Systemrisiko und Regulierung: die Bewältigung der Herausforderungen
Zusammenfassung
Der Aufbau von systemischen Risiken stellt eine grosse Gefahr für die Stabilität der Finanzsysteme dar. Es gilt daher einerseits solche Risiken frühzeitig zu erkennen und andererseits geeignete Massnahmen zu deren Eindämmung zu entwickeln. In diesem Referat werden vier grundlegende Kriterien zur Evaluation von derartigen Massnahmen herausgestrichen. Diese Massnahmen sollen erstens der Marktordnung zuträglich sein, zweitens möglichst auf die strukturellen Ursachen von Systemkrisen zielen, drittens gegenüber Regulierungsschwachstellen robust sein sowie viertens im Einklang mit den internationalen regulatorischen Grundsätzen stehen, ohne aber die nationalen Besonderheiten ausser Acht zu lassen. Die Beachtung dieser Kriterien kann wesentlich dazu beitragen, dass wir die Herausforderungen im Zusammenhang mit systemischen Risiken im Finanzsystem besser managen können.
Die laufenden internationalen Regulierungsreformen erfüllen zu weiten Teilen diese Kriterien. So begegnet die engere Definition von Kapital und die Anpassung der Risikogewichtung innerhalb Basel III einigen zentralen Schwächen des Basel-II-Standards. Ebenso stehen die spezifischen regulatorischen Bemühungen in der Schweiz mit diesen Kriterien im Einklang – insbesondere das TBTF-Paket oder die Leverage Ratio. Die Reformen sind aber noch nicht vollständig abgeschlossen. Beispielsweise haben auf internationaler Ebene die Arbeiten erst begonnen, welche die TBTF-Problematik eindämmen sollen. Es ist wichtig, dass auch die noch ausstehenden Massnahmen die genannten Kriterien erfüllen.
Die Definition von geeigneten Massnahmen durch Experten und Behörden ist lediglich ein erster Schritt. Letztlich massgebend ist, dass ihre konkrete Umsetzung an die Hand genommen wird. Die demokratische Legitimation ist dafür unabdingbare Voraussetzung. Eine wichtige Aufgabe der Regulatoren und Überwacher ist es daher, die Abwägungen hinter den jeweils vorgeschlagenen Massnahmen und Instrumenten genau zu begründen und damit für die politischen Entscheidungsträger nachvollziehbar zu machen.