Fragen und Antworten zum Repogeschäft und zu den anderen geldpolitischen Instrumenten

  • Mit Repogeschäften steuert die Schweizerische Nationalbank die Liquidität im Finanzsystem und damit die Versorgung der Wirtschaft mit Liquidität. Davon zu unterscheiden sind Repogeschäfte in Fremdwährungen, welche die Nationalbank zur Bewirtschaftung der Devisenanlagen einsetzt (siehe Fragen und Antworten zur Verwaltung der Anlagen) sowie Repogeschäfte im Rahmen von Devisenswaps zur Versorgung von Gegenparteien der Nationalbank mit Fremdwährungen (siehe Fragen und Antworten zu den Devisenswaps). Repogeschäfte sind befristet und weisen in der Regel Laufzeiten zwischen einem Tag (Overnight) und maximal einem Jahr auf. Je nach den geldpolitischen Bedürfnissen und der Liquiditätssituation am Geldmarkt schliesst die Nationalbank liquiditätszuführende oder liquiditätsabschöpfende Repogeschäfte ab. Im ersten Fall (Repo) kauft die Nationalbank von einer Gegenpartei Wertschriften und schreibt der Gegenpartei den entsprechenden Geldbetrag in Franken auf ihrem Girokonto bei der Nationalbank gut. Gleichzeitig wird vereinbart, dass die Nationalbank am Ende der Laufzeit der Bank Wertschriften gleicher Gattung und Menge wieder verkauft. Für den befristeten Frankenkredit, der mit Wertschriften gedeckt ist, wird ein Zins, der Reposatz, verrechnet. Das liquiditätsabschöpfende Repogeschäft (Reverse Repo) läuft umgekehrt: Die Nationalbank verkauft der Bank Wertschriften und belastet den entsprechenden Geldbetrag dem Girokonto der Bank. Gleichzeitig wird vereinbart, dass die Nationalbank Wertschriften gleicher Gattung und Menge am Ende der Laufzeit zurückkauft. Für die Dauer des Geschäfts wird ein Zins, der Reposatz, bezahlt. Um ihr Liquiditätsmanagement zu optimieren und ihre Liquidität zu bewirtschaften, schliessen Banken und andere Finanzmarktinstitute nach demselben Prinzip auch untereinander Repogeschäfte ab; dies tun sie am besicherten Interbankenmarkt.

  • Die Nationalbank tätigt Repogeschäfte, um sicherzustellen, dass die kurzfristigen besicherten Geldmarktzinssätze in Franken nahe am SNB-Leitzins liegen. Dies erfolgt entweder auf bilateraler Basis (Feinsteuerungsoperationen) im Tagesgeldbereich oder über Repoauktionen in längeren Laufzeiten. Mit Repogeschäften kann Liquidität sowohl zugeführt als auch abgeschöpft werden.

  • Die Nationalbank setzt Repogeschäfte zur Umsetzung der Geldpolitik ein. Zu keinem Zeitpunkt werden sie mit dem Ziel abgeschlossen, Erträge zu erwirtschaften. Mit Repogeschäften wird die Liquidität gesteuert und das Zinsgefüge beeinflusst. Dabei muss, je nach Marktkonstellation und geldpolitischen Bedürfnissen, ein Zins von den teilnehmenden Finanzmarktakteuren oder der Nationalbank bezahlt werden.

  • Grundsätzlich sind alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein domizilierten Banken zu den geldpolitischen Operationen der Nationalbank zugelassen. Andere inländische Finanzmarktteilnehmer wie Versicherungen sowie Banken mit Sitz im Ausland können zu den geldpolitischen Operationen zugelassen werden, sofern dafür ein geldpolitisches Interesse besteht und sie zur Liquidität am besicherten Frankengeldmarkt beitragen.

  • Repogeschäfte können im Rahmen von Auktionen oder bilateral durchgeführt werden. Traditionell werden sie täglich auf einer elektronischen Handelsplattform auktioniert. Die Nationalbank gibt dabei den Reposatz vor, zu dem sie Liquidität abgibt bzw. aufnimmt. Geschäftspartner der Nationalbank im Reposystem können dann eine Offerte einreichen. Die Platzierung von Angeboten bzw. die Annahme von Offerten für Repogeschäfte auf der elektronischen Handelsplattform ermöglicht es der Nationalbank überdies, ausserhalb der Auktionen mit bilateralen Repogeschäften jederzeit auf die Zinssätze am Geldmarkt einzuwirken. Die Nationalbank schliesst ihre Repogeschäfte über die elektronische Handelsplattform CO:RE der SIX Repo AG ab.

