Finanzmarktinfrastruktur

  • Das Zahlungssystem Swiss Interbank Clearing (SIC)

    Das Swiss Interbank Clearing (SIC) ist das zentrale elektronische Schweizer Zahlungssystem, über das die teilnehmenden Finanzinstitute ihre Grossbetragszahlungen sowie einen Teil ihres Massenzahlungsverkehrs in Schweizer Franken abwickeln. Es wird im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) durch die SIX Interbank Clearing AG betrieben. SIC ist auch für die Umsetzung der Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank von zentraler Bedeutung.

    Die zentrale Verwahrungsstelle SIX SIS und das Effektenabwicklungssystem SECOM

    Als eines der Kernelemente der Schweizer Finanzmarktinfrastruktur ermöglicht das von der zentralen Verwahrungsstelle SIX SIS AG betriebene Effektenabwicklungssystem SECOM die Verwahrung und Abwicklung von handelbaren Finanzinstrumenten in der Schweiz. Finanzmarktgeschäfte, die an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange abgeschlossen werden, können vollautomatisch, das heisst ohne manuelle Eingriffe, über SECOM abgewickelt werden. Dies trägt zur kostengünstigen und risikominimierenden Integration von Handel, Abrechnung und Abwicklung bei. Die Verwahrung und Abwicklung von Finanzinstrumenten ist mit gewissen Risiken verbunden, sowohl für den Dienstleistungserbringer als auch für die Nutzer dieser Dienstleistungen. SECOM ist derart ausgestaltet, dass Verwahrungs- und Abwicklungsrisiken soweit möglich minimiert oder eliminiert werden.

    Die zentrale Gegenpartei SIX x-clear

    Eine zentrale Gegenpartei stellt sich zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Geschäftes auf einer Handelsplattform zwischen die Handelsparteien. Sie übernimmt dabei die eingegangenen Verpflichtungen und garantiert deren Erfüllung. Zudem führt, bewertet und verrechnet eine zentrale Gegenpartei die Handelspositionen und löst am Erfüllungstag die Abwicklung der jeweiligen Zahlungs- bzw. Lieferverpflichtungen aus. Die SIX x-clear AG übernimmt diese Aufgaben für Aktien, exchange traded funds (ETFs) und Obligationen, die an der SIX Swiss Exchange (SSX) und der London Stock Exchange (LSE) gehandelt werden. Zudem bietet SIX x-clear ihre Clearingdienstleistungen an verschiedenen Multilateral Trading Facilities (MTF) an. Mit den zentralen Gegenparteien LCH.Clearnet Ltd und Euro CCP N.V. verfügt die SIX x-clear über Interoperabilität.

  • Das Devisenabwicklungssystem Continuous Linked Settlement (CLS)

    Continuous Linked Settlement (CLS) ist ein internationales Zahlungssystem, über welches Fremdwährungsgeschäfte in 17 Währungen abgewickelt werden können. CLS eliminiert mit Hilfe eines Zahlung-gegen-Zahlung-Mechanismus das bei der Abwicklung von Devisentransaktionen über Korrespondenzbanken inhärente Erfüllungsrisiko. Aufgrund des bedeutenden Transaktionsvolumens auf dem globalen Devisenmarkt leistet CLS mit seinem risikoreduzierenden Abwicklungsmechanismus einen signifikanten Beitrag zur Stabilität des globalen Finanzsystems.

    LCH Ltd

    LCH Ltd ist Teil der LCH Group, welche mehrheitlich im Besitz der London Stock Exchange (LSE) steht. Die LCH Ltd ist eine der führenden zentralen Gegenparteien Europas. Sie rechnet unter anderem Aktien- und ETF-Geschäfte der London Stock Exchange (LSE), der SIX Swiss Exchange, von BATS Chi-X Europe sowie von Equiduct ab.

    Eurex Clearing AG

    Eurex Clearing AG befindet sich im Besitz der Deutschen Börse AG und ist eine der führenden zentralen Gegenparteien Europas. Für den Schweizer Finanzmarkt ist insbesondere die Tätigkeit von Eurex Clearing als zentrale Gegenpartei für die Eurex Börse von Bedeutung, an welcher unter anderem auch Derivate auf Schweizer Basiswerte gehandelt werden.

  • Überblick

    Zum Massenzahlungsverkehr zählen Zahlungen für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen. Diese sind gewöhnlich von kleinem Betrag, geringer Dringlichkeit und machen die grosse Mehrzahl aus an der in einer Volkswirtschaft gesamthaft verarbeiteten Zahlungen. Kennzeichnend für den Massenzahlungsverkehr ist zudem, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Zahlungsinstrumente eingesetzt werden kann und dass verschiedene Banken und Nicht-Banken in der Bereitstellung von Zahlungsinstrumenten und der Verarbeitung von Zahlungen involviert sind. Im Gegensatz dazu sind die Grossbetragszahlungen zwischen Finanzmarktakteuren üblicherweise dringend und zeitkritisch und werden gewöhnlich in den Real-Time-Gross-Settlement-Zahlungssystemen der Zentralbanken abgewickelt. Während Grossbetragszahlungen einen geringen Anteil der Anzahl Zahlungen in einer Volkswirtschaft ausmachen, übertreffen sie dafür die Massenzahlungen betragsmässig deutlich.

    Das Mandat der SNB bezüglich der Systemüberwachung umfasst auch den Massenzahlungsverkehr, jedoch mit einem anderen Augenmerk als bei systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen. Für Akteure im Massenzahlungsverkehr gilt die statistische Auskunftspflicht und - je nach deren Bedeutung - die Offenlegungspflicht gegenüber der SNB. Im Bereich des Massenzahlungsverkehrs betreibt die SNB schwerpunktmässig Monitoring-Aktivitäten zur frühzeitigen Erkennung von relevanten Entwicklungen und möglichen Gefahren.

    Zahlungskartensysteme

    Zahlungskarten zählen zu den Zahlungsinstrumenten des Massenzahlungsverkehrs und ermöglichen das bargeldlose Bezahlen am Verkaufspunkt. Sie lassen sich grob betrachtet in drei Kategorien einteilen; pay-later (Kreditkarten), pay-now (Debitkarten) und pay-before (Prepaidkarten). An Zahlungskartensystemen sind neben Konsumenten und Händler auch Issuer (Kartenherausgeber) und Acquirer (Händler anwerbende Unternehmen) beteiligt. Die Koordination aller involvierten Parteien ist vielschichtig und komplex, nicht zuletzt da Zahlungskartensysteme zweiseitige Märkte sind, deren ökonomische Gesetzmässigkeiten sich wesentlich von gewöhnlichen Gütermärkten unterscheiden.

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