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Überwachung von Finanzmarktinfrastrukturen

Die SNB nimmt den Auftrag zur Überwachung der systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen in der Schweiz wahr. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt dieser auch für das Ausland. Zudem legt die Nationalbank besondere Anforderungen fest. 

Überwachungsauftrag der Schweizerischen Nationalbank

Das Nationalbankgesetz beauftragt die Nationalbank mit der Überwachung der systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen in der Schweiz und unter bestimmten Bedingungen im Ausland. Für den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen, von welchen Risiken für die Stabilität des Finanzsystems ausgehen, legt die Nationalbank zudem besondere Anforderungen fest. Die Ausführungsbestimmungen zur Überwachung sind in der Nationalbankverordnung aufgeführt. Ein Teil der Bestimmungen zur Überwachung von systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen befindet sich seit dem 1. Januar 2016 im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG).

Mit der Überwachung der privatwirtschaftlich betriebenen systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen fördert die SNB deren Sicherheit und Effizienz, wobei die Reduktion der systemischen Risiken im Vordergrund steht: Zum einen gilt es zu verhindern, dass weder ein technisch bedingter Ausfall noch finanzielle Schwierigkeiten der Betreiber dieser Finanzmarktinfrastrukturen zu schwerwiegenden Kredit- oder Liquiditätsproblemen der Finanzintermediäre führt oder sich daraus schwerwiegende Störungen an den Finanzmärkten ergeben.

Zum anderen sollen die vertraglichen Grundlagen und insbesondere die Regeln und Verfahren der systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen derart ausgestaltet sein, dass sich Zahlungs- oder Lieferschwierigkeiten einzelner Teilnehmer nicht unkontrolliert auf andere Finanzintermediäre, verbundene Finanzmarktinfrastrukturen oder auf die Finanzmärkte ausbreiten. Die Überwachung der systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen durch die Nationalbank verfolgt ausschliesslich finanzstabilitätspolitische und damit letztlich geldpolitische Schutzziele. Der individuelle Gläubigerschutz, der Konsumentenschutz oder der Schutz der Finanzmarktinfrastrukturen vor kriminellem Missbrauch sind hingegen keine Ziele der Überwachung.

 

Rechtliche Grundlagen

Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen in der Schweiz

Das Swiss Interbank Clearing (SIC) ist das zentrale elektronische Schweizer Zahlungssystem, über das die teilnehmenden Finanzinstitute ihre Grossbetragszahlungen sowie einen Teil ihres Massenzahlungsverkehrs in Schweizer Franken abwickeln. Es wird im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) durch die SIX Interbank Clearing AG betrieben. SIC ist auch für die Umsetzung der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank von zentraler Bedeutung.

Als eines der Kernelemente der Schweizer Finanzmarktinfrastruktur ermöglicht das von der zentralen Verwahrungsstelle SIX SIS AG betriebene Effektenabwicklungssystem SECOM die Verwahrung und Abwicklung von handelbaren Finanzinstrumenten in der Schweiz. Finanzmarktgeschäfte, die an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange abgeschlossen werden, können vollautomatisch, das heisst ohne manuelle Eingriffe, über SECOM abgewickelt werden. Dies trägt zur kostengünstigen und risikominimierenden Integration von Handel, Abrechnung und Abwicklung bei. Die Verwahrung und Abwicklung von Finanzinstrumenten ist mit gewissen Risiken verbunden, sowohl für den Dienstleistungserbringer als auch für die Nutzer dieser Dienstleistungen. SECOM ist derart ausgestaltet, dass Verwahrungs- und Abwicklungsrisiken soweit möglich minimiert oder eliminiert werden.

Eine zentrale Gegenpartei stellt sich zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Geschäftes auf einer Handelsplattform zwischen die Handelsparteien. Sie übernimmt dabei die eingegangenen Verpflichtungen und garantiert deren Erfüllung. Zudem führt, bewertet und verrechnet eine zentrale Gegenpartei die Handelspositionen und löst am Erfüllungstag die Abwicklung der jeweiligen Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtungen aus. Die SIX x-clear AG übernimmt diese Aufgaben für Aktien, exchange traded funds (ETFs) und Obligationen, die an der SIX Swiss Exchange (SSX) und der London Stock Exchange (LSE) gehandelt werden. Zudem bietet SIX x-clear ihre Clearingdienstleistungen an verschiedenen Multilateral Trading Facilities (MTF) an. Mit den zentralen Gegenparteien LCH.Clearnet Ltd und Cboe Clear Europe N.V. verfügt die SIX x-clear über Interoperabilität.

Systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen im Ausland

Continuous Linked Settlement (CLS) ist ein internationales Zahlungssystem, über welches Devisengeschäfte in 18 Währungen abgewickelt werden können. CLS eliminiert mit Hilfe eines Zahlung-gegen-Zahlung-Mechanismus das bei der Abwicklung von Devisentransaktionen über Korrespondenzbanken inhärente Erfüllungsrisiko. Aufgrund des bedeutenden Transaktionsvolumens auf dem globalen Devisenmarkt leistet CLS mit seinem risikoreduzierenden Abwicklungsmechanismus einen signifikanten Beitrag zur Stabilität des globalen Finanzsystems.

LCH Ltd ist Teil der LCH Group, welche mehrheitlich im Besitz der London Stock Exchange (LSE) steht. Die LCH Ltd ist eine der führenden zentralen Gegenparteien Europas. Sie rechnet unter anderem Aktien- und ETF-Geschäfte der London Stock Exchange (LSE), der SIX Swiss Exchange, von BATS Chi-X Europe sowie von Equiduct ab.

Eurex Clearing AG befindet sich im Besitz der Deutschen Börse AG und ist eine der führenden zentralen Gegenparteien Europas. Für den Schweizer Finanzmarkt ist insbesondere die Tätigkeit von Eurex Clearing als zentrale Gegenpartei für die Eurex Börse von Bedeutung, an welcher unter anderem auch Derivate auf Schweizer Basiswerte gehandelt werden.

Massenzahlungsverkehr

Zum Massenzahlungsverkehr zählen Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen. Diese sind gewöhnlich von kleinem Betrag, geringer Dringlichkeit und machen die grosse Mehrzahl aus an der in einer Volkswirtschaft gesamthaft verarbeiteten Zahlungen. Kennzeichnend für den Massenzahlungsverkehr ist zudem, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Zahlungsinstrumente eingesetzt werden kann und dass verschiedene Banken und Nicht-Banken in der Bereitstellung von Zahlungsinstrumenten und der Verarbeitung von Zahlungen involviert sind. Im Gegensatz dazu sind die Grossbetragszahlungen zwischen Finanzmarktakteuren üblicherweise dringend und zeitkritisch und werden gewöhnlich in den Real-Time-Gross-Settlement-Zahlungssystemen der Zentralbanken abgewickelt. Während Grossbetragszahlungen einen geringen Anteil der Anzahl Zahlungen in einer Volkswirtschaft ausmachen, übertreffen sie dafür die Massenzahlungen betragsmässig deutlich.

Das Mandat der SNB bezüglich der Systemüberwachung umfasst auch den Massenzahlungsverkehr, jedoch mit einem anderen Augenmerk als bei systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen. Für Akteure im Massenzahlungsverkehr gilt die statistische Auskunftspflicht und - je nach deren Bedeutung - die Offenlegungspflicht gegenüber der SNB. Im Bereich des Massenzahlungsverkehrs betreibt die SNB schwerpunktmässig Monitoring-Aktivitäten zur frühzeitigen Erkennung von relevanten Entwicklungen und möglichen Gefahren.

Zahlungskarten zählen zu den Zahlungsinstrumenten des Massenzahlungsverkehrs und ermöglichen das bargeldlose Bezahlen am Verkaufspunkt. Sie lassen sich grob betrachtet in drei Kategorien einteilen; pay-later (Kreditkarten), pay-now (Debitkarten) und pay-before (Prepaidkarten). An Zahlungskartensystemen sind neben Konsumenten und Händler auch Issuer (Kartenherausgeber) und Acquirer (Händler anwerbende Unternehmen) beteiligt. Die Koordination aller involvierten Parteien ist vielschichtig und komplex, nicht zuletzt da Zahlungskartensysteme zweiseitige Märkte sind, deren ökonomische Gesetzmässigkeiten sich wesentlich von gewöhnlichen Gütermärkten unterscheiden.

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