  • Die Repoauktionen erfolgen in der Regel in Form eines Mengentenders. Dabei reicht jeder Geschäftspartner zu einem von der Nationalbank vorgegebenen Reposatz den Betrag ein, für den er Liquidität abgeben bzw. nachfragen will. Übersteigt der Gesamtbetrag aller Offerten das von der Nationalbank festgelegte Zuteilungs- bzw. Abschöpfungsvolumen, kürzt sie die angebotenen Beträge proportional. Ansonsten erfolgt eine Vollzuteilung bzw. Vollabschöpfung. Die Höhe des Reposatzes, das Volumen und die Laufzeit der Geschäfte richten sich dabei nach den geldpolitischen Erfordernissen der Liquiditätssteuerung.

  • Aus ökonomischer Sicht handelt es sich bei Repos um Kreditgeschäfte. Solche Geschäfte darf die Nationalbank gemäss Art. 9 des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbank (NBG) nur dann mit Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern abschliessen, wenn für die Darlehen ausreichend Sicherheiten geleistet werden. Im Falle eines Ausfalls des Geschäftspartners können diese Effekten verwertet werden. Man spricht daher auch von einem besicherten Geschäft. Damit sichert sich die Nationalbank gegen Verluste ab und reduziert so die Kreditrisiken.

  • Als SNB-repofähige Effekten (Wertschriften) gelten festverzinsliche, in Franken und Fremdwährung denominierte Schuldverschreibungen, in der Regel ohne Emissionen von Finanzinstituten. Die Nationalbank setzt im internationalen Vergleich traditionell hohe Mindestanforderungen an die Bonität und Marktfähigkeit von Wertschriften. Die Anforderungen an das Rating stützen sich auf die Bonitätsbeurteilung der internationalen Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch. Als SNB-repofähig gelten diejenigen Wertschriften, für die das zweitbeste Rating mindestens AA-/Aa3 beträgt. Liegt für eine Wertschrift nur eine Bonitätsbeurteilung vor, ist diese ausschlaggebend. Für schweizerische öffentlich-rechtliche Körperschaften, die kein Rating einer internationalen Agentur aufweisen, kann die Einstufung der Ratingagentur Fedafin berücksichtigt werden. Alle Effekten müssen ein Mindestvolumen bzgl. des ausstehenden Betrags in der Emissionswährung aufweisen. Folgende Fremdwährungen sind gegenwärtig zugelassen: Euro, US-Dollar, Pfund, Dänische Krone, Schwedische Krone und Norwegische Krone. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien erfüllt sein (Merkblatt zu den SNB-repofähigen Effekten). Gemessen am Marktwert sind mehr als 90% der SNB-repofähigen Effekten in Fremdwährungen denominiert. Die von der Nationalbank akzeptierten Wertschriften finden sich im Verzeichnis der SNB-repofähigen Effekten (SNB GC Basket). Ausserhalb der Repogeschäfte - beispielsweise im Rahmen der SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität - kann die Nationalbank auch andere Sicherheiten akzeptieren.

  • Das Volumen an SNB-repofähigen Effekten wird auf der Website der Nationalbank täglich aktualisiert. Diese Informationen stellt die Nationalbank im "Verzeichnis der SNB-repofähigen Effekten" zur Verfügung. Zusätzlich zu diesem Verzeichnis führt die Nationalbank eine Datei mit den Mutationen im SNB GC Basket. Auch diese Datei wird täglich aktualisiert und weist die Aufnahmen, Ausschlüsse und Verfälle der letzten zwölf Monate aus. Ausserdem kann über die Effekten- und die Mutationen-Abfrage gezielt die SNB-Repofähigkeit von Effekten überprüft, respektive nach Neuaufnahmen (New), Ausschlüssen (Exclusion) oder Verfällen (Redemption) von Effekten im SNB GC Basket gesucht werden. Ende 2023 belief sich das in Franken umgerechnete Volumen an SNB-repofähigen Wertschriften auf 11,6 Bio. Franken.

  • Die Bonitätsbeurteilungen der Agenturen stellen die Grundlage für die Bewertungen dar. Eine eigene systematische Analyse der Emittenten wäre angesichts der Zahl der Wertschriften sehr aufwendig. Die Ratings werden auch am Anleihenmarkt als Basis verwendet. Die Nationalbank kann aber bei Bedarf - zusätzlich zu den Ratings der Agenturen - weitere Indikatoren für die Beurteilung der Repofähigkeit von Wertschriften heranziehen.

