Die SNB als Aktiengesellschaft

Die Gründung der Nationalbank erfolgte aufgrund des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank, das am 16. Januar 1906 in Kraft trat. Der Geschäftsbetrieb wurde am 20. Juni 1907 aufgenommen.

Die Nationalbank ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft nach Bundesrecht. Sie wird unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes nach den Vorschriften des Nationalbankgesetzes verwaltet. Die Aktien sind als Namenaktien ausgestaltet und an der Börse kotiert. Das Aktienkapital beträgt 25 Millionen Franken und ist zu rund 55% im Besitz der öffentlichen Hand (Kantone, Kantonalbanken usw.). Die übrigen Aktien befinden sich grösstenteils im Besitz von Privatpersonen. Der Bund besitzt keine Aktien.

Generalversammlung 2025

Die 117. ordentliche Generalversammlung der SNB findet am 25. April 2025 um 10.00 Uhr im Kursaal Bern, Kornhausstrasse 3, Bern, statt.

Aktionärinnen und Aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen möchten, sind gebeten, ihre Zutrittskarte entweder schriftlich (mit dem mit der Einladung verschickten, ausgefüllten und unterzeichneten Antwortschein an sharecomm AG, Generalversammlung SNB 2025, Europastrasse 29, CH-8152 Glattbrugg) oder elektronisch (Benutzerkonto auf der Online-Plattform der sharecomm AG) zu bestellen. Auf elektronischem Weg kann die Zutrittskarte bis zum 23. April 2025 um 12.00 Uhr mittags bestellt werden.

Zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt sind die im Aktienbuch eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre (Art. 37 Abs. 1 NBG). Teilnahmeberechtigt ist, wer am 17. April 2025 als Aktionärin oder Aktionär im Aktienregister eingetragen ist und deren/dessen Aktien bis zur Generalversammlung nicht ausgetragen wurden. Es werden lediglich Anerkennungsgesuche behandelt, welche bis zum 16. April 2025 um 9.00 Uhr beim Aktienregister eintreffen.

Die SNB anerkennt nur einen Vertreter für jede Aktie (Art. 3 Reglement über die Anerkennung und Vertretung von Aktionärinnen und Aktionären der Schweizerischen Nationalbank).

Ab 3. April 2025

Allfällige Verhandlungsgegenstände mit Anträgen von Aktionärinnen und Aktionären müssen von mindestens 20 Aktionärinnen und Aktionären unterzeichnet sein und der Präsidentin des Bankrats fristgerecht schriftlich eingereicht werden (Art. 35 Abs. 2 NBG). Die Eingabe muss spätestens am 3. Februar 2025 bei der SNB eintreffen.

Über Anträge zu Verhandlungsgegenständen, die nicht in der Einberufung angekündigt wurden, können keine Beschlüsse gefasst werden (Art. 35 Abs. 3 NBG).

Als unabhängige Person für die Stimmrechtsvertretung im Sinne von Art. 689c OR wird (unter Vorbehalt der Wahl durch den Bankrat) wiederum Frau Beatrice Stuber-Jordi, Notarin, bzw. im Verhinderungsfall Frau Nicole Bühler, Notarin (beide Bernernotariat AG - Notariat Stuber-Jordi, Thunstrasse 72, 3074 Muri bei Bern), amtieren.

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich an der Generalversammlung durch die unabhängige Stimmrechtsvertretung vertreten lassen möchten, können ihre Vollmacht und ihre Instruktionen entweder schriftlich (siehe Vollmachts- und Instruktionsformular) oder elektronisch (Online-Plattform der sharecomm AG) erteilen. Die Vollmachts- und Instruktionserteilung kann bis zum 23. April 2025 um 12.00 Uhr mittags erfolgen.

Über die Stimmenverhältnisse bewahrt die unabhängige Stimmrechtsvertreterin bis zur Abstimmung an der Generalversammlung Stillschweigen. Sie darf auch der SNB keine Auskunft darüber erteilen.

Die unabhängige Stimmrechtsvertreterin enthält sich der Stimme, wenn Vertretungsvollmachten an sie gerichtet werden, die keine Weisungen enthalten.

