Gewinn und Reservenbildung als Ziele der Schweizerischen Nationalbank
Zusammenfassung
Die Gewinne und Reserven der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sind in den letzten Wochen und Monaten stärker ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Hintergrund bilden einerseits die gute wirtschaftliche Verfassung der Nationalbank und andererseits die finanziellen Engpässe auf der Ebene von Bund und Kantonen. Die aufgeworfenen Fragen berühren neben der finanzpolitischen Opportunität den Kern des Auftrags der Nationalbank. Dieser besteht in der Führung einer Geld- und Währungspolitik, die im Gesamtinteresse des Landes liegt.
Währungsreserven können von einer Zentralbank für Interventionen am Devisenmarkt eingesetzt werden. Sie dienen dazu, inflatorisch wirkende, spekulative Angriffe abzuwehren. Währungsreserven sind aber auch Teil des Volksvermögens. Sie tragen dazu bei, dass ein Land als wirtschaftlich solid gilt. Sie leisten wertvolle Dienste leisten in Notlagen. Zudem muss die Notenbank ein ausreichend grosses Portefeuille repofähiger Wertschriften oder anderer offenmarktfähiger Titel halten, welche die Abschöpfung von Liquidität zwecks Sicherung der Preisstabilität ermöglichen.
Eine wissenschaftlich exakte Bestimmung des optimalen Umfangs der Währungsreserven ist wegen der damit verbundenen Unsicherheiten unmöglich. Im Entwurf zum neuen Nationalbankgesetz sind es vor allem zwei Regeln, die eine optimale Entwicklung der Währungsreserven sicherstellen. Erstens muss die Höhe der Währungsreserven vom Bankrat genehmigt werden und zweitens wird die Nationalbank dazu verpflichtet, sich beim Aufbau der Währungsreserven «an der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft» zu orientieren. Unter dem revidierten Gesetz hat somit der Bankrat darauf zu achten, dass die Nationalbank nicht mehr Rückstellungen bildet, als zum Aufbau ausreichender Währungsreserven erforderlich sind.
Die Erwirtschaftung von Gewinnen zählt zu den durchaus willkommenen Begleiterscheinungen der Tätigkeit der Notenbank, allerdings nur insofern, als dadurch ihr eigentlicher Auftrag nicht gefährdet wird.