Wie ist die SNB organisiert?
Die Nationalbank ist in vielem ein Unternehmen wie andere auch. Doch einige Merkmale machen sie speziell.
Eine Besonderheit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist ihre Rechtsform: Sie ist eine «spezialgesetzliche Aktiengesellschaft», deren Aktien an der Börse gehandelt werden. Die Organisation, Aufsicht und die Rechte der Aktionäre sind jedoch im Nationalbankgesetz geregelt.
Die Rolle der Aktionärinnen und Aktionäre
Die Mehrheit der Aktien der SNB gehört den Kantonen und Kantonalbanken, aber auch Privatpersonen und Unternehmen können SNB-Aktien besitzen. Der Bund besitzt jedoch keine Aktien. Die Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre sind aufgrund der speziellen Aufgaben der SNB eingeschränkt. So ist das Stimmrecht privater Aktionäre auf 100 Stimmen beschränkt und die Dividende auf höchstens 15 Franken pro Aktie begrenzt. Trotzdem hat die Ausgestaltung als Aktiengesellschaft eine wichtige Funktion, sie trägt zur Verankerung der SNB in der Bevölkerung bei und hilft, die Unabhängigkeit der Bank zu untermauern.
Die Leitungs- und Aufsichtsorgane der Nationalbank sind das Direktorium und das Erweiterte Direktorium sowie der Bankrat.
Das Direktorium der Nationalbank
Das höchste geschäftsleitende und ausführende Organ der SNB ist das Direktorium, bestehend aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem weiteren Mitglied. Das Direktorium ist insbesondere für die Geld- und Währungspolitik, die Strategie zur Anlage der Aktiven, den Beitrag zur Stabilität des Finanzsystems und die internationale Währungszusammenarbeit zuständig.
Das Erweiterte Direktorium
Das Erweiterte Direktorium besteht aus den drei Direktoriumsmitgliedern sowie stellvertretenden Mitgliedern. Es trägt die Verantwortung für die betrieblichen Themen. Diese Personen werden vom Bundesrat, auf Antrag des Bankrats, gewählt. Der Bundesrat bestimmt auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Direktoriums.
Der Bankrat
Der Bankrat überwacht und kontrolliert die Geschäfte der SNB und legt die Organisation in den Grundzügen fest. Er hat jedoch keine Mitsprache bei der Umsetzung der Geldpolitik, die allein in der Verantwortung des Direktoriums liegt.
Die Generalversammlung
Die Generalversammlung der SNB findet einmal im Jahr im Frühling in Bern statt. Dort werden die Wahlen und Beschlüsse gefasst, welche der Generalversammlung zugewiesen sind. Neben den Aktionären sind jeweils die Mitglieder des Direktorium und des Bankrat anwesend.
Hier ist die Nationalbank zu Hause
Die Nationalbank hat zwei Hauptsitze, einen in Bern und einen in Zürich. Sie ist zudem mit ihren Delegierten in den Schweizer Regionen vertreten und hat seit 2013 auch eine Niederlassung in Singapur. Die Hauptfunktion der Niederlassung in Singapur ist die Bewirtschaftung der Devisenreserven aus dem asiatisch-pazifischen Raum.
Die Nationalbank ist unabhängig
Die Nationalbank muss bei allen geldpolitischen Entscheidungen das Gesamtinteresse des Landes berücksichtigen, wie es in der Verfassung steht. Sie hat ihre Aufgabe dabei gemäss Verfassung und Gesetz unabhängig zu erfüllen. Das bedeutet, dass sie von niemandem – weder von der Regierung, einer Branche, einer Partei noch den Medien – Anweisungen entgegennehmen darf. Nur das Direktorium trifft geldpolitische Entscheidungen.
Warum ist das wichtig? Eine unabhängige Zentralbank kann auch in schwierigen Zeiten Entscheidungen treffen, die kurzfristig vielleicht nicht beliebt sind, aber langfristig für das Land besser sind. Die Unabhängigkeit einer Zentralbank ist eine wichtige Voraussetzung für stabile Preise und damit für die gesunde Entwicklung der Volkswirtschaft.
Unabhängig, aber zur Rechenschaft verpflichtet
Die Nationalbank kann jedoch nicht tun und lassen, was sie will. Ihre Unabhängigkeit bezieht sich nur auf die Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags (Mandat). Sie muss zudem regelmässig dem Parlament und der Öffentlichkeit darüber Rechenschaft ablegen, wie sie ihre Aufgaben erfüllt. Ausserdem tauscht sich die Nationalbank regelmässig mit dem Bundesrat über die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung aus.