sie profitiert daher in besonderem Masse von einem stabilen internationalen Währungs- und Finanzsystem.
Im Rahmen der internationalen Währungskooperation engagiert sich die Nationalbank im Internationalen Währungsfonds (IWF), in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), im Financial Stability Board (FSB), in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), auf Einladung der G20-Präsidentschaft am Finance Track der G20 und im Central Banks and Supervisors Network for Greening the Financial System (NGFS).
Die Nationalbank nimmt ihren geldpolitischen Auftrag unabhängig von Regierung und Parlament wahr.
Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht
Die Nationalbank nimmt ihren geldpolitischen Auftrag unabhängig von Regierung und Parlament wahr. Diese Regelung widerspiegelt die Erfahrung, dass es Zentralbanken, die von der Politik unabhängig sind, besser gelingt, die Preisstabilität zu bewahren. Als Gegengewicht zur Unabhängigkeit ist die Nationalbank gegenüber dem Bundesrat, der Bundesversammlung und der Öffentlichkeit zur Rechenschaft verpflichtet.
Verhältnis zum Bund
Da die Nationalbank eine öffentliche Aufgabe erfüllt, unterliegt ihre Verwaltung der Mitwirkung und Aufsicht des Bundes. So ernennt der Bundesrat die Mehrheit der Mitglieder des Bankrats, darunter die Präsidentin oder den Präsidenten und die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten, sowie die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums auf Vorschlag des Bankrats. Zudem genehmigt der Bundesrat das vom Bankrat erlassene Organisationsreglement der Nationalbank.
Fragen, die Sie interessieren könnten
Organisation
Spezialgesetzliche Aktiengesellschaft
Die Nationalbank ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft nach Bundesrecht. Sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes nach den Vorschriften des Nationalbankgesetzes verwaltet. Die Aktien werden an der Schweizer Börse gehandelt. Das Aktienkapital beträgt 25 Mio. Franken und ist zu etwa der Hälfte im Besitz der Kantone und Kantonalbanken sowie anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die übrigen Aktien befinden sich grösstenteils im Besitz von Privatpersonen. Der Bund besitzt keine Aktien.
Generalversammlung
Die Generalversammlung tritt einmal jährlich, in der Regel im April, zusammen. Ihre Befugnisse sind wegen des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Nationalbank im Vergleich zu privatrechtlichen Aktiengesellschaften stark eingeschränkt.
Bankrat
Der Bankrat beaufsichtigt und kontrolliert die Geschäftsführung der Nationalbank. Er besteht aus elf Mitgliedern. Sechs Mitglieder, darunter die Präsidentin bzw. der Präsident und die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident, werden vom Bundesrat und fünf Mitglieder von der Generalversammlung gewählt. Der Bankrat bildet aus seinen Mitgliedern einen Prüfungs-, einen Risiko-, einen Entschädigungs- und einen Ernennungsausschuss.
Direktorium
Das geschäftsleitende und ausführende Organ der Nationalbank ist das Direktorium. Es besteht aus drei Mitgliedern. Das Direktorium ist insbesondere zuständig für die Geld- und Währungspolitik, die Strategie zur Anlage der Aktiven, den Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems und die internationale Währungskooperation. Es vertritt die Nationalbank in der Öffentlichkeit.
Das Erweiterte Direktorium besteht aus den drei Mitgliedern des Direktoriums und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Es ist zuständig für den Erlass der strategischen Vorgaben für die Betriebsführung.