Überwachung von Finanzmarktinfrastrukturen
Überwachungsauftrag der Schweizerischen Nationalbank
Das Nationalbankgesetz beauftragt die Nationalbank mit der Überwachung von Finanzmarktinfrastrukturen in der Schweiz und unter bestimmten Bedingungen im Ausland. Für den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen, von welchen Risiken für die Stabilität des Finanzsystems ausgehen, legt die Nationalbank zudem besondere Anforderungen fest. Die Ausführungsbestimmungen zur Überwachung sind in der Nationalbankverordnung aufgeführt. Ein Teil der Bestimmungen zur Überwachung von systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen befindet sich seit dem 1. Januar 2016 im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG).
Mit der Überwachung der privatwirtschaftlich betriebenen Finanzmarktinfrastrukturen fördert die SNB deren Sicherheit und Effizienz, wobei die Reduktion der systemischen Risiken im Vordergrund steht: Zum einen gilt es zu verhindern, dass weder ein technisch bedingter Ausfall noch finanzielle Schwierigkeiten der Betreiber dieser Finanzmarktinfrastrukturen zu schwerwiegenden Kredit- oder Liquiditätsproblemen der Finanzintermediäre führt oder sich daraus schwerwiegende Störungen an den Finanzmärkten ergeben. Zum anderen sollen die vertraglichen Grundlagen und insbesondere die Regeln und Verfahren der Systeme derart ausgestaltet sein, dass sich Zahlungs- oder Lieferschwierigkeiten einzelner Systemteilnehmer nicht unkontrolliert auf andere Finanzintermediäre, verbundene Finanzmarktinfrastrukturen oder auf die Finanzmärkte ausbreiten. Die Systemüberwachung durch die Nationalbank verfolgt ausschliesslich finanzstabilitätspolitische und damit letztlich geldpolitische Schutzziele. Der individuelle Gläubigerschutz, der Konsumentenschutz oder der Schutz der Finanzmarktinfrastrukturen vor kriminellem Missbrauch sind hingegen keine Ziele der Überwachung.