Ein Jahr ohne Dividende und Gewinnausschüttung - was sind die Gründe?
Zusammenfassung
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) bricht mit einer langen Tradition. Erstmals seit der Gründung vor über 100 Jahren kann sie ihren Aktionären keine Dividende auszahlen. Auch der Bund und die Kantone gehen leer aus, zum ersten Mal seit der Einführung der heutigen Ausschüttungsregel vor 20 Jahren. Ausschlaggebend war, dass die SNB im Geschäftsjahr 2013 auf ihrem Goldbestand einen hohen Bewertungsverlust hinnehmen musste, der durch andere Erträge nicht wettgemacht werden konnte. Ausserdem stärkte die SNB mit der Bildung von Rückstellungen ihr Eigenkapital, legt doch der Gesetzgeber grossen Wert auf eine gesunde Bilanz. Das Jahresergebnis von minus 12 Mrd. Franken zehrte auch die Aufschüttungsreserve gänzlich auf, so dass kein Ertrag mehr bleibt, der als Dividende an die Aktionäre ausgerichtet oder als Ausschüttung an Kantone und Bund überwiesen werden kann. Damit sind die im Nationalbankgesetz festgelegten Voraussetzungen für eine Dividende bzw. eine Ausschüttung nicht erfüllt.
Dass die SNB eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft ist, kommt nicht nur darin zum Ausdruck, dass die Dividende auf maximal 6% des Nennwerts der Aktie limitiert ist. Die Rechte der SNB-Aktionäre sind gegenüber den Rechten von Aktionären anderer Unternehmen in weiteren Belangen beschnitten. Daran ändert auch die Annahme der Minder-Initiative nichts, welche die Aktionärsrechte grundsätzlich stärkt. Die Befugnisse der Generalversammlung der SNB-Aktionäre werden daher weiterhin vom Nationalbankgesetz bestimmt. Insbesondere die Vergütungspolitik bleibt Sache des Bankrats. Die SNB legt auch in diesem Bereich seit Jahren hohen Wert auf Transparenz: Im Geschäftsbericht werden die Grundsätze der Entlöhnung erläutert und die Vergütungen an die Bankleitung detailliert offengelegt.
Die Kantone sind seit Beginn mit der SNB auf vielfältige Weise verbunden. Mit Blick auf die finanzielle Beteiligung am Nationalbankergebnis zeigt die Geschichte, dass der Anteil der Ausschüttung an den Kantonseinnahmen stark geschwankt hat. In den letzten zwei Jahrzehnten fielen die Zahlungen indes aufgrund von Sonderfaktoren sehr stattlich aus. Die SNB hat jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass es keine Garantie für Ausschüttungen gibt. Da Bewertungsveränderungen das Geschäftsergebnis dominieren, gibt die SNB kein Ertragsprognosen ab und spricht auch keine Gewinnwarnungen aus. Der Bankrat wird weiterhin eine besonnene Rückstellungspolitik verfolgen, welche die Bewahrung der langfristigen Handlungsfähigkeit der SNB ins Zentrum stellt.