Rückruf Noten der 8. Banknotenserie
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Noten der 8. Banknotenserie per 30. April 2021 zurückgerufen.
Damit haben die Noten der 8. Banknotenserie (BNS) zwar den Status als gesetzliches Zahlungsmittel verloren, können aber aufgrund der seit 1. Januar 2020 geltenden Anpassung von Art. 9 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel jederzeit und zeitlich unbeschränkt bei der SNB zum Nennwert umgetauscht werden.
Beim breiten Publikum oder anderen Wirtschaftsakteuren noch vorhandene oder von diesen angenommene Noten der 8. Banknotenserie können somit jederzeit und zeitlich unbefristet bei den Kassenstellen der SNB in Bern und Zürich sowie bei den SNB-Agenturen zum Nennwert umgetauscht werden. Dabei gilt es zu beachten, dass einzelne Agenturen Umtauschlimiten anwenden.
An vielen Orten werden die Noten der 8. BNS für Einzahlungen auf eigene Bank- oder Postkonten akzeptiert. Die Finanzinstitute haben dabei die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereiprävention und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung sicherzustellen.
Die zeitlich unbefristeten Umtauschmöglichkeiten gelten auch für die Noten der 6. Banknotenserie. Alle Informationen finden Sie auf dem Merkblatt zum Umtausch von zurückgerufenen Banknoten. Informationen zu den einzelnen Banknotenserien - insbesondere zu deren Aussehen - finden Sie unter Alle Banknotenserien.