  • Die Nationalbank setzt ihre Effektenpolitik konsequent um und publiziert täglich die Mutationsliste für das Verzeichnis der SNB-repofähigen Effekten. Schuldtitel, welche die SNB-Repofähigkeit verlieren, werden umgehend aus dem Verzeichnis der SNB-repofähigen Effekten entfernt. Banken oder andere Finanzmarktteilnehmer, die solche Wertschriften in einem Repogeschäft mit der Nationalbank als Sicherheit gestellt haben, müssen diese innert nützlicher Frist durch andere, weiterhin SNB-repofähige Wertschriften ersetzen.

  • Während der Laufzeit von Repogeschäften können sich durch Kursschwankungen der Marktpreise der Wertschriften und der Währungen Wertveränderungen ergeben. Das System, welches zur Administration der Repogeschäfte verwendet wird, ermittelt zweimal täglich die daraus resultierenden Wertdifferenzen und generiert automatisch den entsprechenden Wertausgleich. Dieser Ausgleich erfolgt normalerweise mittels Übertrag von Wertschriften. Stehen keine Wertschriften zur Verfügung, wird eine Belastung des entsprechenden Girokontos bei der Nationalbank veranlasst. Dadurch wird das Risiko für die Nationalbank minimiert und die Stabilität des Repomarkts erhöht.

  • SNB-repofähige Wertschriften spielen eine zentrale Rolle für den besicherten Interbankenmarkt für Frankenliquidität. Die zwischen den Finanzmarktteilnehmern über den CHF-Interbanken-Repomarkt abgeschlossenen Transaktionen werden fast ausschliesslich durch SNB-repofähige Wertschriften gedeckt. Folglich können sämtliche Neuerungen in der Effektenpolitik der Nationalbank auch einen Einfluss auf den Interbankenmarkt haben. SNB-repofähige Wertschriften gelten gemäss der Liquiditätsverordnung ausserdem als qualitativ hochwertige, liquide Aktiven (HQLA).

  • SNB Bills sind verzinsliche, handelbare Schuldverschreibungen der Nationalbank in Franken, die erstmals im Herbst 2008 emittiert wurden. Die Nationalbank kann mit der Emission von SNB Bills Frankenliquidität temporär vom Markt abschöpfen. Der in der SNB-Bills-Emission zugeteilte Betrag wird von den Girokonten der Banken bei der Nationalbank abgezogen, bei der Nationalbank erhöht sich der Passivposten "Eigene Schuldverschreibungen". Die Laufzeit von SNB Bills beträgt höchstens zwölf Monate. SNB Bills sind SNB-repofähig und können somit bei den Repogeschäften als Sicherheiten eingesetzt werden. SNB Bills können wie andere Geldmarktpapiere am Sekundärmarkt gehandelt werden. Weitere Informationen finden sich unter SNB Bills.

  • Die Auktionen von SNB Bills erfolgen in der Regel in Form eines Zinstenders mit amerikanischem Zuteilungsverfahren. An einer Auktion können sämtliche Parteien teilnehmen, die über ein Girokonto bei der Nationalbank verfügen und die als Teilnehmer sowohl am "CH Repo Markt" als auch am "OTC Spot Markt" der SIX Repo AG zugelassen sind. Die Teilnehmer reichen dabei mittels Offerten den Betrag und den Preis ein, zu denen sie bereit sind, Liquidität abzugeben. Dieser Preis impliziert den gebotenen Zins. Jeder Geschäftspartner kann beliebig viele Offerten, auch mit unterschiedlichen Zinssätzen, einreichen. Die Nationalbank bezieht die Liquidität von denjenigen Teilnehmern, die beim oder unter dem höchsten von der Nationalbank akzeptierten Zinssatz geboten haben, wobei sie den Teilnehmern jeweils denjenigen Zinssatz bezahlt, den diese in ihrer Offerte genannt haben. Offerten, die über dem höchsten von der Nationalbank akzeptierten Zinssatz liegen, werden nicht berücksichtigt. Mehr Details finden sich in den Emissionsbedingungen der SNB Bills.

  • Die Emission von SNB Bills ermöglicht der Nationalbank, rasch und in grossem Umfang Liquidität abzuschöpfen. Seit der Lagebeurteilung im September 2022 wurden zur Abschöpfung von Sichtguthaben wöchentlich SNB Bills in verschiedenen Laufzeiten auktioniert. Ende 2023 betrug das total ausstehende Volumen an SNB Bills 86,7 Mrd. Franken. Die Nationalbank kann SNB Bills auch über den Sekundärmarkt zurückkaufen, um so bei Bedarf die Liquidität im Finanzsystem zu erhöhen. Im Jahr 2023 wurden keine Rückkäufe von SNB Bills getätigt.

