Schweizerischer Bankensektor
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Die Banken in der Schweiz unterscheiden sich wesentlich bezüglich Grösse, Geschäftsfeld, geographischem Tätigkeitsgebiet oder Rechtsform. Bei ihrer Beurteilung der Stabilität des Bankensektors konzentriert sich die Schweizerische Nationalbank (SNB) insbesondere auf die Grossbanken (Credit Suisse und UBS) sowie die inlandorientierten Kreditbanken. Letztere Kategorie umfasst Banken, bei denen der Anteil der Inlandkredite 50% der Bilanzsumme übersteigt. Weitere Informationen zu Anzahl und Kategorien der in der Schweiz tätigen Banken finden sich in der Publikation Die Banken in der Schweiz.
Die Beurteilung der Stabilität des schweizerischen Bankensektors durch die SNB wird im Bericht zur Finanzstabilität dargelegt.
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Die in der Schweiz tätigen Banken unterstehen dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG, www.admin.ch).
Detaillierte Regelungen - u.a. zu den Eigenmitteln, zur Liquidität sowie zur Risikodiversifikation - finden sich in der Verordnung über die Banken und Sparkassen (BankV, www.admin.ch). In diese Bankengesetzgebung fliessen auch internationale Abkommen und Empfehlungen ein, bspw. die Basler Eigenkapitalvereinbarung. Ergänzt wird die gesetzliche Regelung durch Standesregeln und Empfehlungen, die sich die Banken im Rahmen der Selbstregulierung geben (www.swissbanking.org).
Innerhalb dieses regulatorischen Rahmens sind der SNB in zwei wichtigen Bereichen explizit Aufgaben zugewiesen: Der regulatorische Rahmen auferlegt den für die Schweiz systemrelevanten Banken spezielle Anforderungen in den Bereichen Eigenmittel, Liquidität und Organisationsstruktur (BankG, Fünfter Abschnitt). Die SNB ist verantwortlich für die Bezeichnung der systemrelevanten Banken und deren systemrelevanter Funktionen (BankG, Fünfter Abschnitt, Art. 8; Verfügungen der Schweizerischen Nationalbank betreffend Systemrelevanz).
Ausserdem legt der regulatorische Rahmen fest, dass die Eigenmittelanforderungen vorübergehend verschärft werden können, sollten sich Ungleichgewichte auf dem schweizerischen Kreditmarkt - und damit entsprechende Risiken für die Finanzstabilität - heranbilden. Entscheide über die Aktivierung, Deaktivierung und Höhe des antizyklischen Kapitalpuffers werden vom Bundesrat auf Antrag der SNB getroffen. Die SNB berät sich mit der FINMA, bevor sie ihren Antrag an den Bundesrat stellt (Publikationen zum antizyklischen Kapitalpuffer).
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA, www.finma.ch) erteilt Banken die Bewilligung zum Geschäftsbetrieb und ist für die Aufsicht der Banken zuständig.
Die Zusammenarbeit zwischen FINMA und SNB ist in einem Memorandum of Understanding (MoU) geregelt.
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Die dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG, www.admin.ch) unterstehenden Finanzintermediäre sind verpflichtet, der SNB Angaben zur Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, zu den eigenen Mitteln sowie zur Liquidität zu liefern. Die SNB veröffentlicht die Daten in aggregierter Form - d.h. auf Bankengruppen-Ebene - in der Publikation Die Banken in der Schweiz und im Publikationsset Monatliche Bankenstatistik (data.snb.ch). Die Analyse der Lage bzw. der Stabilität des schweizerischen Bankensektors fliesst in den jährlich von der SNB publizierten Bericht zur Finanzstabilität ein.