Zuhanden der SNB eingereichte, unterzeichnete Antwortscheine ohne persönliche Teilnahmeerklärung und ohne Angabe einer Vertretung werden an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin weitergeleitet, falls sie mit Stimminstruktionen verbunden sind. Ist Letzteres nicht der Fall, werden diese Antwortscheine als persönliche Anmeldungen der betreffenden Aktionärinnen und Aktionäre betrachtet.

Jede Aktionärin oder jeder Aktionär kann eine andere Aktionärin oder einen anderen Aktionär schriftlich bevollmächtigen, sie oder ihn an der Generalversammlung zu vertreten (Art. 37 Abs. 2 NBG).

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich an der Generalversammlung durch eine andere Aktionärin oder einen anderen Aktionär vertreten lassen möchten, sind gebeten, ihre/n Vertreter/in mittels Antwortschein zu bezeichnen.

Der Finanzbericht 2024 und der Bericht der Revisionsstelle sind ab dem 18. März 2025 auf www.snb.ch,
News & Publikationen, Geschäftsbericht, abrufbar und liegen ab dem 3. April 2025 bei den Sitzen Bern und Zürich der Nationalbank auf. Die Berichte können schriftlich (Antwortschein) oder elektronisch (Online-Plattform der sharecomm AG) bestellt werden.

Die Einberufung der Generalversammlung sowie Bekanntmachungen an die Aktionärinnen und Aktionäre erfolgen durch Brief an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen und durch einmalige Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (Art. 28 NBG).

24. April 2026, 10.00 Uhr

Beschlüsse der Generalversammlung 2024

Beschlüsse der 116. ordentlichen Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der Schweizerischen Nationalbank vom 26. April 2024

Die Generalversammlung genehmigte den Finanzbericht 2023 bei insgesamt 55'829 vertretenen Stimmen mit 52'713 Ja-Stimmen gegenüber 701 Nein-Stimmen und 795 Enthaltungen.

Die Generalversammlung erteilte dem Bankrat Entlastung bei insgesamt 55'829 vertretenen Stimmen mit 54'610 Ja-Stimmen gegenüber 352 Nein-Stimmen und 762 Enthaltungen.

Die Generalversammlung wählte bei insgesamt 55'830 vertretenen Stimmen die bisherigen Mitglieder

  • Vania Alleva mit 53'281 Ja-Stimmen gegenüber 1'195 Nein-Stimmen und 1'317 Enthaltungen;
  • Prof. Dr. Rajna Gibson Brandon mit 53'931 Ja-Stimmen gegenüber 637 Nein-Stimmen und 1'219 Enthaltungen;
  • Dr. Romeo Lacher mit 51'979 Ja-Stimmen gegenüber 2'435 Nein-Stimmen und 1'382 Enthaltungen;
  • Christoph Mäder mit 53'804 Ja-Stimmen gegenüber 632 Nein-Stimmen und 1'366 Enthaltungen;
  • Prof. Dr. Angelo Ranaldo mit 53'907 Ja-Stimmen gegenüber 597 Nein-Stimmen und 1'301 Enthaltungen,

zu Mitgliedern des Bankrats für die Amtsdauer 2024-2028.

Die Generalversammlung wählte KPMG AG bei insgesamt 55'830 vertretenen Stimmen mit 54'651 Ja-Stimmen gegenüber 149 Nein-Stimmen und 975 Enthaltungen zur Revisionsstelle für die Amtsdauer 2024/2025.

Aktienkapital und Dividende

Für das Jahr 2023 gelten die folgenden Daten und Hinweise (diese Informationen werden jeweils im Monat Januar für das betreffende Jahr aktualisiert):

Das Aktienkapital der Nationalbank beträgt 25 Mio. Franken. Es ist eingeteilt in 100'000 Namenaktien mit einem Nennwert von je 250 Franken. Die Aktien sind vollständig liberiert (Art. 25, Abs. 1 NBG).

Die SNB-Aktien sind an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange kotiert.

