Die Münzen
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Bei den Kassenstellen der SNB in Bern und der SNB in Zürich sind aktuell folgende Jahrgänge von neuen, prägefrischen Münzen erhältlich:
- 5-Franken-Stücke: 2021
- 2-Franken-Stücke: 2021
- 1-Franken-Stücke: 2021
- 50-Rappen-Stücke: 2020
- 20-Rappen-Stücke: 2020
- 10-Rappen-Stücke: 2018
- 5-Rappen-Stücke: 2022
Bei der SNB sind nur die oben erwähnten Jahrgänge von neuen, prägefrischen Münzen erhältlich. Für den Bezug von Münzen von anderen Jahrgängen empfehlen wir, einen Münzenhändler oder einen Numismatiker zu kontaktieren.
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Legierung: Kupfer 75% / Nickel 25%
Durchmesser: 31,45 mm
Gewicht: 13,2 g
Dicke: 2,35 mm
Randprägung: Randschrift "Dominus Providebit" + 13 SterneLegierung: Kupfer 75% / Nickel 25%
Durchmesser: 27,40 mm
Gewicht: 8,80 g
Dicke: 2,15 mm
Randprägung: geripptLegierung: Kupfer 75% / Nickel 25%
Durchmesser: 23,20 mm
Gewicht: 4,40 g
Dicke: 1,55 mm
Randprägung: geripptLegierung: Kupfer 75% / Nickel 25%
Durchmesser: 18,20 mm
Gewicht: 2,20 g
Dicke: 1,25 mm
Randprägung: geripptLegierung: Kupfer 75% / Nickel 25%
Durchmesser: 21,05 mm
Gewicht: 4,00 g
Dicke: 1,65 mm
Randprägung: glattLegierung: Kupfer 75% / Nickel 25%
Durchmesser: 19,15 mm
Gewicht: 3,00 g
Dicke: 1,45 mm
Randprägung: glattLegierung: Kupfer 92% / Aluminium 6% / Nickel 2%
Durchmesser: 17,15 mm
Gewicht: 1,80 g
Dicke: 1,25 mm
Randprägung: glattDie Auflagenzahlen der Schweizer Münzen ab dem Jahr 1850 finden Sie auf der Internet-Website der Swissmint (www.swissmint.ch).
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Das Prägen von Münzen ist Sache des Bundes und wird von der in Bern ansässigen Swissmint (www.swissmint.ch), der offiziellen Münzstätte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, besorgt. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) ihrerseits setzt im Auftrag des Bundes die Münzen über ihr Bankstellennetz in Umlauf.
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Silbermünzen
Die nachstehenden Münzen aus Silber wurden auf den 1. April 1971 ausser Kurs gesetzt. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert zurückgenommen.
- 5-Franken-Stücke (mit Einschluss der Gedenkmünzen) der Prägejahre 1931-1967 und 1969
- 2-Franken-Stücke der Prägejahre 1874-1967
- 1-Franken-Stücke der Prägejahre 1875-1967
- 1/2-Franken-Stücke der Prägejahre 1875-1967
Fünffrankenstücke
Die Fünffrankenstücke der Jahrgänge 1985 bis 1993 wurden mit vertiefter Randschrift geprägt. Als Reaktion auf das Auftauchen von Fälschungen wurde im Jahre 1994 beschlossen, alle Fünfliber mit vertiefter Randschrift durch solche mit einer Randschrift im Relief zu ersetzen.
Die Fünffrankenstücke mit vertiefter Randschrift sind auf den 1. Januar 2004 ausser Kurs gesetzt worden. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert zurückgenommen.
Zwanzigrappenstücke
Die Zwanzigrappenstücke der Jahrgänge 1881 bis 1938 wurden in Reinnickel geprägt. Weil die Münzen heute andere Legierungen haben, werden die Münzen aus Reinnickel von den Automaten nicht akzeptiert.
Die Zwanzigrappenstücke aus Reinnickel sind auf den 1. Januar 2004 ausser Kurs gesetzt worden. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert zurückgenommen.
Zehnrappenstücke
Die Zehnrappenstücke der Jahrgänge 1932 bis 1939 wurden in Reinnickel geprägt. Weil die Münzen heute andere Legierungen haben, werden die Münzen aus Reinnickel von den Automaten nicht akzeptiert.
Die Zehnrappenstücke aus Reinnickel sind auf den 1. Januar 2004 ausser Kurs gesetzt worden. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert zurückgenommen.
Fünfrappenstücke
Die Fünfrappenstücke aus Aluminiumbronze (goldfarbig) wurden ab dem 1. Juni 1981 in Umlauf gebracht.
Die in den Jahren 1932-1939 und 1941 aus Reinnickel sowie 1879-1931, 1940 und 1942-1980 aus Kupfernickel geprägten Fünfrappenstücke waren bis 31. Dezember 1983 gültig; sie sind auf den 1. Januar 1984 ausser Kurs gesetzt worden. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank weiterhin zum vollen Nennwert zurückgenommen.
Zweirappenstücke
Die von 1948 bis 1974 geprägten Zweirappenstücke wurden auf den 1. Januar 1978 ausser Kurs gesetzt. Sie wurden bis zum 30. Juni 1979 von der Eidgenössischen Staatskasse zum vollen Nennwert zurückgenommen.
Die wertlosen Zweirappenstücke können eventuell noch einen Sammlerwert haben. Die SNB handelt im Unterschied zu Numismatikern, Antiquitätengeschäften oder Banken nicht mit wertlosen Münzen.
Einrappenstücke
Die Einrappenstücke wurden auf den 1. Januar 2007 ausser Kurs gesetzt. Sie werden von der Schweizerischen Nationalbank bis 31. Dezember 2026 zum vollen Nennwert zurückgenommen.
Im "Merkblatt zum Umtausch von beschädigten Münzen" finden Sie die Liste unserer Kassenstellen.
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Informationen zu diesen Münzen sind auf der Internet-Website der Swissmint erhältlich (www.swissmint.ch).
Vom Bund ausgegebene Gedenkmünzen können bei den Kassenstellen und Agenturen (jedoch nicht bei den Vertretungen) der Nationalbank zum Nennwert umgetauscht werden.
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Die Schweizerische Nationalbank leistet gemäss Art. 6 der Münzverordnung Ersatz für beschädigte Münzen. Im untenstehenden Merkblatt finden Sie Erläuterungen zum Umtausch von beschädigten Münzen.
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Gestützt auf das Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) gelten im Verkehr von Girokontoinhabern mit der Schweizerischen Nationalbank folgende Einlieferungs- und Bezugsbestimmungen für Münzen: