Umsetzung der makroprudenziellen Regulierung: Ein Zwischenbericht
Zusammenfassung
Die Finanzkrise hat deutlich aufgezeigt, dass systemische Risiken im Finanzsektor unterschätzt wurden. Seither wurde und wird intensiv daran gearbeitet, diese Risiken besser zu verstehen und makroprudenzielle Massnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Letztere zielen darauf ab, die Widerstandskraft des Finanzsystems zu stärken und dem Aufbau von systemischen Risiken präventiv entgegenzuwirken.
In der Schweiz wurden bei der Implementierung eines solchen makroprudenziellen Regulierungsrahmens bereits wesentliche Fortschritte erzielt. Ein Massnahmenpaket zur Eindämmung des «Too big to fail»-Problems, wovon die Schweiz speziell stark betroffen ist, befindet sich in der Umsetzungsphase. Mit Blick auf zyklische Stabilitätsrisiken, die von Ungleichgewichten im Immobilien- und Hypothekarmarkt ausgehen, wurde zudem der antizyklische Kapitalpuffer aktiviert. Dieser gilt seit dem 30. September 2013.
Ungeachtet dieser Fortschritte ist der Weg in Richtung eines nachhaltig stabileren Finanzsystems noch lang. Um die Widerstandskraft der beiden Grossbanken weiter zu stärken und eine allfällige ordentliche Abwicklung einer solchen Bank zu ermöglichen, muss das «Too big to fail»-Massnahmenpaket vollständig umgesetzt werden. Insbesondere ist es notwendig, dass Banken die verschärften Kapital- und Liquiditätsvorschriften konsequent und wie geplant umsetzen, die Transparenz und Verlässlichkeit ihrer eigenen Risikomodelle verbessern und ihre Bestrebungen in der Ausarbeitung von Abwicklungsplänen fortsetzen. Gleichzeitig müssen Aufsichtsbehörden grenzüberschreitend eng zusammenarbeiten. Speziell ist sicherzustellen, dass Abwicklungsmassnahmen für globale Banken, die eine Behörde anordnet, gegenseitig anerkannt werden.
Ausserdem besteht in der aktuellen Situation grosse Unsicherheit bezüglich des weiteren Verlaufs des Kreditzyklus. Gepaart mit den anhaltenden Ungleichgewichten im Immobilien- und Hypothekarmarkt weist dieser Umstand darauf hin, dass Vorsicht das Gebot der Stunde darstellt: Banken sind angehalten, konservative Kreditvergabekriterien zu befolgen, Schuldner sollten sich darüber im Klaren sein, dass steigende Häuserpreise und tiefe Zinsen kein Dauerzustand sind und Regulatoren müssen die Situation weiterhin aufmerksam beobachten und bereit sein, nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen.