Die Anlagepolitik der SNB: Möglichkeiten und Grenzen
Zusammenfassung
Das Nationalbankgesetz von 2004 gewährt der Schweizerischen Nationalbank (SNB) neue Möglichkeiten in der Anlagepolitik. Die SNB hat diese für eine konsequente und umfassende Weiterentwicklung ihrer Anlagepolitik genutzt. Insbesondere konnte dank verschiedener Diversifikationsschritte das Risiko-Rendite-Profil der Devisenreserven deutlich verbessert werden. Dabei spielen die Aktienanlagen eine wichtige Rolle.
Allerdings ist die Diversifikationswirkung der Aktienanlagen im Fall der SNB geringer als bei vielen anderen Investoren. Dies ist so, weil die Aktienkurse häufig negativ mit dem Aussenwert des Frankens korrelieren und die SNB gleichzeitig die Währungsrisiken gegenüber dem Franken nicht absichern kann. Der Verzicht auf eine Absicherung ergibt sich aus den geldpolitischen Zielsetzungen der SNB, die immer Vorrang vor der Anlagepolitik haben. Die Geld- und Währungspolitik beeinflusst sowohl die Höhe der Anlagen als auch die Kriterien und Grundsätze, die bei der Bewirtschaftung angewendet werden. Die Möglichkeiten der Anlagepolitik werden somit in verschiedenen Bereichen durch den Vorrang der Geld- und Währungspolitik begrenzt.
Die Umsetzung der Investitionen am Aktienmarkt erfolgt passiv. Das bedeutet, dass die SNB grundsätzlich keine Titelselektion betreibt. Stattdessen investiert sie regelgebunden in ein sehr breites Aktienuniversum. Es gibt allerdings zwei Bereiche, in denen sie das Anlageuniversum gezielt einschränkt. Einerseits werden mittel- und grosskapitalisierte Banken aus dem Portfolio ausgeschlossen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Andererseits verzichtet die SNB auf Unternehmen, die in grober Weise gegen ethische Prinzipien verstossen.
Die Grenzen, die durch den Vorrang der Geld- und Währungspolitik gegeben sind, widerspiegeln sich mitunter in den Jahresergebnissen. Trotz der laufend erweiterten Anlagepolitik und der dadurch verbesserten Ertragschancen gibt es einzelne Jahre mit negativen Ergebnissen. Der Erfolg der SNB bemisst sich jedoch nicht an ihren Jahresergebnissen, sondern an der Erfüllung ihres Mandats, d.h. der Gewährleistung der Preisstabilität unter Berücksichtigung der Konjunkturentwicklung. Um diesen Auftrag wahrnehmen zu können, bleibt der Mindestkurs von 1.20 Franken pro Euro weiterhin gültig.