Bilaterale Kooperationen
Die bilaterale Kooperation der SNB umfasst drei Tätigkeitsfelder. Erstens arbeitet die Nationalbank auf bilateraler Ebene mit anderen Zentralbanken zusammen. Zweitens wirkt sie bei der internationalen Währungshilfe des Bundes zugunsten einzelner Staaten mit. Drittens leistet sie technische Hilfe an Zentralbanken. Prioritär sind in diesem Bereich diejenigen Länder, die mit der Schweiz im IWF eine Stimmrechtsgruppe bilden.
Bilaterale Beziehungen mit anderen Zentralbanken
Die Nationalbank pflegt auf bilateraler Ebene regelmässige Kontakte mit anderen Zentralbanken. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit zur Unterzeichnung von bilateralen Swap-Abkommen. Ein besonderer Stellenwert kommt auch den Beziehungen der Nationalbank zu den Ländern der Stimmrechtsgruppe beim Internationalen Währungsfonds (IWF) zu. Zudem beteiligt sich die Nationalbank an bilateralen Finanzdialogen mit anderen Ländern. Diese werden vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) unter Einbezug verschiedener Institutionen des Bundes und bundesnaher Betriebe geleitet.
Währungshilfe an einzelne Staaten
Gemäss Bundesgesetz über die internationale Währungshilfe (Währungshilfegesetz, WHG) kann der Bundesrat der Nationalbank den Antrag stellen, einzelnen Staaten Darlehen zu gewähren oder Garantien zu leisten. Möglich ist einerseits kurz- oder mittelfristige Währungshilfe an einen einzelnen Staat, wenn dieser in der Währungs- und Wirtschaftspolitik besonders eng mit der Schweiz zusammenarbeitet. Andererseits kann die Währungshilfe an einen einzelnen Staat auch mittel- oder längerfristiger Natur sein, sofern diese Hilfe im Rahmen einer international koordinierten Stützungsaktion erfolgt. Die Währungshilfe soll in erster Linie Staaten mit mittlerem und tiefem Einkommen zugutekommen, die unter aussenwirtschaftlichem oder strukturellem Anpassungsdruck stehen. Als Sicherheit garantiert der Bund der Nationalbank die fristgerechte Erfüllung der von ihr abgeschlossenen Vereinbarungen.
Technische Hilfe
Unter technischer Hilfe ist der Austausch von Fachwissen zwischen Zentralbanken zur Stärkung der institutionellen Kompetenzen zu verstehen. Die Nationalbank leistet auf Anfrage technische Hilfe an andere Zentralbanken, in der Regel in Form individueller Beratungsleistungen von Experten der Nationalbank vor Ort oder in der Schweiz. Sie engagiert sich auch im Rahmen von länderübergreifenden Aktivitäten, um den Austausch von notenbankspezifischem Fachwissen zwischen Zentralbanken zu fördern. Die Nationalbank koordiniert ihre technische Hilfe eng mit den Leistungen anderer Institutionen, insbesondere des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des IWF.