  • Zur Erfüllung der geld- und währungspolitischen Aufgaben kann die Nationalbank an den Finanzmärkten Fremdwährungen gegen Franken kaufen und verkaufen. Im Jahr 2023 standen dabei Devisenverkäufe im Vordergrund. Netto verkaufte die Nationalbank im Jahresverlauf Fremdwährungen im Gegenwert von insgesamt 132,9 Mrd. Franken um zu angemessenen monetären Bedingungen beizutragen. Die im Rahmen von Devisengeschäften gekauften Devisen werden als Teil der Devisenanlagen bilanziert, die verkauften Franken werden den Girokonten der Banken gutgeschrieben. Im Gegensatz zu anderen geldpolitischen Instrumenten (z.B. Repogeschäfte und Devisenswaps) sind Devisengeschäfte unbefristeter Natur, d.h., die Bilanz der Nationalbank verändert sich permanent. Neben der Geldpolitik kommen Devisengeschäfte auch im Rahmen der Bewirtschaftung der Devisenreserven zum Einsatz. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Devisengeschäfte gegen Franken; diese Geschäfte sind somit geldpolitisch neutral.

  • Der Kalender der Geldmarktoperationen und die Ankündigungen der SNB Bills werden jeweils vor den Auktionen auf der SNB-Website publiziert. Am Folgetag einer Durchführung werden die Resultate (ohne Volumen) auf der SNB-Website hochgeschaltet. Zusätzlich veröffentlicht die SNB jeweils am Monatsende Informationen über Konditionen und Volumen der einzelnen geldpolitischen Geschäfte des Vormonats. Bei den Devisenmarktoperationen gibt sie jeweils am Quartalsende das Interventionsvolumen des Vorquartals bekannt. Die entsprechenden Zahlen sind im Datenportal der SNB zu finden (Geldmarktgeschäfte und Devisengeschäfte).

  • Die Verzinsung von Sichtguthaben ist ein geldpolitisches Instrument, mit welchem die Nationalbank die Konditionen am Geldmarkt beeinflusst. Eine abgestufte Verzinsung trägt zu einem Liquiditätsaustausch zwischen Girokontoinhabern bei und fördert so einen aktiven Geldmarkt.

  • Die im Nationalbankgesetz verankerte Mindestreservepflicht sichert eine minimale Nachfrage der Banken nach Notenbankgeld und erfüllt damit einen geldpolitischen Zweck. Zu den anrechenbaren Aktiven in Franken zählen die Umlaufmünzen, die Banknoten und die Sichtguthaben (Giroguthaben) bei der Nationalbank. Das Mindestreserveerfordernis beträgt derzeit 4% der massgeblichen Verbindlichkeiten. Diese berechnen sich als Summe aus kurzfristigen, auf Schweizer Franken lautende Verbindlichkeiten. Als kurzfristige Verbindlichkeiten gelten Verbindlichkeiten auf Sicht oder mit einer Restlaufzeit von höchstens drei Monaten sowie Verbindlichkeiten aus kündbaren Kundeneinlagen (ohne gebundene Vorsorgegelder). Erfüllt eine Bank das Mindestreserveerfordernis nicht, so hat sie der SNB den Fehlbetrag für die Anzahl Tage der jeweiligen Unterlegungsperiode zu verzinsen.

  • Im März 2020 schuf die Nationalbank die SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität (CRF). Es handelt sich um eine temporäre stehende Fazilität zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Die Fazilität erlaubt es den Banken, gegen Hinterlegung von Unternehmenskrediten von der Nationalbank Liquidität in Form eines gedeckten Darlehens zu beziehen. Als Sicherheiten zugelassen sind Unternehmenskredite, die im Zuge der Pandemie von Bund und/oder den Kantonen garantiert werden. Die Nationalbank kann auch weitere Sicherheiten zur Deckung zulassen. Ende 2020 hatten die Banken über die CRF Liquidität im Umfang von 11,2 Mrd. Franken von der SNB bezogen. Bis Ende 2021 sank die Inanspruchnahme auf 9,2 Mrd. Franken, bis Ende 2022 auf 4,4 Mrd. Franken. Der Rückgang der Nutzung der CRF setzte sich im Jahr 2023 fort, so dass die Inanspruchnahme der CRF per Ende Dezember 2023 noch 2,6 Mrd. Franken betrug. Genauere Informationen zur CRF finden sich im entsprechenden Merkblatt.

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