Makroprudenzielle Politik über die Pandemie hinaus: Bilanz und Ausblick
Zusammenfassung
Nach der globalen Finanzkrise taten sich nationale Regulatoren und internationale Institutionen zusammen und legten das Fundament für unser heutiges makroprudenzielles Rahmenwerk. Dieses umfasst Massnahmen, die den Aufbau von Verwundbarkeiten, denen der Bankensektor ausgesetzt ist, eindämmen und die Widerstandskraft des Bankensektors stärken sollen. Indem sie diese Ziele verfolgt, trägt die makroprudenzielle Politik zur Finanzstabilität bei, die eine Voraussetzung für ein stabileres Wirtschaftswachstum ist.
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass makroprudenzielle Instrumente dazu beigetragen haben, den Aufbau von Verwundbarkeiten zu bremsen, diese aber nicht gänzlich verhindern können. Überdies - und das ist noch wichtiger - haben makroprudenzielle Instrumente zur Erhöhung der Kapitalisierung im Bankensektor beigetragen, was die Widerstandskraft der Banken gestärkt hat. Welche Bedeutung der Widerstandskraft zukommt, wurde während der Corona-Pandemie besonders deutlich. Die Banken waren unter anderem dank den substanziellen Kapitalpuffern in der Lage, weiterhin Kredite an die Realwirtschaft zu vergeben und damit zur wirtschaftlichen Erholung beizutragen.
Die Verwundbarkeiten im Finanzsystem haben seit dem Beginn der Pandemie zugenommen. Verschiedene nationale Behörden und internationale Institutionen haben auf überzogene Bewertungen, insbesondere an den Immobilienmärkten, hingewiesen. In vielen Ländern haben die Entscheidungsträger bereits mit einer Verschärfung der makroprudenziellen Politik auf diese Entwicklungen reagiert.
Auch in der Schweiz haben sich die Verwundbarkeiten am Wohnliegenschafts- und Hypothekarmarkt seit Pandemiebeginn erhöht. Es gibt zahlreiche Anzeichen für steigende Überbewertungen am Wohnliegenschaftsmarkt. Gleichzeitig haben in den letzten Jahren die Tragbarkeitsrisiken zugenommen. Um die Widerstandskraft des Bankensektors angesichts dieser erhöhten Verwundbarkeiten aufrechtzuerhalten, hat der Bundesrat auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank den sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffer im Januar dieses Jahres auf ein höheres Niveau als vor der Pandemie reaktiviert.
Die Widerstandskraft des Schweizer Bankensektors muss auch in Zukunft gewährleistet bleiben. Dies bedingt, dass die strukturellen Kapitalpuffer, die als Reaktion auf die globale Finanzkrise eingeführt wurden, beibehalten werden, und dass der antizyklische Kapitalpuffer je nach Entwicklung der Verwundbarkeiten am Wohnliegenschafts- und Hypothekarmarkt angepasst wird, wie dies kürzlich mit der Reaktivierung des sektoriellen antizyklischen Kapitalpuffers geschehen ist.