Der Kurs der SNB-Aktie entwickelt sich wegen der gesetzlichen Maximaldividende von 6% normalerweise ähnlich wie eine mit 6% verzinste langfristige Bundesobligation.

Der Steuerwert der SNB-Aktie für das Jahr 2023 beträgt 4'300.-- Franken.

Die SNB wird für das Geschäftsjahr 2023 nach provisorischen Berechnungen einen Verlust in der Grössenordnung von 3 Mrd. Franken ausweisen. Die Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven wird 10,5 Mrd. Franken betragen. Nach Berücksichtigung der negativen Ausschüttungsreserve von 39,5 Mrd. Franken resultiert ein Bilanzverlust von rund 53 Mrd. Franken.

Der Bilanzverlust verunmöglicht gemäss den Bestimmungen des Nationalbankgesetzes sowie der Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und der SNB eine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023.

Das betrifft sowohl die Dividende an die Aktionärinnen und Aktionäre der SNB als auch die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone.

Steuerwert

SNB-Namenaktie CHF 250.00

Val.-Nr. 131'926

  • Steuerwert per 31.12.2023: 4 300,00
  • Steuerwert per 31.12.2022: 4 790,00
  • Steuerwert per 31.12.2021: 5 240,00
  • Steuerwert per 31.12.2020: 4 680,00
  • Steuerwert per 31.12.2019: 5 390,00
  • Steuerwert per 31.12.2018: 4 150,00
  • Steuerwert per 31.12.2017: 3 889,00
  • Steuerwert per 31.12.2016: 1 750,00
  • Steuerwert per 31.12.2015: 1 099,00
  • Steuerwert per 31.12.2014: 1 060,00
  • Steuerwert per 31.12.2013: 1 045,00
  • Steuerwert per 31.12.2012: 1 028,00
  • Steuerwert per 31.12.2011: 947,00
  • Steuerwert per 31.12.2010: 990,00
  • Steuerwert per 31.12.2009: 994,00
  • Steuerwert per 31.12.2008: 1 025,00
  • Steuerwert per 31.12.2007: 1 400,00
  • Steuerwert per 31.12.2006: 1 280,00
  • Steuerwert per 31.12.2005: 1 130,00
  • Steuerwert per 31.12.2004*: 1 100,00
  • Steuerwert per 31.12.2003: 732,00
  • Steuerwert per 31.12.2002: 699,00

*01.05.2004: Nennwertreduktion (ohne Entgelt) von bisher CHF 500.00, einbezahlt mit CHF 250.00, auf neu CHF 250.00

Aktienrechtliche Bestimmungen

Weil die Nationalbank einen öffentlichen Auftrag wahrnimmt und unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet wird, sind die Aktionärsrechte im Vergleich zu einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft eingeschränkt.

Ad-hoc-Mitteilungen und Messaging-Services

Die Schweizerische Nationalbank ist gemäss Art. 53 Kotierungsreglement SWX verpflichtet, potenziell kursrelevante Tatsachen i.S.v. Art. 53 Abs. 1 KR dem Markt zur Verfügung zu stellen und einen Dienst anzubieten, welcher es allen Interessierten ermöglicht, kostenlos und zeitnah potenziell kursrelevante Tatsachen zugesandt zu erhalten. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, können Sie mit einem Feed-Reader oder einem anderen RSS-fähigen Programm den untenstehenden RSS-Feed abonnieren.

Über den Messaging-Service werden ausschliesslich potenziell kursrelevante Tatsachen i.S.v. Art. 53 Abs. 1 KR verbreitet. Da die Nationalbank die Zentralbank der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und die Rechtsstellung der SNB-Aktionäre im Wesentlichen durch das Nationalbankgesetz festgelegt ist, sind Ereignisse, die den Kurs der SNB-Aktie erheblich beeinflussen könnten, sehr selten. Die Mitteilungen sind während zwei Jahren auf der Website der SNB abrufbar. Die Haftung für Schäden irgendwelcher Art, welche sich aus der Verwendung des Messaging-Service ergeben könnten, wird ausgeschlossen (vgl. hierzu auch die rechtlichen Ausführungen unter Rechtliches.

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